Drei gewalttätige Angreifer müssen nach Schlägen und Tritten auf Oberkörper und Kopf eines Taxifahrers zahlen. Sie geben sich reumütig. Wieder einmal muss Alkoholkonsum als Argument für verminderte Schuldfähigkeit herhalten.
Das Amtsgericht Wolfsburg hat ein Verfahren gegen drei junge Taxifahrgäste vorläufig eingestellt, nachdem diese sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an den von ihnen traktierten Taxifahrer bereiterklärt hatten. Wie die „Wolfsburger Allgemeine Zeitung“ (WAZ) berichtet, waren drei junge Männer, die heute 20, 20 und 27 Jahre alt sind, am 12. Mai 2023 nach einem feuchtfröhlichen Discobesuch nachts um 1:20 Uhr betrunken in das Taxi des 59-jährigen Kollegen gestiegen, um sich nach Hause fahren zu lassen. Der Abfahrtsort lag an einer bei Anwohnern wegen des ständigen nächtlichen Lärms gefürchteten Partymeile, an der es häufiger zu Schlägereien oder Schlimmerem kommt.
Schon bald hätten die Betrunkenen Streit mit dem Fahrer angezettelt. Einer sagte später vor Gericht aus, er hätte dem Fahrer fünf Euro für die (illegale) Erlaubnis zum Rauchen im Auto geboten, worauf dieser sich eingelassen habe. An viel mehr wollten die Angeklagten sich nicht mehr erinnern können, dem Alkoholmissbrauch sei Dank. Der Fahrer berichtete, er habe aufgrund des Benehmens der Fahrgäste angekündigt, mit ihnen zur Polizei zu fahren. Darüber nicht erfreut, hätten sie gewartet, bis er kurz halten musste, um auszusteigen und den Fahrer tätlich anzugreifen.
In der WAZ heißt es zum Tathergang: „Als der Taxifahrer kurz anhielt, stiegen die Männer aus und traten dem 59-jährigen in das Gesicht, den Rücken und gegen den Körper. Das Auge des Taxifahrers war angeschwollen und die Brille zerstört.“ Die Ärzte diagnostizierten später außerdem einen Rippenbruch.
Nun mussten die Schläger sich vor Gericht verantworten. Eine der Rechtsanwältinnen habe nach einiger Zeit ein sogenanntes Rechtsgespräch angeregt. Nachdem die Verteidigerinnen mit den Tätern und anschließend mit der Richterin gesprochen hatten, hätten die Angeklagten sich beim Fahrer entschuldigt. Die Richterin stellte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe in Aussicht. Ihrer Ansicht nach habe wegen des Alkoholkonsums der Angeklagten bei der Tat von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen werden müssen.
Möglicherweise bleibt die Tat nicht ohne Langzeitfolgen: „Die Splitter konnten nicht aus dem linken Auge entfernt werden, daher könnte ich erblinden“, so der Dolmetscher im Namen des Fahrers. Auf Nachfrage der Richterin gab er allerdings an, noch bis Ende 2024, also gut 19 Monate nach der Tat, gearbeitet zu haben. Ärztliche Atteste habe er nicht eingereicht.
Die Täter müssen ihrem Opfer gemeinsam 2.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Zwei von ihnen sind arbeitslos und müssen jeweils 500 Euro bezahlen. Der dritte, berufstätige Angeklagte muss 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Angeklagt waren sie wegen gefährlicher Körperverletzung, doch sobald sie das Schmerzensgeld bezahlt haben, will die Richterin das Verfahren endgültig einstellen.
Eine fragwürdige Weisheit lautet: Trink’ vor deiner Tat ordentlich Alkohol, dann wirst du weniger hart bestraft – auch, wenn es in diesem Fall kein Kalkül war, hat es sich wieder einmal bewahrheitet. ar
Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle
Hinweis der Redaktion: Taxi ist wertvoll. Es verdient daher Respekt von den Fahrgästen. Dieser moralische Aspekt steht manchmal jedoch nicht im Einklang mit der juristischen Bewertung des Fehlverhaltens einzelner Fahrgäste. Taxi ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und aufgrund seiner gesetzlichen Vorgaben ein Garant für die mobile Daseinsvorsorge 24/7 an allen 365 Tagen im Jahr. Taxifahren bedeutet weit mehr als nur ein Lenkrad zu bedienen und Menschen von A nach B zu fahren. Taxifahrerinnen und Taxifahrer haben Personen allen Alters und aller Kulturen im Auto, auf die sie sich bei jeder Fahrt neu einlassen, während sie ihr Taxi in einem immer dichter werden Verkehr sicher zum Fahrtziel steuern.
Auch für Unternehmer bedeutet die Führung eines Taxibetriebs weit mehr als nur die Anschaffung und Betankung eines Fahrzeugs. Ausgestattet mit dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Knowhow und offen für fundamentale antriebstechnische wie auch digitale Wandlungen lenken Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer ihren Betrieb rechtssicher und gesetzeskonform.
Taxi ist wertvoll – dieses Motto steht deshalb im Fokus der Berichterstattungen des Taxi-Times-Verlags.