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Schläge für den Taxifahrer: Verfahren vorläufig eingestellt

von Nicola Urban
7. Oktober 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
1

Foto: Landgericht München

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Das Haller Amtsgericht hat das Verfahren gegen einen 33-jährigen Fahrgast, der seinen Taxifahrer geschlagen haben soll, vorläufig eingestellt.

 

Ende Februar war das Ende einer Taxifahrt in Schwäbisch Hall derart eskaliert, dass der Fall nun vor dem Haller Amtsgericht landete. Wie das Haller Tagblatt berichtet, soll der angetrunkene Fahrgast beim Aussteigen die Beifahrertür provozierend heftig zugeschlagen haben. Daraufhin sei der Taxifahrer ebenfalls ausgestiegen, um den jungen Mann zur Rede zu stellen.

Der wütende Fahrgast soll dem Fahrer mehrere Faustschläge verpasst und dabei seine Brille zerschlagen haben. Der Taxifahrer aber soll seinen Angreifer zu Boden gerungen und fixiert haben. Da sich der Täter vor Gericht offenbar sehr einsichtig zeigte und keinerlei Vorstrafen aufzuweisen hatte, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Als Wiedergutmachung soll er nun einen Betrag von 500 Euro an den Taxifahrer zahlen. nu

Symbol-Foto: Landgericht München

 

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: GerichtGewaltTaxiTaxifahrer
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 1

  1. Joachim Stahlkopf says:
    8 Jahren her

    Hallo liebe Kollegen und an alle die hier Interesse zeigen. Das sind die Gerichtsurteile die kein Mensch verstehen kann. Man stelle sich doch nur vor es wäre umgekehrt. Ein Taxifahrer schlägt einen Fahrgast,
    als Unternehmer droht ihm hier vielleicht der Konsessionsentzug oder als Fahrer der Entzug des Personenbefördrungscheins. Alles Existenzielle Massnahmen, geschweige den die Strafe die er zu zahlen hätte. Ich weiss wo von ich spreche, ich sollte eine Strafe in Höhe von 600€ zahlen, für eine angebliche Ohrfeige, die ich nie gegeben habe. An einem Taxifahre werden nur Ansprüche gestellt, aber er bekommt vom Staat keinerlei Schutz..Alleine die massiven Pöbeleien, welche man sich zum Teil von angetrunkenen oder einfach nur agressiven Fahrgästen gefallen lassen muss, bleiben vollkommen ungesündt, da man sie ja nicht beweisen kann. Keine Tonaufnahmen im Fahrzeug und keine erlaubte Videoaufzeichnung.

    Antworten

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