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Software-Anbieter präsentiert TSE-Lösungen

von Remmer Witte
3. Mai 2024
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Software-Anbieter präsentiert TSE-Lösungen
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Dank einer neu integrierten Datenschnittstelle zu den Hale-Taxametern können Nutzer der Software von „Taxiwin“ ab sofort ihre Umsätze nach den Vorgaben der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verschlüsseln. Zudem klärt eine überarbeitete Website umfangreich zum Thema TSE auf.

Aktualisierung am 14.5.24: Auch Taxi.de verkündet eine Hale-Anbindung (siehe unten)

Seit kurzem präsentieren jetzt die Berliner Rüdiger und Marco Kosch ihr TSE-Lösung für das Taxiwin-System. Taxiwin ist eine Vermittlungsplattform, die Taxiunternehmen umfassende Optionen zur Datenspeicherung – und Auswertung anbietet. Als Berliner sind sie dabei natürlich zunächst einmal auf die Unternehmen aus der Bundeshauptstadt fokussiert, die ja schon seit einiger Zeit der Pflicht zur Datensicherung mit INSIKA unterliegen. Gerade für deren Nutzer hält die Taxiwin-Website nun umfassende Details zur TSE-Problematik bereit.

Taxiwin hat nun auch die neue Datenschnittstelle der Hale-Taxameter in sein System integriert und kann somit für einen Großteil der in Deutschland zugelassenen und eingesetzten Taxameter eine gesetzeskonforme Datenspeicherung anbieten. Genutzt werden können die Spiegeltaxameter ab der Baureihe SPT—02 sowie die MCT-06, wobei dafür dann die SEI-03 oder die MOD-03 zusätzlich vorhanden sein muss. Die ganz neue MCT-07 lässt sich auch ohne SEI-Box o.Ä. nutzen. Vom Hersteller Digitax kann die komplette P6-Baureihe mit einem TSE-Gateway verwendet werden.

Das wichtigste für die Kunden sind hier natürlich zunächst die Preise für diese Datenspeicherung, die sich wie folgt aufschlüsseln: Für jedes Paket wird zunächst eine SIM Karte für 2,50 Euro benötigt, zusätzlich erhebt Taxiwin monatlich pro Fahrzeug einen Basistarif ab 6,50 Euro und die TSE-Gatewaygebühr für den Taxameterhersteller von 2,40 Euro. So ergibt sich ein Gesamtpreis von monatlich 11,40 Euro netto pro Fahrzeug. Die TSE Gateway Gebühr wird dabei direkt an den jeweiligen Taxameterhersteller weitergeleitet. In dieser Gebühr sind auf Wunsch auch zusätzliche Daten wie Pausen, Leerfahrten oder GPS Daten enthalten. Im optionalen Premium Paket für 2,99 Euro stehen dann zusätzliche Funktionen wie Lohnabrechnung, Pausenverwaltung, diverse Auswertungen, ein Kassenbuch, Import bargeldloser Zahlungen externer Anbieter und vieles mehr zur Verfügung. Die optionale Fahrer-App für 4,30 Euro beinhaltet weitere nützliche Funktionen wie Pausenerfassung, unbare Fahrten erfassen und vieles mehr. Gekündigt werden kann monatlich.

Über einen speziellen FAQ-TSE-Link beantworten die Berliner Ihren Kunden dabei auf ihrer Website sehr umfassend die gängigen Fragen zur TSE. Wissenswert ist beispielsweise, dass im Taxi/Mietwagen nicht jede beliebige TSE-Speicherkarte verwendet werden kann. Da im Taxibereich spezielle Anforderungen aufgrund der Funktionsweise der Taxameter/Wegstreckenzähler herrschen, wird dafür eine speziell darauf angepasste TSE des Taxameterherstellers benötigt, die direkt vom Taxameterhersteller bezogen werden kann oder alternativ über die örtlichen Funkwerkstätten. Falls INSIKA im Taxi eingebaut ist, kann dieses bis zum 31.12.2025 weiter verwendet werden. Eine Beanstandung bis zu diesem Datum soll ausgeschlossen sein. Taxiwin empfiehlt jedoch einen früheren Umstieg auf eine TSE, wenn zwischen dem 1.5.2024 und dem 31.12.2025 die TIM-Karten ablaufen.

Sehr informativ sind im Übrigen auch die TSE-Basis-Informationen auf der Taxiwin-Homepage. Hier wird zum einen noch mal erklärt, was die TSE überhaupt ist und darüber hinaus werden die gesetzlichen Verpflichtungen für das Taxi- und Mietwagengewerbe noch einmal zusammengefasst. Wer das Thema TSE bisher also immer wieder ausgeblendet hat, der findet hier einen guten ersten Zugang.

