Auf der A81 im Südwesten Deutschlands sind vergangenen Monat zwei Fahrzeuge durch ein verloren gegangenes Taxi-Dachzeichen beschädigt worden. War das ein Einzelfall oder stellen Taxi-Dachzeichen auf der Autobahn generell eine Gefahr dar?
Ein Taxi ohne Dachzeichen ist wie ein Feuerwehrauto ohne Blaulicht. Fehlt das Schild auf dem Dach, ist der eigentliche Einsatzzweck des Fahrzeugs weder sichtbar noch zielführend. Das gilt für Taxis erst recht nachts, denn dann sind deren Dachzeichen beleuchtet und signalisieren den potenziellen Fahrgästen, dass dieses Taxi „frei“ ist. Ist der Fahrgast dann eingestiegen und wird der Taxameter eingeschaltet, erlischt automatisch die Dachzeichenbeleuchtung.
Montiert sind diese Taxi-Dachzeichen auf der einen Seite mit einem Magnetfuß direkt auf dem Dach, während es auf der anderen Seite mit einer Halterung an der Dachkante befestigt ist. Es gibt auch Taxischilder, die ausschließlich mit Magnetfüßen gesichert sind.
Alle Hersteller solcher Dachzeichen unterliegen genau definierten Normen und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Schon allein deshalb sind Taxi-Dachzeichen keine Gefahr auf der Straße.
Doch allein darauf verlassen sich verantwortungsbewusste Taxiunternehmer und deren Fahrer nicht. Es gibt ein paar Tipps und Regelungen, die das Risiko eines herunterfliegenden Dachzeichens komplett ausschließen.
Beispielsweise, indem man die Hersteller-Vorgaben im Hinblick auf die empfohlene Höchstgeschwindigkeit genau beachtet. Diese sind je nach Hersteller und Typ sehr unterschiedlich. Als groben Richtwert kann man allerdings sagen, dass man mit einem montierten Dachzeichen nicht schneller als 160 km/h fahren sollte.
Auch über die Art der Befestigung vor allem des Steigbügelhalters informieren die Hersteller sehr genau. Und sie definieren, was man tunlichst nicht machen sollte. So rät ein Hersteller eindringlich, die Dachzeichen nur mit einem Sicherungsseil anzuschließen, da ansonsten die Produkthaftung verloren geht.
Wie viele andere Fahrzeugkomponenten wird auch das Taxi-Dachzeichen von verantwortungsbewussten Taxiunternehmern und deren Fahrern regelmäßig überprüft. Dazu zählt neben dem turnusgemäßen Kontrollblick auf die Befestigung auch die Pflege des Magnetfußes, indem man ihn mit mildem Reinigungsmittel reinigt und hinterher schonend abtrocknet. Damit bleibt die Haftfähigkeit gewährleistet. Auch die Karosserie unter dem Magnet wird vor der Montage gesäubert und getrocknet. Das Schild wird zentriert und gerade auf dem Dach positioniert. Dazu wird das Dachzeichen behutsam nach unten festgedrückt, damit der Magnetfuß vollständigen Kontakt mit dem Fahrzeugdach hat. Für Taxis mit Kunststoffdach ist bei manchen Herstellern eine spezielle Montageplatte erhältlich.
Wer sein Taxi durch eine Waschanlage fährt, nimmt das Dachzeichen vorher ab und deponiert es an einer trockenen und sauberen Stelle, damit kein Dreck an das Magnet gelangt.
Echte Taxiprofis nehmen das Schild auch vor längeren Autobahnfahrten ab. Das sorgt für weniger Windgeräusche und verhindert einen höheren Sprit- bzw. Stromverbrauch.
Die Position wie auch die Größe des Dachzeichens schreibt übrigens die so genannte BOKraft vor, eine Rechtsvorschrift für den gewerblichen Personenverkehr. Der Paragraph 26 definiert ein Taxi-Dachzeichen als ein „auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift „Taxi“ versehenes Schild“, das quer zur Fahrtrichtung angebracht und von innen beleuchtbar sein muss.
Die Anlage 1 zu diesem Paragraph definiert dann noch die Breite und Höhe des Zeichens, die Farbe der Aufschrift und des Schriftuntergrundes und sogar die Schrifthöhe und die Strichstärke. Typisch deutsch, könnte man meinen, doch die Zielsetzung eines verkehrssicheren Dachzeichens ist somit auf jeden Fall erfüllt – weshalb man mit Fug und Recht behaupten kann, dass der kürzliche Vorfall auf der A 81 ein Ausnahmefall war. hs / jh
Beitragsfoto: Axel Rühle
Mit den serienmäßigen Dachzeichen bei den MB-Typen 212 und 213 kann man ohne weiteres auch 200 km/h schnell fahren. Bei den alten VDO-Schildern wäre ich allerdings für vorheriges abnehmen.
Ich musste mein Fahrzeug gerade abschleppen lassen, weil ich ein auf der A44 über ein verlorenes Taxischild fahren musste, ein Ausweichen war leider nicht möglich. Schade, dass diese Schilder nicht auch mit der Taxinummer versehen sind, sodass man den Halter ausfindig machen kann. Dieser sollte für unsachgemäß montierte Schilder aufkommen. Ärgerlich, dass ich nun auf den Werkstattkosten (Selbstbeteiligung) sitzenbleibe.