Im Zuge der allgemeinen Digitalisierung schaffen Behörden nach und nach Möglichkeiten zur Online-Abwicklung von Amtsvorgängen. Dazu gehört mancherorts auch die Bearbeitung von Taxigenehmigungen. Zwei Beispiele
Die Kreisverwaltung des rheinland-pfälzischen Landkreises Ahrweiler verkündet auf ihrer Internetseite „neue digitale Services“. Ganz konkret heißt es: „Ab sofort haben Taxi-, Mietwagen- und Omnibusunternehmerinnen und unternehmer aus dem Kreis Ahrweiler die Möglichkeit, online eine Konzession bei der Kreisverwaltung zu beantragen. Sowohl die erstmalige Beantragung einer Personenbeförderungsgenehmigung als auch Folgeanträge können nun mit wenigen Klicks schnell und einfach digital erledigt werden. Auch für die Sachbearbeitung stehen die Daten damit medienbruchfrei für die weitere Bearbeitung der Anträge zur Verfügung.“ Auf ihrem Internetportal stellt die Kreisverwaltung dann auch die entsprechenden Onlineanträge zur Verfügung.
Das Konzept stammt aus Hessen. So heißt es auf der Ahrweiler’schen Internetseite, der Onlinedienst sei nach dem Prinzip „EfA – Einer für Alle“ zentral vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen gemeinsam mit dem kommunalen Gebietsrechenzentrum „ekom21“ im Rahmen der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt worden. Er werde allen Landkreisen und Kommunen zur Verfügung gestellt.
Ein weiteres Beispiel ist der Landkreis Tuttlingen nordwestlich des Bodensees, der Antragstellern Zugang zum Service-Portal Baden-Württemberg („Service-BW“) bietet. Dieses „ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Anträge zu den verschiedensten Themen online zu beantragen, fasst die notwendigen Unterlagen zusammen und gibt Auskunft über mögliche Fristen. Die Inhalte werden direkt aus Service-BW ausgespielt.“ Um den Dienst in Anspruch zu nehmen, müssen Benutzer ein Konto anlegen, das sie direkt auf dem Service-Portal Baden-Württemberg erhalten.
Klickt man auf der Seite beispielsweise auf „Taxigenehmigung beantragen“ und gibt den Ort des Betriebssitzes ein, so erscheint eine Reihe von Informationen mit einem Link zum Online-Antragsformular, sofern für den Ort eines zur Verfügung steht, gegebenenfalls auch ein Button zum „Antrag auf Aufnahme auf die Warteliste für die Erteilung einer Taxikonzession“ oder auch die Information, dass noch kein Antrag auf elektronischem Weg möglich ist. Hier werden die einzelnen Genehmigungsbehörden nach und nach ihre Online-Angebote zur Verfügung stellen. ar
Beitragsbild: Screenshot des Serviceportals Baden-Württemberg
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