Immer wieder werden an Taxihalteplätzen Fahrzeuge unberechtigt abgestellt. Da die Taxistände in aller Regel gut beschildert sind, wird es sich in den wenigsten Fällen um ein Versehen handeln. Vielmehr kann man davon ausgehen, dass der jeweilige Fahrer absichtlich dort geparkt hat.
Wie man mit solchen Situationen umgehen kann, beschreibt der Erlanger Rechtsanwalt Tobias Kiphuth. Er ist seit 2007 tätig und seit 2018 Mitarbeiter der Kanzlei LIEB.Rechtsanwälte in Erlangen. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz berät er unter anderem verschiedene Taxizentralen und Taxiunternehmen bundesweit im Wettbewerbs- und Personenbeförderungsrecht.

Seit Sommer 2025 ist Kipphuth nun auch Kolumnist bei Taxi Times und beschreibt in den jeweiligen Printausgaben exemplarische Fälle. Für seine allererste Kolumne hat sich der Fachanwalt ein Thema ausgesucht, über das sich vermutlich jeder Taxifahrer schon geärgert hat: Am Halteplatz parkt ein Verkehrsteilnehmer, der dort nicht stehen sollte. „Doch es gibt Möglichkeiten zur Abhilfe“, schreibt Kipphuth.
Bei Privatpersonen oder Lieferanten sei es sinnvoll, zunächst ein aufklärendes Gespräch mit dem Fahrer zu führen, sofern dieser in der Nähe ist. Doch unter die Fremdparker mischen sich allzu häufig auch Mietwagen oder ortsfremde Taxis, beobachtet Kipphuth. „Aus unserer anwaltlichen Praxis wissen wir, dass insbesondere Fahrer, die für große Vermittlungsplattformen unterwegs sind, sich oft nicht an Regeln halten und auch wenig Einsicht zeigen, wenn sie erwischt werden“, berichtet der Anwalt in seiner Kolumne und nennt dann einen interessanten Ansatz, wie man sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter des Mietwagens oder ortsfremden Taxis vorgehen kann.
Welche Schritte hier einzuleiten sind und welche Bedeutung der juristische Tatbestand einer „Besitzstörung“ hat, kann ab sofort in der aktuellen Ausgabe der Taxi Times nachgelesen werden (Ausgabe 3. Quartal 2025).
Erhältlich ist die Ausgabe als Premium-Abonnement oder als Einzelheft. Manche Taxi- und Mietwagenunternehmer erhalten die Ausgabe auch über ihren Taxiverband oder die Taxizentralen.
Möglich ist dieser kostenlose Bezug über eine Kooperation zwischen dem jeweiligen Verband bzw. der Taxizentrale mit dem Taxi-Times-Verlag.
Konkret gilt das für die Mitglieder des LTV in Thüringen, des VDV in Rheinland-Pfalz, des GVN in Niedersachsen, des Fachverbands Personenverkehr in Hessen oder auch der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen in Bremen.
Bei den Taxizentralen erhalten alle Mitglieder und Teilnehmer der Dresdner Taxizentrale ein Exemplar der Ausgabe per Post nach Hause geschickt. Auch zahlreiche Unternehmer, die der Berliner Taxizentrale TZB oder der Münchner Zentrale IsarFunk angeschlossen sind, dürfen sich über die Ausgabe im Briefkasten freuen.
Bei den nachfolgend aufgelisteten Zentralen liegen die Ausgaben der Taxi Times zur kostenlosen Mitnahme in den Geschäftsstellen der Taxizentralen aus:
Augsburg: Taxi Augsburg eG
Bamberg: Taxigenossenschaft Bamberg
Bielefeld: Taxizentrale BIETA
Berlin: u.a. im Kundencenter von Taxi Berlin
Bonn: Taxi Bonn eG
Bremen: Taxiruf Bremen
Celle: TFR
Chemnitz: Taxigenossenschaft Chemnitz
Dortmund: Taxi Dortmund eG
Dresden: Direktversand an die Teilnehmer der Taxi Dresden eG
Düsseldorf: Rhein-Taxi
Essen: Taxiruf-Zentrale Essen
Frankfurt: Taxi Frankfurt eG + Taxivereinigung Frankfurt
Freiburg: Taxi Freiburg
Hamburg: Direktversand an Mitglieder von Hansafunk
Hamburg: Taxen-Union + Taxi Alstertal
Heidelberg: Auto-Funktaxizentrale
Heilbronn: Taxi Unterland
Kerpen: Spitzlei GmbH
Köln: Taxiruf Köln eG
Leipzig:4884 GmbH
Mannheim: Taxi Mannheim eG
München: IsarFunk Taxizentrale + Taxiverband München e.V.
Rosenheim: Edelweiß
Rostock Taxi-Genossenschaft
Schweinfurt: Taxi-Ruf Schweinfurt
Solingen: Taxizentrale Solingen
Stuttgart: TAZ
Ulm: Taxizentrale Ulm
Wiesbaden: FTD Funktaxi + WKZ (Wiesbadener Funk-Taxizentrale)
Außerdem ist die Ausgabe bei diversen Versicherungspartnern erhältlich, die dem Versicherungsverbund „Plus Valor“ angeschlossen sind. jh
Beitragsfoto: Screenshot aus der Taxi-Times-Printausgabe 3. Quartal 2025








