Der von der Stadt unzureichend kontrollierte Wild-West-Wuchs durch Uber-Partner hat Frankfurts Taxifahrer zu einer bemerkenswerten Aktion veranlasst: Seit Dienstag und noch bis Freitag halten sie täglich in der Zeit von 14-17 eine Mahnwache vor dem Büro des Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU) in der Bethmannstraße 3 ab.
Die Frankfurter Taxiunternehmer und Fahrer sehen sich nicht nur mit den taxispielenden Uberfahrzeugen auf der Straße konfrontiert, sondern auch mit Behörden und Politikern, die nicht für eine Einhaltung der Gesetze sorgen können.
In der Presseerklärung der Kollegen, die auf der Homepage der Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen (SPD) zu finden ist, heißt es, man fühle sich vom Ordnungsdezernenten allein gelassen mit dem Problem des unfaireren Wettbewerbs mit dem Fahrdienstvermittler Uber.
Sie fordern den Stadtrat Markus Frank auf, vorerst keine weiteren Mietwagenkonzessionen zu vergeben und sicherzustellen, dass Kontrollen häufiger und effektiver stattfinden.
Frau Nissen, die bei der ersten Mahnwache vor Ort war, hat verstanden: Es geht darum, „wildes Taxifahren“ zu unterbinden.
Konkret erhoffen sich die Kollegen ein „offenes Ohr“ des Ordnungsdezernenten, so dass man ins Gespräch kommen könne. Außerdem sei es wichtig, das Kontrollpersonal des Ordnungsamtes in Bezug auf die Unterscheidung von Taxi und Mietwagen besser zu schulen. Neben der Einhaltung der Rückkehrpflicht sollten auch die Firmensitze der Mietwagenunternehmen in Hinblick auf das Vorhandensein von Stellflächen für die Wagen kontrolliert werden, da der Verdacht, dass es sich größtenteils um Briefkastenfirmen handele, nicht von der Hand zu weisen sei. Bei Verstoß gegen solche Auflagen „sollte glaubhaft mit Entzug der Konzession gedroht werden“, so Frau Nissen. ys
Foto: Luqman Ahmed
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Liebe Kollegen/innen,in den letzten Tagen gab es positive Nachrichten*, diese waren auch gut und schön!Aber es gab auch ein paar Nachrichten, die nicht verstanden worden sind und mit der Zeit leider untergegangen sind!Denn vor ein paar Monaten Stillschweigend wurde bei einer Versammlung des BZP abgestimmt, dass man dem Verkehrsministerium einen Vorschlag unterbreitet die Ortskundeprüfung abzuschaffen!Sollte das geschehen, würde das mit dem Verbot für UBER folgende Konsequenz ergeben, es wird den Mietwagenbetrieben durch Folierung mit Elfenbein Farbe ihrer Fahrzeuge, das Tür und Tor im Taxigewerbe eröffnet. Hiermit wird erneut klargestellt, dass die Funkzentralen nur ihre eigenen Interessen verfolgen und nicht der Taxiunternehmen.Es wird höchste Zeit, dass sich das Taxigewerbe Deutschland unabhängig macht von den Funkzentralen und sich selbst organisiert, nur so kann man sich freier entfalten.
Frankfurt, Berlin usw.die Behörden verweigern ihre Ordnungsaufgaben. Warum verklagen wir die nicht endlich? Nach 3 Monaten Untätigkeit kann man die belangen. Hoffentlich schreibt jetzt nicht die Redaktion, dass jeder klagen kann. Ich bin der Meinung das ist die Aufgabe der Interessen Vertretungen. Sollte die Angst vor den Rechtskosten haben, kann man ja bei den Unternehmen Sammeln. Ich spende gerne dafür.
Vielen Dank Herr Waldner. Zuerst haben Sie sich das Monopol über alle Funkgesellschaften in Berlin unter den Nagel gerissen. Dann wurden die Versicherer (Zürich), Taxi Deutschland, Taxiinnung, Taxiwerbung, Heedfeld einen Redakteur der Taxitimes habe ich auch schon auf dem Gelände angetroffen usw. Dann haben Sie sich in den Bundesverband eingeschlichen. Whow gute Arbeit. Es fehlt noch eine Position im Labo oder Verkehrsenat. Da kann einem ganz schön schlecht werden.
