Bei der Münchner Taxigenossenschaft haben sich der Vorstand und Teile des Aufsichtsrats dermaßen zerstritten, dass nun die Mitglieder über die Auflösung des Aufsichtsrats und eine eventuelle Neuwahl entscheiden sollen.
Dazu hat der aktuelle Vorstand alle Genossenschaftsmitglieder zu einer außerordentlichen Generalversammlung für den 15. Mai eingeladen. Gebucht wurde dafür der Festsaal einer großen Traditionsgaststätte am Münchner Stiglmaierplatz.
„Die Ereignisse in den vergangenen Wochen haben zu einer Situation geführt, in welcher eine vernünftige Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand nicht gegeben ist und damit Risiken für den Fortbestand der Taxi-München eG zu sehen sind. Insbesondere mussten wir leider feststellen, dass mehrere Aufsichtsratsmitglieder aktiv für die gefährlichsten Wettbewerber der Taxi-München eG, nämlich die Plattformen UBER und BOLT, tätig sind“, heißt es in dem Einladungsschreiben, das Taxi Times gleich von mehreren Mitgliedern zugespielt wurde.
Der Vorstand der Taxi München eG sieht in dieser Konstellation „einen erheblichen Interessenkonflikt dieser Aufsichtsratsmitglieder“ und bemängelt, dass offene und ehrliche Diskussionen in den gemeinsamen Sitzungen seit längerem nicht mehr möglich gewesen seien.
Bei der für den 15. Mai anberaumten außerordentlichen Generalversammlung sollen die Mitglieder nun über die Amtsenthebung des gesamten Aufsichtsrates entscheiden. Laut Satzung ist dazu eine Dreiviertel-Mehrheit nötig. 75 Prozent aller Mitglieder müssten dem also zustimmen. Bei der Taxi München eG hat jedes Mitglied eine Stimme, egal ob passiv oder aktiv und unabhängig von der Anzahl der Konzessionen. Der Vorstand weist in der Einladung darauf hin, dass Vertretungen per Vollmacht laut Satzung nicht möglich sind. Abstimmen darf also nur, wer persönlich erscheint und sich mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann. Zutritt haben zudem nur Mitglieder, keine Presse oder Partner aus der Taxi-Industrie.
Die Tagesordnung sieht vor, dass jedes der drei Vorstandsmitglieder wie auch jeder der noch amtierenden Aufsichtsräte eine persönliche Stellungnahme vortragen darf. Von den ursprünglich neun gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats sind aktuell nur mehr sechs / sieben im Amt. Ein Mitglied hat aufgrund der Querelen zu Wochenbeginn sein Amt niedergelegt. Er wirft seinen Aufsichtsratskollegen schwerwiegende formelle Fehler bei deren Beschlussfassungen vor (Taxi Times berichtete). Gestern hat ein weiteres Mitglied das Gremium verlassen. Ein drittes Mitglied ist bereits seit längerem nicht mehr dabei. Es hat seinen Wohnsitz wieder zurück in die Türkei verlegt.
Nach den Statements der Funktionsträger sollen dann auch normale Mitglieder ein Rederecht bekommen, ehe dann alle anwesenden Mitglieder über die Abberufung aller Aufsichtsratsmitglieder abstimmen. Sollte es dazu kommen, werden gleich im Anschluss daran neun Aufsichtsräte neu gewählt. Die abgewählten Mitglieder können an dieser Wahl dann allerdings nicht mehr teilnehmen, da sie zuerst bei der für den 1. Juli geplanten turnusgemäßen ordentlichen Generalversammlung im Juli entlastet werden müssen.
Geht es nach den aktuellen Vorständen, sollen die Mitglieder über eine Richtungsentscheidung abstimmen. „Wir sagen NEIN zu UBER und BOLT in unseren Organen Aufsichtsrat und Vorstand“, steht in dicken Buchstaben auf der Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung.
Natürlich könne jedes Mitglied selbst entscheiden, mit welchem Anbietern es zusammenarbeite, räumt der Vorstand ein. Bei der Abstimmung solle es aber ausschließlich um die Mitwirkung derjenigen Personen gehen, die eine Uber-Kooperation haben und gleichzeitig als Aufsichtsrat der Taxi München eG fungieren. „Die dramatische Entwicklung (Kooperation von UBER mit der Zentrale!!) bei unseren Kollegen der Taxizentrale Stuttgart hat jüngst gezeigt, welche Gefahren drohen, wenn die Interessen unserer Mitbewerber durch AR-Mitglieder im inneren Kreis der Organe vertreten werden.“ Es gehe um die Zukunft der Taxizentrale der Genossenschaft. red
Beitragsfoto: Symbolbild Abstimmung Foto pixabay
Diese Richtungsentscheidung wird Geschichte schreiben.
Zwar sagte schon Valentin, daß es schwierig sei, Voraussagen zu treffen, besonders, wenn sie die Zukunft beträfen.
Hier muss aber niemand ein Prophet sein.
Denn bei einer notwendigen Mehrheit von drei vierteln der GESAMTEN Mitglieder der Genossenschaft wird’s erfahrungsgemäß schwierig! Siehe die tatsächlichen Teilnehmerzahlen bei bisherigen regulären GV’s.
Um so wichtiger ist das Erscheinen ALLER Mitglieder. Sonst scheitert Alles bereits bei Eröffnung der a.o.GV , wenn zu wenig Mitglieder anwesend sind.
Dummerweise wurde auf diesen wichtigen Aspekt nicht im Einladungsschreiben hingewiesen, erst hier im Artikel habe ich es mitbekommen. Bin wie sicher viele meiner Kollegen nicht so fit im Genossenschaftsrecht. Denn auch ich habe im Großen und Ganzen auf unsere Genossenschaft vertraut. Im Grunde ja auch zu Recht. Wie sich jetzt zeigt.
Anmerkung der Redaktion: Leider haben wir uns hier missverständlich ausgedrückt. Es muss heißen: „75 Prozent aller anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder müssten dem also zustimmen. Wir haben den entsprechenden Satz geändert.
Paragraph 31 des Genossenschafts-gesetzes besagt, dass die Generalversammlung eine Mehrheit von drei Vierteln der gültig abgegebenen Stimmen erfordert, wenn beispielsweise die Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats widerrufen werden soll. Relevant ist also die Zahl der Mitglieder, die an der außerordentlichen Generalversammlung teilnehmen und nicht die Teilnahme von mindestens drei viertelten aller Mitglieder.
Wir brauchen endlich eine eigene Gewerbeapp