Als Kooperationspartner des Internationalen Wirtschaftsrat (IWR) hatte der Taxi- und Mietwagenverband (TMV) die Gelegenheit, im Rahmen eines Onlinemeetings mit der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Nicola Beer (FDP) zu sprechen. Dort bekräftigte man auch nochmal die Verbandsposition in bezug auf Technologieoffenheit.
Den Kontakt mit seiner alten Parteifreundin nutzte der TMV Geschäftsführer Patrick Meinhardt, um für die Taxibranche relevante Themen anzusprechen. Dabei herrschte allgemeiner Konsens, dass der Mittelstand und somit auch die Taxibranche deutlich lauter in Europa für seine Ziele eintreten muss. Speziell das Thema E-Mobilität und der EU-Beschluss, sich ab 2035 vom Verbrennungsmotor zu verabschieden, standen auf der Agenda.
Beide Gesprächspartner waren sich darin einig, dass dieser Beschluss keine Technologieoffenheit beinhalte, die für wichtig angesehen wird. Letztlich besteht allerdings weiterhin noch die Option, dass dieser Beschluss nicht eins zu eins umgesetzt wird, denn bislang fehlen noch die entsprechenden Zustimmungen der Regierungen. Weiterhin ist für 2027 auf europäischer Ebene eine Fortschreibung oder Änderung der Vorgehensweise in Planung.
Um politisch weiterhin immer auf dem aktuellen Stand zu sein, freut sich TMV -Geschäftsführer Meinhardt darüber, auch in Zukunft einen regelmäßigen Austausch in Kooperation mit dem IWR weiterzuführen. Bereits für Ende Juli ist der nächste Termin mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe und Sprecher des CDU/CSU-Parlamentskreises Mittelstand (PKM Europe), angesetzt. sg
Im Interesse der Unternehmer ist Planungssicherheit – mit dem Verbot wäre das gegeben. Technologieoffenheit soll bitte was bringen?
Das selbe dachte ich auch.
Wir hatten und haben Technologie Offenheit.Sie hat uns leider nichts gebracht als diesen Unsinn mit Verbrennern!
Mich würde die gesetzlichen Grundlagen interessieren. In der BOkraft und im Personenbeförderungsgesetz habe ich nichts gefunden…
Der Klimaschutz taucht im Paragraph 1a des Personenbeförderungsgesetzes auf: “
§ 1a Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Bei Anwendung dieses Gesetzes sind die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.“