Die Einführung eines Tarifkorridors nach Münchener Vorbild ist in Berlin beschlossene Sache. Im Anhörungsverfahren endete letzte Woche die Frist zur Stellungnahme. Die Kilometerpreise bleiben gleich.
Die lange im Gespräch befindliche Änderung des Berliner Taxitarifs lässt sich zwar nicht mehr exakt zu Anfang des zweiten Quartals umsetzen, doch ist man im Gewerbe zuversichtlich, dass die Verzögerung einen Monat nicht übersteigen wird.
Wie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) Taxi Times gestern auf Anfrage mitgeteilt hat, ist auch für Berlin die generelle Möglichkeit geplant, für vorbestellte Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes, also innerhalb der Stadt sowie von Berlin zum Flughafen BER, im Voraus einen Festpreis zu vereinbaren.
„Ausgangspunkt für diesen Preis ist die auf Basis einer Routing-Software ermittelte kürzeste Strecke vom Start- zum Zielort und der für eine solche Strecke anfallende reguläre Taxipreis (Grundpreis + km-Preis). Von diesem Vergleichspreis können die Taxiunternehmer innerhalb eines Tarifkorridors abweichen (-10 % bis + 20 %)“, so die Pressestelle der obersten Landesbehörde. Der Fahrgast habe damit zu Beginn der Fahrt Preissicherheit, selbst wenn sich durch die Verkehrslage die tatsächlich gefahrene Route verlängern sollte. Die Möglichkeit, ein Taxi ohne Festpreis zu buchen, besteht weiterhin.
Für die Einführung ist eine Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte im Berliner Taxiverkehr erforderlich, die durch Beschluss des Senats, also der Landesregierung, erfolgen muss. „Unser Haus hat den entsprechenden Änderungsentwurf erstellt und führt dazu gerade die erforderliche Anhörung von Verbänden, Kammern etc. durch“, so die Verwaltung. Nach Auswertung der Stellungnahmen, die bis zum vergangenen Freitag abgegeben werden konnten, und einer ggf. daraus folgenden Anpassung des Entwurfs kann die Vorlage nach Mitzeichnung anderer Senatsverwaltungen im Senat beschlossen werden. „Angestrebt wird eine schnellstmögliche Einführung im Frühjahr. Der genaue Termin muss dabei auch den Zeitbedarf berücksichtigen, der nach aktueller Einschätzung für die bei jedem Taxi erforderlichen (kleineren) technischen Anpassungen im Taxameter anfällt. Dazu sind wir mit den entsprechenden Dienstleistern und dem Eichamt in engem Kontakt“, wie die Senatsverwaltung gegenüber Taxi Times erklärte. Es seien im Ergebnis der Anhörung noch einige technische Fragen zu klären. So würde man bei der Senatsverwaltung gerne den Unternehmern bzw. Fahrern den Weg zum Eichamt ersparen, weshalb noch an technischen Details betreffs der elektronischen Erfassung gearbeitet wird. Hierzu soll kurzfristig eine weitere Abstimmung mit den Akteuren stattfinden.
Der aktuelle Taxametertarif wird von der Änderung nicht berührt. Der Grundpreis von 4,30 Euro bleibt ebenso bestehen wie die Kilometerpreise von 2,80 Euro zu Beginn, 2,60 Euro nach drei Kilometern und 2,10 Euro nach sieben Kilometern gefahrener Strecke. Dennoch müssen alle Berliner Taxis in die Taxameterwerkstatt, da die Möglichkeit, eine Fahrt zum Festpreis durchzuführen, nach aktuellem Stand auch im Taxameter einprogrammiert werden muss. Das gilt ebenso für die meisten aus dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), also die mit Aufstellberechtigung am Flughafen und somit auch an Berliner Halteplätzen, sofern die Unternehmer die Möglichkeit nutzen möchten, in Berlin Fahrten zu Festpreisen durchzuführen. Eine Pflicht, Festpreise anzubieten, ergibt sich aus der Einführung der Festpreisoption nach Auskunft der Senatsverwaltung nicht.
Für Fahrten, die am Hauptstadtflughafen beginnen, gibt es die Möglichkeit von Festpreisen vorerst nicht, da hier eine eigene Tarifstufe gilt, die die Berliner Verkehrsverwaltung stets mit dem Landratsamt des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) abstimmt. Will man den Tarifkorridor auf die Flughafen-Tarifstufe ausweiten, so verzögern die nötigen Abstimmungen mit dem LDS das Verfahren erheblich. Um die baldige Einführung des Tarifkorridors zu ermöglichen, ist eine Einbindung der Flughafentarifstufe in die Festpreisregelung erst als nächster Schritt nach dem Inkrafttreten geplant. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle