Ab dem kommenden Jahr wird es in der Schweiz keinen Steuererlass für E-Autos und somit auch E-Taxis mehr geben. Während der Bundesrat in erster Linie finanzielle Gründe angibt, warnt der Verband der Importeure vor einem Rückschritt auf dem Weg zur emissionsfreien Mobilität.
In der Schweiz wurde jetzt offenbar mit dem spitzen Bleistift gerechnet. Dabei hat man festgestellt, dass der starke Anstieg der neu zugelassenen E-Fahrzeuge schon jetzt mit einem hohen Steuerentfall einhergeht. Bislang wurde für jedes Auto, das entweder in der Schweiz hergestellt oder aus dem Ausland importiert wurde, von der Eidgenössische Zollverwaltung einmalig eine Steuer von vier Prozent vom Kaufpreis erhoben. Das umfasste alle PKW sowie Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht unter 1.600 Kilo, während E-Fahrzeuge bislang von der Steuer befreit waren. Im Schnitt beträgt der Steueranteil pro Fahrzeug knapp unter 2.000 Euro
Als Beispiel rechnet electrive.net vor, musste die Schweiz allein im vergangenen Jahr auf rund 78 Millionen Franken (81 Millionen Euro) an Steuereinnahmen verzichten. Um das Steuerdebakel etwas zu verdeutlichen, reicht ein Blick auf die Zulassungsstatistik. Waren es im Jahre 2018 lediglich 18.000 importierte E-Fahrzeuge, denen man die Steuer erlassen hatte, wurden 2022 bereits 45.000 elektrische Fahrzeuge zugelassen. Wie steil der Aufwärtstrend ist, das verdeutlichen die Zahlen von diesem Jahr. Allein im ersten Halbjahr 2023 wurden 30.400 neue E-Autos zugelassen. Das entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von 68 Prozent.
Würde die Steuerbefreiung, bis zum Jahre 2030 weiterlaufen, wird mit einem Steuerverlust von 2 bis 3 Milliarden Franken gerechnet. So gesehen ist in der Schweiz das E-Auto zum Opfer des eigenen Erfolgs geworden. Das sieht der Verband AutoSwiss als Widerspruch an, schließlich sollte der Steuererlass im Zusammenhang mit den Klimazielen gewährt werden. Bis zum Jahre 2040 will man in der Schweiz den CO₂-Ausstoß von Neuwagen um bis zu 57 Prozent senken. Zusätzlich wird in der Schweiz auch noch eine jährliche Kfz-Steuer fällig. Der Betrag ist aber nahezu in jedem Kanton anders geregelt. In Deutschland werden neu zugelassenen Stromer noch bis zum Jahre 2030 von der Kfz-Steuer befreit. sg
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