Zu guter Letzt empfiehlt auch Taxiwin – ähnlich wie Hale – Kunden und Interessenten dringend, die Umstellung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu realisieren. Die Nutzung einer TSE gewährleiste nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern biete auch rechtliche Sicherheit, insbesondere nach Ablauf der Frist. Auch helfe sie Schätzungen zu vermeiden, denn auch wenn bis Ende 2025 keine automatischen Schätzungen erfolgten, könnten Unternehmen dennoch von einer raschen Umstellung profitieren, um mögliche rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Außerdem würden Unternehmen, die frühzeitig auf TSE umsteigen, ihre Professionalität und ihre Bereitschaft demonstrieren, sich den neuesten technologischen Entwicklungen anzupassen, was auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken könne.

Es sei daher ratsam, dass alle Taxiunternehmen trotz der bestehenden Fristverlängerung so schnell wie möglich auf eine TSE umsteigen. Dies beinhalte die rechtzeitige Beschaffung der benötigten Geräte, die Schulung der Fahrer im Umgang mit der TSE und die Integration des Systems in die betrieblichen Abläufe. Unternehmen sollten dies als Chance betrachten, ihr Geschäft zu modernisieren und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Insgesamt verdeutlicht die Verpflichtung zur Nutzung einer TSE im Taxi nicht nur die Notwendigkeit einer transparenten Buchführung, sondern betone auch die Dringlichkeit einer schnellen Umstellung, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Unternehmen und Fahrer sollten daher diese Gelegenheit nutzen, um sich auf eine effizientere und sichere Zukunft vorzubereiten. rw

Aktualisierung am 14.5.24: Der Anbieter Talex hat heute für seine Software „Taxi.de“ ebenfalls eine Verknüpfung mit Hale-Taxametern verkündet. „Die Hale Anbindung steht“, heißt es dazu in einer Information an die Kunden. Der Datenfluss zwischen Software und Taxameter sei nun gewährleistet. Somit können die Schichtanmeldung, Festpreise, Bar- und Unbarfahren, Krankenfahrten usw. im Taxi.de-Sytem erfasst werden. Die Anbidung kostet zwei Euro pro Monat.

Das sind die Lösungen der anderen Anbieter:

FMS

Hale

MPC

Semitron

Taxi.de

Hinweis der Redaktion: Eine Auswahl der bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.

Beitragsfoto: Remmer Witte

 

Tags: DigitaxHaleINSIKAtaxiwinTechnische SicherheitseinrichtungTSE
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 5

  1. M.R. says:
    2 Jahren her

    Es ist natürlich begrüßenswert das es langsam mehr Anbieter werden.
    Bei allem Bohei um die TSE darf man nicht vergessen – zu einer korrekten Kassen- und Buchführung gehört eine ordentliche Erfüllung der Einzelaufzeichnungspflicht im Fahrzeug. Die Herausforderungen dafür sind nicht ohne und viele scheinen oft nicht zu verstehen was das bedeutet. Nicht jeder Anbieter kann das auch nur annähernd gut abbilden – leider.

    Antworten
    • Bruno Mayer says:
      2 Jahren her

      Hast vermutlich recht, werter Kollege M.R., aber welcher Anbieter kommt denn z.Zt.der Einzelaufzeichnungsmöglichkeit (Pflicht ??????) im Fahrzeug schon defenitiv nach (zumindest sehr nahe ?????)

      Antworten
  2. M.R. says:
    2 Jahren her

    Die Einzelaufzeichnung im Fahrzeug in chronologischer Reihenfolge ist ein Pflicht. Da ich nicht alle Anbieter kenne, kann ich nicht sagen, ob es einen gibt der tatsächlich das so abbilden kann, dass es verwertbar ist. Ob annähernd – keiner hat einen wirklichen Demozugang, sodass ein Testen schwierig ist.
    Da ich nicht aus HH oder Berlin komme, vermutet ich stark, dass dies eine Folge von der INSIKA-Verwendung ist. Dort ist man schon froh, dass der größte Teil dank INSIKA und dem typischen Großstadtgeschäft sowieso aufgezeichnet wird, sodass man dort die Vernachlässigung dieser Pflicht duldet. Ist aber reine Vermutung. Da bei INSIKIA das geduldet wurde, gab es nicht den Bedarf dorthin zu entwickeln.

    Antworten
    • Bruno Mayer says:
      2 Jahren her

      Danke !

      Antworten
  3. kehrentaxi says:
    2 Jahren her

    Nicht die Anbieter müssen die Umsätze einzeln aufzeichnen, sondern die Unternehmer. Auch sind die Fahrer dazu nicht verpflichtet. Sie sind nur eine Art Erfüllungsgehilfen, ohne Verantwortung. Die Anbieter haben die Möglichkeit der Aufzeichnung über Taxameterumsätze geschaffen. Mehr müssen und können sie auch nicht tun. Bitte nicht ständig die Verantwortung auf andere lenken.

    Antworten

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