Der Konflikt am größten Schweizer Flughafen nimmt an Schärfe zu. Die Taxiverbände drängen auf eine Marktöffnung für alle Taxis im Kanton Zürich und haben offiziell die Wettbewerbskommission eingeschaltet.
In letzter Zeit hat die Auseinandersetzung zwischen den Taxiverbänden und dem Zürcher Flughafen an Intensität zugenommen, begleitet von öffentlichen Protestaktionen und rechtlichen Schritten seitens der Taxiunternehmen. Die Flughafen Zürich AG signalisiert zwar Kooperationsbereitschaft, jedoch ist eine schnelle Lösung nicht in Sicht.
Die Taxisektion Zürich und der Taxiverband Zürich kritisieren laut „Tages-Anzeiger“ der Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG, dass nur vorbestellte Taxis ihre Fahrgäste in der sogenannten Pick-up-Zone aufnehmen dürfen. Des Weiteren sind Taxis, die Passagiere zum Flughafen bringen, gezwungen, ohne Fahrgäste leer abzufahren, da es ihnen vor Ort nicht gestattet ist, neue Fahrgäste aufzunehmen.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Firma Airport Taxi Zürich Kloten AG, die seit 2020 als offizieller Partner des Flughafens fungiert und somit von den genannten Beschränkungen ausgenommen ist. Zuvor hatten Taxi 444 und 7×7 diese Rechte seit 2005 inne.
Die Taxiverbände fordern hingegen, dass die Flughafengesellschaft ihre soziale Verantwortung wahrnimmt und den Markt für alle im Kanton Zürich registrierten Taxis öffnet, um den Fahrgästen eine freie Wahl zu ermöglichen. Die Flughafen Zürich AG verteidigt ihre Position mit Verweis auf verkehrstechnische Notwendigkeiten und den begrenzten Platz, der eine Regulierung der Taxiaktivitäten erforderlich macht.
Die Entscheidung der Taxiunternehmen, die Wettbewerbskommission (Weko) einzuschalten, stellt eine Eskalation dieses langwierigen Konflikts dar. Sie hoffen, dass dies zu Veränderungen führen wird, die ihren Interessen entsprechen. Insbesondere seit der Einführung des kantonalen Taxi- und Limousinengesetzes (PTLG) zum 1. Januar 2024 führt die bestehende Situation für Ärger, den TSZ-Präsident Rudolf Raemy erläutert: „Eigentlich haben damit seit Anfang Jahr alle Taxis dieselben Rechte: Sie dürfen in jeder Gemeinde des Kantons Kunden anwerben. Nur der Flughafen Zürich verhält sich weiterhin wie ein gallisches Dorf.“ Nach dem neuen Gesetz können die Gemeinden eine Bewilligungspflicht für Taxistandplätze auf öffentlichem Grund vorsehen.
Die Situation bleibt angespannt, da beide Parteien hartnäckig ihre Positionen verteidigen und darauf bestehen, ihre Interessen durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie die Wettbewerbskommission reagieren wird und ob dies zu einer Lösung führen wird. hs
Beitragsfoto: Flughafen Zürich AG