Mit seiner Entscheidung von heute stärkt das Frankfurter OLG das Taxigewerbe, lässt das Urteil aber zur Revision vor dem BGH zu.
Schon in seiner ausführlichen Vorbemerkung machte der vorsitzende Richter klar, dass er der Argumentation von Uber nicht so recht folgen kann. Zu klären waren die Fragen, ob Uber überhaupt die Vermittlung von Fahrten im Bereich UberPop verboten werden kann. Nach Ansicht von Uber sei der App-Anbieter lediglich Vermittler und stelle nur eine Plattform zur Verfügung. Sie brächten nur zwei Personengruppen zusammen: Leute, die ein Auto haben und Leute, die von A nach B wollen. Außerdem bezweifelt Uber, dass die vom Kläger vorgebrachten Argumente, nicht lizensierte Fahrer stellten ein Sicherheitsrisiko dar, stichhaltig sind. Auch mit einem Personenbeförderungsschein sei keinesfalls Sicherheit gewährleistet. Im Gegenteil, das Argument sei nur vorgeschoben und diene nur dazu, unliebsame Konkurrenz abzuhalten.
Das sah das Gericht anders. Die Zulassungsbeschränkungen dienten sehr wohl der Sicherheit der Kunden. So sei für die Zulassung zum Taxifahrer eine ärztliche Untersuchung notwendig. Rechtsanwalt Koller gab zu bedenken, dass zur Erteilung eines Taxischeins regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis verlangt würde. So kann zum Beispiel das Verüben einer Straftat auch zum Entzug der Beförderungserlaubnis durch die Behörden führen. Ein solches Sicherungssystem gäbe es bei Uber nicht. Auch erkannte das Gericht, dass es geradezu schizophren sei, wenn die Vermittlungstätigkeit weiterhin als legal angesehen werden würde, während die Ausführung der vermittelten Aufträge unrechtmäßig ist. Im Gegenteil, hier macht sich Uber mindestens der Beihilfe schuldig, wenn nicht sogar der Anstiftung.
Diese Frage hatte das Gericht allerdings nicht zu klären. In diesem Verfahren ging es nur darum, ob sich Uber erfolgreich gegen die Einstweilige Verfügung, die Taxi Deutschland bereits im letzten Jahr erwirkte, durchsetzen kann. Mit Urteil vom heutigen Tage dürfte dieser Versuch gescheitert sein. Auch unterstrich das Gericht, dass das Urteil sehr wohl von bundesweiter Bedeutung sei. Die Argumente, mit denen die Uber-Verteidiger versuchten, das zu widerlegen, verfingen nicht.
So ist das Ergebnis vom heutigen Prozesstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wie folgt zusammen zu fassen: Die Berufung wird zurückgewiesen. Damit bleibt UberPop weiterhin verboten – bundesweit! Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar, nach einer Sicherheitsleistung von 400.000 Euro, die von Taxi Deutschland zu erbringen sei. Und das Urteil ist zur Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Die Rechtsvertreter von Uber waren bei Urteilsverkündung nicht mehr anwesend. In einer Presseerklärung hatten sie vorab mitgeteilt, dass sie das Verfahren als reine Formalie sehen. Ob man in Revision gehen will, war daher nicht zu erfahren. Die Klagepartei Taxi Deutschland zeigte sich erfreut von dem Urteil. tb
Oben stehenden Beitrag ist eine Ergänzung zur nachfolgenden Meldung von 15:26 Uhr, veröffentlicht unmittelbar nach der Bekanntageb der Zurückweisung.
Im Berufungsverfahren gegen den amerikanischen Fahrtenvermittler um ein Verbot der App „UberPop“ musste heute das Oberste Landgericht (OLG) Frankfurt entscheiden. Das Gericht bestätigte dabei das in erster Instanz ausgesprochene Verbot und wies die Berufung von Uber zurück.
Damit bleibt die Anwendung „UberPOP“, mit der das Unternehmen Fahrten an private Pkw ohne Genehmigung zur Personenbeförderung vermittelt, in ganz Deutschland verboten. Geklagt hatte die Taxi Deutschland eG, ein Zusammenschluss vieler Taxizentralen in Deutschland. Uber hatte sich bereits vor einigen Monaten aufgrund des Verbots in erster Instanz nahezu völlig aus dem deutschen Markt zurückgezogen. lediglich in München mit dem mietwagenähnlichen Produkt „UberX“ und in Berlin, wo man mit „UberTaxi“ Fahrten zum Taxitarif an ein paar wenige Taxis vermittelt, ist man derzeit noch aktiv.
Unser Taxi Times Reporter Tom Buntrock ist live vor Ort und wird in Kürze über den Prozesstag berichten. jh