Seit Juni gilt für das österreichische Bundesland Steiermark ein neuer landesweiter Taxitarif, der auch Festpreise ermöglicht. Das hat unter anderem auch Uber auf den Plan gerufen. Die Taxivertretung zeigt sich mit der Tariffestlegung dennoch zufrieden.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat zum Start der neuen Tarife ein Statement von Sylvia Loibner veröffentlicht. Loibner ist Fachgruppenobfrau für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen in der WK Steiermark und mit der Fixpreisregelung zufrieden: „Dadurch soll Preisdumping unter den Unternehmen und Fahrdienstvermittlern unterbunden werden.“
Für das flächenmäßig zweitgrößte österreichische Bundesland gilt seit 1. Juni ein zweigeteilter Taxitarif. Einer für die Landeshauptstadt Graz und Umgebung, einer für den Rest des Landes (Taxi Times berichtete).
Neben einem je nach Wochentag und Tageszeit gestaffelten Kilometertarif erlaubt die Regelung auch die Festlegung von Fixpreisen bei allen über einen Kommunikationsdienst bestellten Fahrten. Er wird aus der zu fahrenden Strecke und dem Mindestpreis berechnet.
„Der Festpreis hat zur Folge, dass der US-Fahrdienstleister Uber nun auch in Graz mit der App „UberX“ vorbestellte Fahrten zu einem Pauschalpreis anbiete. Zusätzlich ist auch eine klassische Taxifahrt mit einem „Uber-Taxi“ möglich“, informiert die Wirtschaftskammer. Loibner sieht die neue Regelung trotzdem positiv: „Wir sind zufrieden mit der gesetzlichen Fixierung des Mindestentgelts, das Fahrgästen nur Vorteile bringt. Fahrtstrecken sind kinderleicht abzufragen, anhand der amtlichen Mindestpreise kann sich jeder Gast ausrechnen, wie viel er zu bezahlen hat.“ jh
Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2021 gilt das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz – darin ist das Mietwagen- und Taxigewerbe als Einheitsgewerbe geregelt, das unter anderem an den von den jeweiligen Landesbehörden festgelegten Taxitarif gebunden ist. Wo das Bundesland keine Regeln für Taxis erlassen hat, bleibt weiterhin die Preisgestaltung völlig frei.