Parlamentarier der Europäischen Union haben vergangene Woche eine geänderte Form der Direktive zur Plattformarbeit verabschiedet. Darin sind Taxizentralen erstmals deutlich von den klassischen Plattformbetreibern wie Uber oder Bolt abgegrenzt.
Wie der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) berichtet, wurde die neue Direktive vom zuständigen Fach-Ausschuss des Europäischen Parlaments am Montag, 12.12. um kurz vor 22 Uhr verabschiedet. Damit hat sich nach der EU-Kommission nun auch das Europaparlament zum Thema Regulierung der Plattformarbeit positioniert – aus Sicht des Taxigewerbes aber viel taxifreundlicher als die Kommission, indem man eine klare Abgrenzung von Taxizentralen zu Plattformanbietern definiert hat.
Bei der Direktive geht es um eine künftige arbeits- und sozialrechtliche Einstufung jener Menschen, die für digitale Plattformanbieter arbeiten. Im bisherigen Entwurf der EU-Kommission waren zwar Verbesserungen für die prekäre Situation für Uber-Fahrer und Maßnahmen zur Gestaltung eines fairen Wettbewerbs enthalten, gleichzeitig drohte aber bei diesem Entwurf, dass Funkteilnehmer einer Taxizentrale als Arbeitnehmer klassifiziert werden (Taxi Times berichtete).
Im nun formulierten Entwurf des Europäischen Parlaments wird diese Vereinheitlichung differenziert. Zu finden ist dieser für die Taxibranche sehr wichtige Unterschied in der Aufführung der Erwägungsgründe (Recitals) unter der Randnummer 17. Dort heißt es wörtlich:
„Taxi dispatch services, as regulated under national law and practice, can be distinguished from ride hailing digital labour platforms, when they are merely an ‘add-on’ to a preexisting service and only connect genuine self-employed licensed taxi drivers with their customers sending the communications received from persons seeking a taxi service to licensed taxi drivers, provided that they do not exert any type of control and direction, in line with this Directive, over the licensed taxi drivers, including that the service provider does not set and collect the fare for the journey and does not have control over the quality of the vehicles or over the drivers and their performance of the work. Self-employed taxi drivers are usually free in choosing the way to generate their turnover due to the rights typically received with the license, such as the right to do street-hailing, dedicated public taxi stops or equivalent ways of free access to clients.’’ (Hinweis der Redaktion: Eine Übersetzung ist über diesen Link möglich)
Konkret wird in dieser Randnummer 17 definiert, dass sich „Taxi dispatch services“ (wie eben Taxizentralen) von „ride hailing digital labour platforms“, (also Plattformen wie Uber, Bolt etc.) unterscheiden lassen, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem, dass sie nur „self-employed licensed taxi drivers“, also lizenzierte Taxiunternehmer und -fahrer an Fahrgäste vermitteln. Als Voraussetzung nennt die Direktive, dass die Taxizentrale den Preis nicht selbst bestimmt („does not set and collect the fare for the journey“) und dass sie keinerlei Kontrolle und Weisungsbefugnis ausübt („they do not exert any type of control and direction“) – auch nicht über die Qualität der Fahrzeuge oder über die Fahrer und deren Arbeitsleistung („over the quality of the vehicles or over the drivers and their performance of the work“).
Explizit weist die Randnummer 17 darauf hin, dass selbstständige Taxiunternehmer in der Regel frei in der Wahl der Art und Weise sind, wie sie ihren Umsatz erwirtschaften („Self-employed taxi drivers are usually free in choosing the way to generate their turnover“).
Der BVTM zeigt sich erleichtert, dass mit dieser Formulierung von Seiten des Europaparlaments den Bedenken aus der Taxibranche Rechnung getragen wurde. Man habe sich als deutscher Bundesverband gemeinsam mit den europäischen Partnern in den Organisationen International Road Transport Union (IRU) und Taxis4SmartMobility (T4SM) bis zuletzt dafür stark gemacht, „echte“ Plattformen wie Uber oder Bolt nicht mit Taxizentralen über einen Kamm zu scheren.
„Da die Direktive nicht unmittelbar wirkt, sondern in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird diese Klarstellung im weiteren Prozess von großer Bedeutung sein“, analysiert der BVTM, dem damit ein wichtiger Erfolg gelungen sei, „um auch künftig Solo-Selbständigkeit zu gewährleisten und Taxizentralen auch weiterhin den Betrieb zu ermöglichen.“
Allerdings bleibe auf europäischer Ebene noch viel zu tun, mahnt der Bundesverband, und zeichnet das weitere Procedere auf. „Nach der Kommission hat sich nun auch das Parlament zum Thema Plattformarbeit positioniert. Der Rat der Europäischen Union, in dem die nationalen Regierungen zusammenkommen, konnte sich bislang noch auf keine Position einigen. Dies steht nun für 2023 an. Sobald sich auch der Rat positioniert hat, beginnt der so genannte Trilog der drei Institutionen Kommission, Rat und Europäisches Parlament.“
Weil jetzt aber die Besonderheiten der Taxibranche explizit adressiert seien, habe das Gewerbe nun einen „Fuß in der Türe“ für alle weiteren Beratungen. jh
Beitragsbild: Fotos und Collage Axel Rühle
they do not exert any type of control and direction.
Funksperre bei abgelehnter Fahrt? Punktesystem in der Zentrale? Fahrzeugkontrollen, Arbeitskleidung? Ich sehe nicht den Unterschied zwischen einer Plattform und einer eigentümergeführten Zentrale. Die Abhängigkeit ist die Gleiche, also muss auch gleiches Recht gelten. Wer A sagt muss auch B sagen.
Ich verstehe den Text nicht so ganz.
Dort steht doch, dass dabei die Taxizentralen keine Weisungen und Kontrolle gegenüber den Unternehmern ausüben dürfen. Sie dürfen auch keinen Einfluss auf die Fahrzeuge, bzw. deren Qualität ausüben.
Pleitewelle ist schon da !Taxi war einmal. heute schon die private Krankenkasse bezahlt ? Die Rente reicht nicht ! Weiter fahren bis 110. Rast die Bahn an dir vorbei,ist der Stau wau,wau !