Österreichische Medien berichten von „schwarzen Schafen“, die bei Überprüfungen auf der Straße entdeckt worden sind. Taxi-Obmann Leopold Kautzner: Der größte Teil der Wiener Unternehmer leistet hervorragende Arbeit.
Drei Fahrzeuge wurden umgehend stillgelegt, nachdem die Behörden in Wien bei zwei abendlichen Schwerpunktkontrollen gegen illegale Beschäftigung eine nicht genannte Anzahl an Taxis überprüft hatten. Insgesamt 38 Taxler seien wegen unterschiedlicher Delikte angezeigt worden – das klingt auf den ersten Blick nach einem unseriösen Gewerbe. Unter Überschriften wie „’Schwarze Schafe’ bei Taxlern entdeckt“ oder „Polizei kontrollierte wieder Wiener Taxler“ berichten österreichische Medien gleichlautend von den jeweils zweitägigen Taxikontrollen in der Bundeshauptstadt, bei denen „einige ‚schwarze Schafe’ entdeckt“ worden seien. So schreibt unter anderem der öffentlich-rechtliche Österreichische Rundfunk (ORF), drei Chauffeure seien ohne bzw. ohne gültigen Taxilenkerausweis unterwegs gewesen. Wie viele Taxis insgesamt überprüft worden waren, wurde allerdings weder vom ORF noch vom Online-Portal „OE24“ bekanntgegeben.
13 Verstöße gegen die Wiener Landesbetriebsordnung wurden umgehend von einem Schnellrichter geahndet. Wegen des Verdachts der Manipulation des Taxameters legte das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) drei Taxis im Anschluss an die Kontrollen still.
Die beiden Schwerpunktaktionen fanden jeweils abends bzw. nachts am 6. und 7. sowie am 28. und 29. August statt und wurden gemeinsam von Mitarbeitern der Landesverkehrsabteilung Wien (LVA), einem Schnellrichter (also einem rechtskundigen Beamten des Verkehrsamtes der Landespolizeidirektion), der Gruppe Sofortmaßnahmen, der Finanzpolizei und der Eichbehörde BEV durchgeführt.
Polizeisprecher Markus Dittrich erklärte gegenüber den Medien, das Ziel der Kontrollen sei die Eindämmung von illegal beschäftigten oder nicht angemeldeten Taxifahrern sowie die Vollziehung von eventuell bestehenden offenen Strafen der jeweiligen Taxilenker bzw. ‑unternehmer. Zudem werde kontrolliert, ob die Landesbetriebsordnung und die Vorschriften des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) eingehalten werden. Auch vollständige Ausrüstung und sogar die ordnungsgemäße Kleidung der Lenkerinnen und Lenker sei Gegenstand der Kontrollen.
Es werde unter anderem überprüft, ob der Lenker angemeldet und versichert ist, die Arbeitszeiten und -bedingungen eingehalten werden und ob Sozialversicherungsbeiträge beglichen wurden. Falls sich Missstände zeigen, so würden diese durch den Magistrat beanstandet. Die Fahrtüchtigkeit werde durch die Polizei kontrolliert, etwa in Bezug auf Einschränkungen durch den Missbrauch von Alkohol oder anderen Suchtmitteln oder auch durch Übermüdung. „Sehr viele Übertretungen können vor Ort durch den Schnellrichter mittels Strafverfügung abgehandelt werden“, so der Polizeisprecher.
Thomas Losko, Leiter der Landesverkehrsabteilung, kommentierte: „Illegale Praktiken haben keinen Platz – zum Schutz der Fahrgäste und der ehrlichen Taxilenker.“ Dem hielt Leopold Kautzner, Fachgruppenobmann Taxi bei der Wiener Wirtschaftskammer, entgegen: „Der weitaus größte Teil der Wiener Taxi-Unternehmer leistet hervorragende Arbeit.“ Er räumte allerdings ein, es gebe leider ein paar schwarze Schafe, die sich nicht an geltende Regeln halten. ar
Beitragsbild: Symbolfoto BMF-Finanzpolizei