Aufatmen im Taxigewerbe. Die Forderung der Arbeitsgruppe ÖPV nach einer Aufhebung der Konzessionierung und nach einer Einführung einer Tarifhöchstgrenze wurde mehrheitlich abgelehnt.
Das Papier stand letzte Woche auf der Tagesordnung der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS). Wäre es angenommen worden, wäre es der Verkehrsministerkonferenz am 10. November als Beschlussvorlage vorgelegt worden. So aber lautet die Empfehlung lediglich, es „zur Kenntnis zu nehmen.“
Wie der BZP mitteilt, wurde die Vorschläge aus der Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV) zur „Modernisierung des Personenrechts“ mehrheitlich zurückgewiesen.
Allerdings wird der Bund aufgefordert, das Personenbeförderungsrecht insbesondere hinsichtlich der raschen Entwicklung digitaler Technologien anzupassen. Als positiv bewertet der BZP den Zusatz, dass man bei der Entwurfserarbeitung unter anderem die Verbände und deren Sachverstand einbeziehen sollte.
Der BZP sieht in dieser Ablehnung auch die Arbeit des Verbandes gewürdigt. „Sicherlich werden zu dieser Beschlussfassung der GKVS auch die Interventionen der Verbände beigetragen haben. Das ist erfreulich und gut so.“ jh
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Wollen wir nur hoffen ,dass der GKVS den Lobbyisten aus Übersee , noch eine weile standhält. Leider haben wir nur Zeit gewonnen , mehr aber auch nicht.
Genauso sehe ich es auch. Die Angriffe mehren sich; die Einschläge kommen näher. Werde demnächst mein Geschäft aufgeben und mich noch einmal komplett neu in einer anderen Branche orientieren. 7% Gewinn ist ein Konzernergebnis – ein Kleinunternehmer mit 3 Taxen kann davon mit Sicherheit nur leben, wenn alle Taxen volle Pulle laufen. Das auf Dauer anzunehmen ist mehr als verblödet.
In München leben m.E. mind. zwei Drittel der Unternehmer von der Manipulation der Pausen, um auf diesem Wege wenigstens rechnerisch den Mindestlohn darstellen zu können. Die Wahrscheinlichkeit, geprüft zu werden, liegt bei 10%. Für viele ein Grund, genauso weitermachen.