Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Totschlags-Urteil gegen einen 24-jährigen Wipperfürther auf und verwies den Fall zurück an das Kölner Landgericht.
Im August 2015 stach der damals 22-jährige Mann mit einem Küchenmesser auf einen 63-jährigen Taxifahrer ein, den er nicht bezahlen konnte. Der Taxifahrer verblutete. Das Landgericht sah darin einen Totschlag im Affekt, denn der Täter hatte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 2,2 Promille und außerdem eine Persönlichkeitsstörung. Das Urteil: Elf Jahre und drei Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und forderte außerdem eine an die Haftstrafe anschließende Sicherheitsverwahrung in einer geschlossenen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit.
Sowohl die Staatsanwaltschaft wie der Verteidiger legten Revision gegen das Urteil ein. Das BGH hob das Urteil auf. Die Persönlichkeitsstörung stehe der Bewertung der Tat als Mord nicht entgegen. prh
Symbolfoto: Taxi Times
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