In Spanien, das im EU-Vergleich sehr föderalistisch organisiert ist, wird der Kampf gegen Uber & Co. eher dezentral ausgetragen. Auf den Balearen wurde jetzt die 30-minütige Karenzzeit für Mietwagen im Gesetz bestätigt.
Während das Taxigewerbe in Großstädten wie Madrid und Barcelona seit Jahren kämpft und immer wieder Rückschläge hinnehmen muss, ist es den Gewerbevertretern auf den balearischen Inseln, autonome Provinz Spaniens und beliebtes Urlaubsziel im Mittelmeer, letztes Jahr gelungen, die Legislative zu einer äußerst sinnvollen Regelung zu bewegen: Die Provinz (bestehend aus Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera sowie zahlreichen unbewohnten Inseln) hat ein Gesetz für Fahrdienstanbieter, das sowohl Taxis als auch (meist plattformvermittelte) Mietwagen betrifft. Diese sind in Spanien und anderen Ländern unter der Abkürzung VTC bekannt (Erläuterung im letzten Absatz). Die Gewerbevertreter der VTC fühlen sich laut dem Online-Portal „Mallorca OK!“ als „große Benachteiligte“.
Ein untrügliches Zeichen dafür, dass die Regelung wirksam ist: Uber stellt sich klagend als Opfer dar. Ungeachtet dessen hat das Balearen-Parlament letzte Woche Dienstag (6. Februar) einstimmig einen Gesetzesentwurf verabschiedet, den die PSOE (Partido Socialista Obrero Español, mit der deutschen SPD vergleichbar) eingebracht hatte. Das Gesetz behält die bisher geltenden Beschränkungen für die VTC-Fahrzeuge größtenteils bei. Dazu gehört unter anderem die vorgeschriebene 30-minütige Reservierungsfrist für VTC. Somit dürfen – wie auch in Deutschland – von Mietwagen im Unterschied zu Taxis keine Kunden spontan auf der Straße aufgenommen werden.
Die Karenzzeit, die auch in Deutschland gefordert worden war, und deren Debatten zur Abspaltung des Taxi- und Mietwagenverbandd Deutschland e. V. (TMV) vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) beigetragen hatten, wurde auf den Balearen eingeführt, nachdem der Fahrdienstleister Uber im vergangenen Jahr auf Mallorca eingefallen war. Die örtlichen Taxiunternehmer hatten daraufhin intensive gewerbepolitische Aktivitäten gegen Uber aufgenommen, die in der Einführung der Vorbestellfrist mündeten.
Weitere Bestimmungen des neuen Gesetzes auf den Islas Baleares verbieten Uber-Fahrern, an Flughäfen und anderen stark frequentierten Orten zu parken oder Lizenzen von einer Insel auf eine andere zu übertragen. Das Gesetz beinhaltet laut „Mallorca OK!“ außerdem ein Moratorium für neue Lizenzen.
Die Reaktion von Uber & Co. ließ wie immer nicht lange auf sich warten: „Branchenverbände der VTC-Betreiber drohten nur wenige Stunden nach Bekanntgabe des Gesetzes mit ‚hohen Schadenersatzforderungen’. Sie argumentieren, dass viele Regelungen im neuen Taxi-Gesetz die Zuständigkeit der Balearen-Regierung überschreiten und bereits von Gerichten in anderen Regionen Spaniens aufgehoben wurden“, so das Online-Portal.
Erläuterung zur Abkürzung VTC: Für die Fahrzeuge, die bei uns einfach „Mietwagen“ heißen, ist in vielen Ländern die Abkürzung VTC verbreitet, die im Spanischen für „vehículos de transporte con conductor“ (Mietwagen mit Fahrer) steht und im Französischen analog für „voiture de transport avec chauffeur“. Im – zumindest offiziellen – deutschen Sprachgebrauch reicht das Wort Mietwagen aus, da Mietwagenverkehr in Paragraph 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) definiert ist als „Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 und nicht gebündelter Bedarfsverkehr nach § 50 sind“. Dennoch ist branchenfremden Personen gegenüber der Hinweis angebracht, dass Mietwagen im Unterschied zu Leihwagen per Definition immer mit Fahrer in Anspruch genommen werden, so dass Autovermietungen korrekterweise eigentlich als Autoverleiher bezeichnet werden müssten. ar
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