Mit der Explosion der Corona-Inzidenzzahlen werden nun auch wieder diverse Maßnahmen verschärft. Was dabei konkret für Taxi- und Mietwagenbetriebe gilt, hängt von der Größe des Betriebs und vom Ort des Betriebssitzes ab. Ein Beispiel aus Bayern.
Wenn in den Medien über die Landkreise mit den höchsten Inzidenzzahlen berichtet wird, tauchen dabei seit Tagen auch Regionen aus Süd-Ostbayern auf. Entsprechend wurden dort kürzlich so genannte Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen die Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen verschärft werden. In den fünf Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Miesbach, Mühldorf und Traunstein gilt beispielsweise seit kurzem die 3G-Regel für alle Betriebe.
Somit müssen auch die Angestellten von Taxi- und Mietwagenunternehmen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Letzteres muss in Form von zwei Schnelltests pro Woche nachgewiesen werden.
Bayernweit dagegen gilt die 3G-Regelung dagegen nur in Betrieben mit mindestens zehn Angestellten inklusive Inhaber und nimmt Taxibetriebe davon sogar gänzlich aus, weil diese dem ÖPNV angerechnet werden (was für Mietwagen wiederum nicht zutrifft).
Den Taxi- und Mietwagenunternehmer*Innen bleibt also nichts Anderes übrig, als sich in erster Linie bei ihrer Gemeinde / Landkreis und ergänzend dazu auch bei ihrem Bundesland zu den aktuell erlassenen Allgemeinverfügungen zu informieren. jh
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