Die Geschäftslage für das deutsche Taxigewerbe bleibt vielerorts existenzbedrohend. Auch 2023 wird es in zahlreichen Städten und Landkreisen Tarifanpassungen geben. Sogar zum Jahreswechsel, mitten in der Silvesternacht, änderten sich mancherorts die Fahrpreise.
Da Hessen das einzige Bundesland ist, in dem grundsätzlich jede Gemeinde ab 7.500 Einwohner für ihren eigenen Taxitarif verantwortlich ist (wobei es etliche Tarifgemeinschaften gibt) und nur für noch kleinere Gemeinden der Landkreis den Taxitarif verordnet, hat Hessen über 250 stark differierende Taxitarife, die von den Genehmigungsbehörden ausgearbeitet werden. In mancher kleinen Gemeinde gibt es nur ein oder zwei Taxiunternehmen, die eine Tarifänderung beantragen und das Anhörungsverfahren durchlaufen. In etlichen Gemeinden gibt es gar keine Taxikonzession.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt das 16.000-Einwohner-Städtchen Kirchhain. Hier ist der Grundpreis mit dem Jahreswechsel von 3,00 auf 3,50 Euro gestiegen und der Kilometerpreis von 1,90 auf 2,30 Euro. Eine 10-Kilometer-Fahrt, die bisher 22 Euro kostete, ist nun mit 26,50 Euro um gut 20 Prozent lukrativer als bisher.
160 Kilometer weiter nördlich gilt ein außergewöhnlicher Tarif – im Landkreis, der die Nordost-Spitze des Landesgebietes von Nordrhein-Westfalen bildet und rundum außer im Süden von Niedersachsen umgeben ist: Der Kreis Minden-Lübbecke mit 311.000 Einwohnern. Auch hier gelten seit dem Jahreswechsel neue Fahrpreise. Die Tabelle ist umfangreicher als in anderen Tarifgebieten, denn der hiesige Tarif unterscheidet sowohl beim Grundpreis als auch bei den Kilometerpreisen für Beförderung und Anfahrt nach zwei Zeiten (Mo bis Fr von 6 bis 22 Uhr und Nacht/Sonntag/Feiertag). Zudem sind die Zahlen hier weniger „glatt“. So wurde der Kilometerpreis von 2,20 (bzw. nachts 2,30) Euro auf 2,75 (bzw. 2,85) Euro angehoben. Noch „krummer“ ist der neue Preis für Wartezeit. Die Stunde hat sich von 36,00 auf 43,75 Euro erhöht, so dass die Warteminute nun nicht mehr 60 Cent kostet, sondern 72,91666… Cent. Eine weitere Besonderheit: Für eine Fehlfahrt (Taxi ist zum Bestellort gekommen und Fahrgast tritt die Fahrt nicht an) wird innerhalb der Betriebssitzgemeinde das 1,5-Fache des Grundpreises fällig.
Direkt nordöstlich grenzt der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser an, wo ebenfalls seit dem Jahreswechsel ein neuer Taxitarif gilt. Hier unterscheiden die Grund- und Kilometerpreise sich nicht nach Tageszeit, sondern nach Anzahl der beförderten Personen: Anstelle eines Pauschal-Zuschlags bezahlen fünf- bis achtköpfige Personengruppen hier einen um 70 Cent höheren Grundpreis und saftige 60 Cent mehr pro Besetzt-Kilometer. Doch auch hier kosten Taxifahrten nachts und sonntags mehr: Pauschal 2,00 Euro ist der Zuschlag pro Fahrt zwischen 22 und 6 Uhr und sonn-/feiertags.
Die genauen Zahlen der genannten Tarife sind in unserer bundesweiten Tarifübersicht angegeben. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle