Diethelm Maué, Leiter der Konformitätsbewertungsstelle beim Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz, ließ auf einer Veranstaltung der IHK Rheinhessen und Pfalz vergangenen Mittwoch in Mainz nur wenig Hoffnung für Unternehmer, die zukünftig ein Fahrzeug ohne werksseitiges Taxipaket als Taxi zulassen wollen.
Seit 01.Januar.2015 gilt sowohl ein neues Mess- und Eichgesetz (MessEG) wie auch eine neue Mess- und Eichverordnung (MessEV). Beide Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf das Taxigewerbe, wie zwei Unternehmer auf der IHK-Veranstaltung „Fiskaltaxameter und neues Eichrecht“ in Mainz bestätigen konnten.
Im Fall eines Einzelunternehmers hätte das mit der Neuregelung des Eichgesetzes notwendig gewordenen Konformitätsbewertungsverfahren für den Taxameter seines neuen Taxis vier Wochen gedauert, ein Mehrwagenunternehmer sprach in einem Fall sogar von sechs Wochen. Für den Einzelunternehmer sei die Wartezeit existenzgefährdent gewesen. Solche extrem langen Zeiten möchte Diethelm Maué gerne auf zwei Tage verkürzen. Dabei kann er Unternehmern, die ein „exotisches Fahrzeug“ – und dazu gehört zum Beispiel bereits ein BMW – für das es kein Taxipaket ab Werk gibt, nur wenig Hoffnung machen.
Grund ist das komplizierte Verfahren, nach dem die Konformität eines Taxameters nach der neuen Regelung bewertet werden muss. Das Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt das bisherige Verfahren von Ersteichung und Nacheichung. Dabei fußt das neue Eichgesetz auf der Verwendung eines sogenannten EU-Taxameters, das zusammen mit dem Signalgeber ein Messgerät ergibt. So steht es in der zu befolgenden Europäischen Messgeräterichtlinie (MID).
Mit der Neuregelung werden Einbaufachbetriebe zu Herstellern des Taxameters. Sie können erheblich zu einem beschleunigten Ablauf der Konformitätsbewertung beitragen, zum Beispiel durch vollständige Unterlagen oder frühzeitige Vereinbarung eines Termins zur messtechnischen Prüfung. Mindestens fünf Tage vor diesem Termin muss bei der Prüfstelle die vollständige Dokumentation eingereicht werden.
Nach Unterlagenprüfung entscheidet die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ob die Prüfung des Fahrzeugs an dem vereinbarten Termin stattfinden kann. Eine wichtige Voraussetzung für die Prüfung: Es werden vom Fahrzeughersteller installierte Wegstreckensignalgeber und gegebenenfalls zwischengeschaltete Einrichtungen des Fahrzeugherstellers verwendet, wie das bei einem Taxipaket der Fall ist. Can Bus Adapter, die nicht herstellereigen sind, werden nicht akzeptiert.
So ein Verfahren kann sich, nach Auskunft des Leiters der Konformitätsbewertungsstelle beim Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz Diethelm Maué, bis zu 14 Tagen hinziehen. Ist das Fahrzeug allerdings mit einem Taxipaket vorgerüstet und wurde ein gleicher oder ähnlicher Taxityp bereits von der Behörde bewertet, dann kann sich die Verfahrensdauer erheblich verkürzen.
Anschließend hat der Hersteller – also der Taxametereinbauer – eine Konformitätserklärung zu erstellen, mit der er die Verantwortung für die Konformität des Messgeräts übernimmt. Erst nach diesem abschließenden Schritt darf das Messgerät im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Offen bleibt die Frage, wie es zukünftig möglich sein soll mit Fahrzeugen, für die es kein Taxipaket gibt, diese Prozedur positiv zu überstehen. Einerseits fordert die Politik gerade die Umstellung des Taxigewerbes auf Fahrzeuge mit sauberen Antriebsarten, während gar nicht gesichert ist, dass solche Fahrzeuge überhaupt als Taxi in Verkehr gebracht werden können.
Viel Hoffnung für „Exoten“ – und ein Tesla als Taxi wäre das zum Beispiel – konnte Diethelm Maué den Unternehmern nicht machen. Er betonte aber, dass nicht die Konformitätsbewertungsstelle für das Gesetz verantwortlich sei, sondern dass man nur versucht habe die gesetzlichen Vorgaben aus Brüssel bestmöglich in nationales Recht umzusetzen. „Wir haben das Gesetz nicht gewollt“, sagte er während seines Vortrags in Mainz, „aber wir mussten es umsetzen.“ tb
Bildrechte Tom Buntrock/Taxi Times
Unsere Erfahrungen als Einbaubetrieb sind weit weniger gravierend.
Außer von den in Deutschland Markt führenden Herstellern von Fahrzeugen mit werksseitigem Taxipaket, die ja offensichtlich in bewährter Vernetzung mit Behörden und Verbänden das Gesetz so schreiben ließen, wie sie es zur Förderung des Absatzes von NICHT umweltfreundlich angetriebenen Taxen wollten, gibt es durchaus Hersteller von Hybrid-Taxen, die kooperativ sind und deren nicht vorgerüstete Fahrzeuge mit überschaubarem Aufwand konform mit Fahrpreisanzeigern ausgerüstet werden können.
Wäre es nicht die Aufgabe unserer Verbände, solchen absatzpolitischen Machenschaften entgegenzutreten ?
Welche Lösungen mit Konformitätserklärung gibt es aktuell für Tesla ?
Hallo. Es wurde bei meinem Taxi mit Taxivorrüstung eine Konformitätsbewertung beantragt da ich einen Wegstrecke Zähler eingebaut bekommen habe. Nun warte ich seid zwei Wochen auf die KB. Jeder Unternehmer weiß wie existenzgefährdent das ist. Sind mehr wie zwei Wochen normal?