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TaBeA: Neue Bahntaxi-Preise in Kraft getreten

von Remmer Witte
13. März 2024
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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TaBeA: Neue Bahntaxi-Preise in Kraft getreten
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Der Mindestlohn steigt regelmäßig, folglich wird auch die Rahmenvereinbarung zur Abrechnung der Fahrten im Auftrag der Deutschen Bahn regelmäßig angepasst. Seit 1. März 2024 gelten bundesweit neue Fahrpreise für diese beliebten Bahnersatzfahrten.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) ist Partner der Deutschen Bahn (DB). Über den gemeinsamen Rahmenvertrag werden die Bedingungen sowie die bundesweit gültigen Preise für Fahrten bei Zugunregelmäßigkeiten und Personalfahrten bestimmt. Der BVTM bündelt so die Leistungen des Gewerbes und sorgt dafür, dass die Taxibranche bundesweit ein passendes, flächendeckendes und in wachsendem Maße auch digitalisiertes Angebot für die Mobilitätsnachfrage unterbreiten kann.

In diesem Zusammenhang teilte der BVTM mit, dass mit Gültigkeit ab dem 1. März 2024 neue Preise vereinbart wurden. Diese finden außerhalb des Pflichtfahrgebiets Anwendung, denn innerhalb der Pflichtfahrgebiete gilt weiterhin regelmäßig ausschließlich der Taxitarif. Da die neuen digitalen Gutscheine für Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete den Fahrpreis regelmäßig gemäß der jeweils aktuellen Rahmenvereinbarung ausweisen und vielfach auch über den Auftrag schon direkt vom Fahrer ins jeweilige Abrechnungssystem übernommen werden können, besteht für die Unternehmen keinerlei Handlungsbedarf bei der Übernahme dieser angepassten Fahrpreise.

Seit 1. März 2024 gilt folgende Nettopreisvereinbarung für jeden gefahrenen Kilometer: Normaltarif bis maximal 4 Fahrgäste: 1,06 Euro pro gefahrenem Kilometer (vorher 1,04 Euro) und Großraumtarif für 5 bis maximal 8 Fahrgäste: 1,20 Euro pro gefahrenem Kilometer (vorher 1,18 Euro) – jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

gefahrene Strecke (hin+zurück) außerhalb des Pflichtfahrgebietes innerhalb des Pflichtfahr-gebietes
„normales“ Taxi Großraumtaxi
netto brutto netto brutto
1 1,06 € 1,13 € 1,20 € 1,28 € gemäß
örtlichem
Tarif
5 5,30 € 5,67 € 6,00 € 6,42 €
10 10,60 € 11,34 € 12,00 € 12,84 €
20 21,20 € 22,68 € 24,00 € 25,68 €
30 31,80 € 34,03 € 36,00 € 38,52 €
40 42,40 € 45,37 € 48,00 € 51,36 €
50 53,00 € 56,71 € 60,00 € 64,20 €
75 79,50 € 94,61 € 90,00 € 107,10 €
100 106,00 € 126,14 € 120,00 € 142,80 €
150 159,00 € 189,21 € 180,00 € 214,20 €
200 212,00 € 252,28 € 240,00 € 285,60 €

Damit steigen die Netto-Preise um je 2 Cent beim Normal-Taxi und beim Großraum-Fahrzeug. Für den Vergleich mit anderen Rahmenverträgen der Branche ist zu beachten, dass es sich um einen bundeseinheitlichen Vertrag handelt und ausschließlich Netto-Fahrpreise vereinbart sind. Die Preise beziehen sich dabei auf die gesamt gefahrenen Kilometer im Rahmen des Auftrages – und nicht nur die Besetzt-Kilometer. Das bedeutet konkret: Wenn beispielsweise 1-4 Fahrgäste vom Hauptbahnhof Karlsruhe einen Gutschein für eine Fahrt nach Konstanz haben und im System für diese Strecke eine Entfernung von 223 Kilometern berechnet wurde, wird diese Taxifahrt mit 2x 281,29 Euro brutto vergütet, also mit 562,58 Euro. Der Nettoerlös liegt bei 472,76 Euro. Das mag in vielen Regionen unterhalb des gültigen Taxitarifs liegen, geht aber in der Mischkalkulation für viele Unternehmer trotzdem auf. Die hier aufgeführte Fahrt würde hin + zurück knapp sechs Stunden dauern und somit einen Netto-Erlös von 78,80 Euro pro Stunde erwirtschaften. Das Mindestumsatzsoll von 33 Euro pro Stunde für einen wirtschaftlich solide geführten Betrieb wäre damit also deutlich erreicht. Weil solche Bahnfahrten meist in den Abendstunden stattfinden und somit die (staufreie) Fahrt schneller abgewickelt werden kann, ist meist sogar mit einer kürzeren Fahrtdauer zu erreichen.

Der vereinbarten Preise pro Einzelkilometer gelten einheitlich für digital abgerechnete Fahrten und für analog abgerechnete Fahrten. Analoge Gutscheine werden von der DB allerdings nur noch vereinzelt ausgestellt, perspektivisch wird angestrebt, die gesamte Abrechnung digital umzusetzen. Mittelfristig wird dabei von der Branche erwartet, dass irgendwann jedes Taxi solche Gutscheine auch digital einlesen und abrechnen kann.

Wissenswert für die Akzeptanz der digitalen Gutscheine und deren Abrechnung ist, dass aktuell immer dann eine erhöhte Abrechnungsgebühr erhoben wird, wenn der Gutschein nicht direkt im Taxi digital aktiviert wurde. Wer also einen digitalen Gutschein mit QR-Code akzeptiert, diesen aber noch analog abrechnen möchte, weil der QR-Code nicht im Fahrzeug eingelesen werden kann, der muss auch den erhöhten Abrechnungsaufwand honorieren, weil der Fahrauftrag auf diesem Wege nicht ordnungsgemäß digital verarbeitet werden konnte. Die Mehrgebühren sind somit eine Beteiligung an den Kosten, die dadurch den Abrechnungsstellen durch den nötigen Mehraufwand entstehen.

Wer seinen Fuhrpark vielleicht auch aus diesem Grunde nun digitalisieren möchte, sollte sich an einen der Anbieter zur Tourenvermittlung wenden. Die meisten dieser Systemhäuser bieten in Kooperation mit Taxi Deutschland inzwischen auch Tools zur Akzeptanz der digitalisierten Bahngutscheine an.

Zuletzt waren die Bahntaxi-Preise zum 1.3. letzten Jahres erhöht worden. Alle Informationen rund um die Abrechnung der Bahnfahrten sind im Übrigen auch online unter www.bundesverband.taxi/bahnpartner oder im Taxi-Times-Archiv unter dem Stichwort „TaBeA“ zu finden. rw

Beitragsfoto: Axel Rühle; Tabelle: Taxi Times (alle Angaben ohneGewähr)

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Deutsche BahnRahmenvertragTaBeA
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 1

  1. Taxi Münkel says:
    2 Jahren her

    diese preise scheinen vom 1990 zu sein letztes Jahr 2023 waren pro Kilometer 2,05 + 19% Umsatzsteuer

    Antworten

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