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Schal-Attacke auf Taxifahrer wird als versuchter Mord gewertet

von Jürgen Hartmann
12. März 2018
Lesedauer ca. 1 Minute.
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New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

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Im Prozess gegen eine 30-Jährige hat das Landgericht München deren Schal-Attacke als versuchten Mord gewertet. Die Frau muss für vier Jahre ins Gefängnis, kommt aber aufgrund ihrer Alkoholsucht zunächst einmal in eine Entziehungsanstalt.

Während des seit Ende Februar verhandelten Falls ging es um eine Taxifahrt im März 2017. Die dreifache Mutter soll damals stark alkoholisiert einem Taxifahrer während der Fahrt von hinten ihren Schal um den Hals gelegt und zugezogen haben. Der Taxifahrer habe sich durch eine Vollbremsung befreien können und brachte die Frau, die sich seit Jahren wegen Depressionen, Angststörungen und Alkoholmissbrauch in Behandlung befindet, sogar noch nach Hause. Das Gericht wertete dies als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung, blieb aber bei seinem Strafmaß unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten sieben Jahren.

Als schuldmildernd wirkte sich Medienberichten zufolge aus, dass der Taxifahrer keine bleibenden Verletzungen oder psychischen Schaden davongetragen habe. Zudem habe sich die Frau bei ihrem Opfer entschuldigt.

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

 

Tags: lange HaftstrafeSchalUrteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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