Anmerkung der Redaktion zu diesem Kommentar: Derselbe Autor hat vor kurzem einen Toyota Prius als „Reisschüssel“ bezeichnet (das galt vielleicht noch vor 30 Jahren). Er lässt auch keine Gelegenheit aus, um über die Elektromobilität herzuziehen, mit Argumenten, die längst widerlegt sind. Unzählige weitere Kommentare dieses Unternehmers fordern, dass Zentralen und Verbände gegen untätige Behörden klagen sollen, ohne dabei zu erwähnen, auf welcher Rechtsgrundlage dies gescheen solle. Und nun also muss sich jemand dafür rechtfertigen, wenn er sich gewerbepolitisch engagiert.
Lieber Paul, was auch immer ihre Motive für diese rückwärtsgewandten und widersprüchlichen Kommentare sind: Dem Gewerbe nützlich sind sie definitiv nicht. Wir möchsten Sie daher bitten, lieber Paul, sich zukünftig auf sachdienliche Kommentare zu beschränken.
Ich möchte nicht weiter auf Ihren unsachlichen Rundumschlag eingehen.Trotzdem muss ich darauf hinweisen, dass ich sehr wohl eine Rechtsgrundlage um gegen die Behörden vorzugehen mitgeteilt habe. Die Rechtsgrundlage ist Untätigkeit. Wenn eine Behörde mehr als 3 Monate ihre Aufgaben nicht erfüllt, kann man sie wegen Untätigkeit belangen. Das habe ich sehr wohl mitgeteilt.
Wir wollen auch hierauf (allerdings ein letztes mal) noch einmal ganz sachlich antworten: Das mit den drei Monaten betrifft die Frist, die eine Behörde hat, um Anträöge zu bearbeiten. Bei der Aufsichtspflicht verhält es sich leider etwas schwieriger. Wir haben das hier zusammengefasst: https://taxi-times.com/kontrolle-der-rueckkehrpflicht-behoerde-kann-muss-aber-nicht/.
Ich bin Unternehmer in Berlin, möchte nur erwähnen, dass gerade über Flughafen Taxi-Halteplatz „BER“ mit LDS und Senatsverwaltung verhandelt wird. Ich bin sehr gespannt ob, wir in BER die Kunden an der Haltestelle direkt befördern können, oder ob wir per Auftrag Kostengebunden auf Smarthphone die Kunden berfördern werden. Hinsichtlich dieser Situation, wird sich erneut zeigen, ob sich die Funkzentrale oder Taxi Unternehmer ihre eigenen Interessen durchsetzen werden.
Wenn der Taxiunternehmer davon ausgeht, dass eine Taxizentrale andere Interessen hat als er selber, dann ist eine Zusammenarbeit nur sehr schwer möglich. Wenn eine Zusammenarbeit allerdings nicht erfolgt, haben Uber & Co leichtes Spiel. Das alte Sprichwort: Wenn zwei sich streiten…
Ich hätte von der Redaktion erwartet, dass man die Interessen der Fahrgäste im Vordergrund stellt und Schützt. Nur so können wir den dritten aus unserem Geschäft fernhalten. Die Interessen der Taxifahrer, der Taxiunternehmer und vor allem der Funkzentrale sollten keine rolle spielen. In diesem Beispiel ist doch ganz klar, dass der Fahrgast schnell, unkompliziert seine Saubere und mit bargeldlos Bezahlbare Taxi ohne Hindernisse bekommt.
In der Tat ist es so, dass die Redaktion die Taxibranche schützt, damit diese auch weiterhin einen 24/7 Dienst aufrecht erhalten kann, zu verlässlichen und von den Kommunenen festeglegten Preisen mit der Kundengarantie, dass immer und jederzeit unabhängig vom Kalendertag, Uhrzeit und Wetter zum gleichen Preis garantiert befördert wird. All dies ist im Personenbeförderugsgesetz so geregelt und das wiederum ist kein Taxigesetz, sondern einzig und allein ein Verbraucherschutzgesetz. Das haben nur noch nicht alle Verbraucher verstanden. Aber wir arbeiten weiter daran. Auch bei Ihnen, lieber Leser.
Na dann bin ich mal gespannt, welche Interessen sie bei der BER Flughafen vertreten werden.