Das Berliner Taxigewerbe ist am Rotieren. Die Vereinbarung zwischen der Berliner Verkehrsverwaltung und dem Landratsamt des LDS hat viele Unklarheiten aufgeworfen. Eine von ihnen besteht in den unterschiedlichen Tarifen der Taxis aus beiden Gebieten.
Die Ernüchterung über die enttäuschende Regelung zum Laderecht für Taxis am künftigen Hauptstadtflughafen BER, die der schlechten Verhandlungsposition Berlins gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) geschuldet ist, weicht zunehmend einer Aufregung über die offenen Fragen, etwa wie Berliner Fahrer, die sich um die Ladeberechtigung bemühen, zu verhalten haben, da der Inhalt der Vereinbarung (bzw. die Bruchstücke davon, die die Behörden sich durch Anfragen entlocken lassen) und die bürokratische Realität offenbar Diskrepanzen aufweisen.
Außerdem sind Gewerbevertreter über den Verbraucherschutz besorgt, denn ein einheitlicher Tarif für alle am Flughafen ladeberechtigten Taxis ist erst Monate nach der Inbetriebnahme des BER zu erwarten.
Die derzeit geltenden Taxitarife in Berlin und im LDS sind von der Struktur her höchst unterschiedlich. Die wenigen Gemeinsamkeiten bestehen im Grundpreis von 3,90 Euro beim Einsteigen, dem Vorhandensein einer Degressionsstufe (was bedeutet, dass der Kilometerpreis bei Erreichen einer bestimmten Kilometermarke einmalig sinkt), der Karenzminute bei der Wartezeit sowie dem Zuschlag von 5,- Euro bei Beförderung von fünf oder mehr Personen.
Unterschiedlich sind hingegen die Kilometerpreise, die in Berlin nach sieben Kilometern und im LDS nach drei Kilometern einmalig sinken, Zuschläge für Gepäck und Flughafeneinstieg, die Preise für Wartezeit sowie die nur im LDS-Tarif kostenpflichtige Anfahrt zum Kunden und der nur in Berlin verfügbare Kurzstreckentarif. Zudem sind die Kilometerpreise im LDS werktags von 6 Uhr bis 22 Uhr niedriger als nachts und am Wochenende – eine Unterscheidung, die in Berlin schon vor Jahren abgeschafft wurde, ebenso wie der Kilometerpreis für die schummelanfällige Anfahrt zum Abholort.
Der Effekt ist, dass ein Taxifahrgast mit normalem Koffergepäck, der am Flughafen BER (im Ortsteil Schönefeld der gleichnamigen Gemeinde südlich von Berlin) einsteigt, im LDS-Taxi werktags zwischen 6 Uhr und 22 Uhr meist weniger bezahlt als in einem Berliner Taxi. Die maximale Diskrepanz tritt bei einer Strecke von sieben Kilometern auf (das reicht noch nicht bis nach Berlin) und beträgt 1,50 Euro. Erst ab einer Fahrstrecke von über 37 Kilometern, also weit über die Innenstadt hinaus, ist das Berliner Taxi billiger. Das betrifft nur nördliche und westliche Berliner Randgebiete wie Buch, Hermsdorf, Frohnau, Hakenfelde, Staaken oder Wannsee sowie Potsdam-Babelsberg.
Nachts oder an Wochenenden bzw. Feiertagen ist das Berliner Taxi aufgrund der höheren nächtlichen LDS-Tarife schon ab 13 Kilometern günstiger, also bei Fahrten vom Flughafen etwa nach Köpenick oder Gropiusstadt, so dass sich nachts schon mit normalem Gepäck für eine Fahrt in die Innenstadt das Berliner Taxi lohnt.
Hat der Kunde ein sperriges Gepäckstück dabei, das dem schwammigen Kriterium „passt in einen Limousinenkofferraum“ nicht genügt, zahlt er im LDS-Taxi einen Euro Zuschlag. Dann ist es tagsüber noch bis zu einer Wegstrecke von 17 Kilometern günstiger als beim Kollegen aus Berlin – was zwar noch nicht zum Alexanderplatz oder zum Kurfürstendamm reicht, aber immerhin bis nach Karlshorst, Kreuzberg, Mariendorf oder Gosen. Mit sperrigem Gepäck empfiehlt sich also tagsüber für Fahrten in die Innenstadt immer noch ein Taxi aus dem LDS. Nur nachts oder an Wochenenden bzw. Feiertagen ist das LDS-Taxi am Flughafen mit mindestens einem sperrigen Gepäckstück von vornherein teurer als das Taxi mit dem B auf dem Nummernschild.
Die nach unseren Recherchen längste mögliche Fahrt innerhalb des künftigen Pflichtfahrgebietes führt vom Flughafen BER nach Uetz-Paaren, dem nordwestlichsten Stadtteil von Potsdam, in die Paretzer Straße im Ortsteil Paaren. Die gut 58,5 Kilometer kosten im Berliner Taxi 105 Euro und im LDS-Taxi tagsüber an Werktagen 106,10 Euro, nachts und an Wochenenden/Feiertagen 111,90 Euro (zuzüglich 1 Euro für jedes sperrige Gepäckstück).
Nicht berücksichtigt sind in diesen Beispielen Zuschläge in Berliner Taxis für Couponzahlung oder Rechnungsfahrt sowie Zuschläge im LDS-Taxi für weitere sperrige Gepäckstücke. Alle Preise gelten bis zu vier Personen. Auch ein möglicher Flughafen-Zuschlag für Berliner Taxis, sollte er eingeführt werden, würde die ganze Rechnung komplett verändern. Zudem wurden die rechnerischen Fahrpreise zugrunde gelegt, die von den Taxametern in der Praxis technisch bedingt bis zur nächst höheren 10- oder 20-Cent-Marke aufgerundet werden.
Die angegebenen Preise gelten nur bei Einstieg am Flughafen BER, Terminal 1, und beinhalten für LDS-Taxis immer den Zuschlag für die „Nutzung kostenpflichtiger Taxeninfrastruktur mit Aufruf zur Ladung am Flughafen je Aufnahme“ in Höhe von 1,50 Euro. Beginnt die Fahrt woanders (etwa an einem Halteplatz in Berlin), so müssen 1,50 Euro abgezogen werden (so lange keine anderslautende Regelung in Kraft tritt). ar
Ich denke da sollten die Verbände sich schnell zusammensetzen und einen einheitlichen Tarif erstellen und dann sind unsere Politiker gefordert diesen Tarif zu genehmigen um schnell der Bevölkerung und den Kunden zu zeigen, das es gerecht zugeht.
mfg Christian Teichert
Gibt es doch am Flughafen München auch. Die Taxitarife von München, dem Landkreis Freising und dem Landkreis Erding sind identisch.
Ich schreibe Ihnen das. Es gibt ein so großes Problem am BER AIRPORT, das Problem ist, dass es am Flughafen nicht genügend Taxis gibt und Berliner Taxifahrer die Kunden abholen wollen und das gibt intensiven Auseinandersetzungen und Kämpfen eine Dimension. Da es in Zukunft noch mehr schlimme Ereignisse geben wird, würde ich mich sehr freuen, wenn wir unserer Stimme Gehör verschaffen und die oben genannten Beamten so schnell wie möglich lesen und Maßnahmen ergreifen,
Respekt