Der Landesverband Berlin-Brandenburg des Sozialverbands Deutschland hat die Regierende Bürgermeisterin um eine zeitnahe Fortsetzung des Förderprogramms für Inklusionstaxis ersucht.
Das Berliner Projekt Inklusionstaxi ist untrennbar mit Martin Maubach verbunden, der sich seit vielen Jahren engagiert für Taxifahrgäste mit Körperbehinderung einsetzt. Maubach ist – gemeinsam mit der 1. Landesvorsitzenden Ursula Engelen-Kefer – Unterzeichner eines Schreibens vom 4. Februar, mit dem der Verband bei der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey um eine baldige Fortsetzung des Förderprogramms für barrierefreie Taxis wirbt.
In dem Schreiben wird die Initiative der Berliner Sozialverwaltung unter der vorigen Senatorin Elke Breitenbach gelobt und als Vorbild für andere Städte wie München, Stuttgart und Hamburg bezeichnet.
Zugleich wird darauf hingewiesen, dass viele der gestellten Anträge nicht bewilligt werden konnten: „In der Pandemie entstandene lange Lieferzeiten der Taxineufahrzeuge verhinderten eine rechtzeitige Auslieferung vor dem Stichtag des auslaufenden Förderzeitraums zum Jahresende 2021 […]. Dies war für die betroffenen Bürger und die ausführenden Unternehmen sehr bedauerlich, da noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung standen und das Ziel, eine spontane Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, nicht erfüllt werden konnte.“
Damit ist der Kern des Problems beschrieben: In Berlin gibt es nach wie vor viel zu wenig barrierefreie Taxis, um die Nachfrage zu decken. Der Sozialverband begrüßt deshalb die Koalitionsvereinbarung, nach der die Förderung von Inklusionstaxis fortgeführt werden soll. „Durch die […] langen Lieferzeiten für Neufahrzeuge ist eine zügige Neuauflage der Förderung notwendig, um das Ziel der ausreichend großen barrierefreien Taxiflotte in dieser Legislatur erreichen zu können.“ Deshalb sollten die nicht ausgereichten Gelder aus der vergangenen Legislaturperiode erneut in ein Förderprogramm eingestellt werden.
Darüber hinaus regen Maubach und Engelen-Kefer an, die Zuständigkeit für die Inklusionstaxi-Förderung und -regelung „zeitgemäß zu überdenken“: Da die Förderung für E-Taxis bei der Wirtschaftsverwaltung liegt, sieht man es – nicht zuletzt wegen der Kombinierbarkeit der Förderungen – als pragmatisch sinnvoll an, auch die Inklusionsförderung beim Wirtschaftssenator anzusiedeln. Dies habe sich auch in Hamburg beim Projekt „Zukunftstaxi“ als vorteilhaft erwiesen.
Über das Anliegen des Verbands herrscht große Einigkeit bei direkt und indirekt Beteiligten des Projekts. So sind erneut Vertreter etlicher Institutionen als Mitzeichner aufgeführt. Dies sind der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), die Funkgesellschaft Taxi Berlin, die „Innung“ des Berliner Taxigewerbes, die Berliner Industrie- und Handelskammer, die Berliner Niederlassungen von Mercedes-Benz und Volkswagen, die Fahrzeugumrüster Reha Mobil und Kadomo, mehrere Taxibetriebe mit Inklusionstaxis im Fuhrpark sowie Free Now. ar
Beitragsfoto: Taxi Times