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Sechseinhalb Jahre Haft im Bonner Mordversuch-Prozess

von Nicola Urban
22. August 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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New US federal ruling helps Uber to avoid class action suits

Grafik Hammer Gericht Gerichtsurteil Urteil Richter

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Gestern ist im Bonner Landgericht das Urteil gefallen: sechseinhalb Jahre Haft für den brutalen Überfall auf einen Taxifahrer Anfang des Jahres.

Der Taxifahrer sollte den Mann zu einer Drogenambulanz bringen. Dabei wollte der Fahrgast den Fahrer ursprünglich nur um das Fahrtgeld prellen. Während der Fahrt habe er seinen Plan aber wegen 300 Euro Schulden bei seinem Drogendealer geändert und beschlossen, den Fahrer aus- und das Taxi zu rauben. Am Fahrtziel angekommen habe er den Fahrer schließlich von hinten umklammert und ihm ein Messer an die Kehle gehalten. Als der Taxifahrer mit heftiger Gegenwehr reagierte, habe er aus Panik in Hals und Brust gestochen. Als eine Zeugin auftauchte, sei er geflohen. Die Tatwaffe entsorgte er in einem öffentlichen Aufzugsschacht. Das Opfer musste notoperiert werden, überlebte den Angriff aber wie durch ein Wunder. Der Täter wurde zwei Tage nach dem Übergriff festgenommen.

Bereits zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Das kam ihm wohl auch beim Strafmaß zu gute. Laut dem Vorsitzenden Richter Josef Janßen war diese Attacke kein versuchter Mord, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt. „Als er merkte, dass der Angriff nicht so funktioniert, wie er das geplant hatte, wollte er nur schnellstmöglich aus der Situation heraus. Eine Leiche im Fahrzeug hätte ihm ja bei einem möglichen Weiterverkauf nichts genützt. Das Taxi wollte er versilbern, das ist ja eine irrsinnige Überlegung. Dass sein Plan nicht durchdacht war, zeigt auch, dass er ohne Maske unterwegs war.“

Laut Janßen wurde aber beim Strafmaß auch berücksichtigt, dass der 46-Jährige Taxifahrer sowohl körperlich als auch psychisch massiv mit den Folgen der Tat zu kämpfen habe. Bis heute könne er seinen Beruf nicht wieder vollständig ausüben.

Das Urteil: sechseinhalb Jahre Haft, zwei Jahre der Haftzeit wird der Täter zur Therapie in einer Entziehungseinrichtung untergebracht. nu

Symbol-Foto: Taxi Times

 

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

 

Tags: HaftTaxiUrteil
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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