In Trier können Taxifahrer seit vorgestern bei Taxifahrten innerhalb des Tarifgebietes einen Zuschlag von einem Euro auf den Fahrpreis schlagen, wenn der Kraftstoff durchschnittlich über 1,80 Euro pro Liter kostet.
Wie der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e. V. (VDV) mitteilt, sind mehrere Verwaltungen in Rheinland-Pfalz auf Forderungen des Verbandes nach kurzfristigen Kraftstoffzuschlägen für Taxifahrten eingegangen. In einem Schreiben der Stadtverwaltung Trier an sämtliche Taxiunternehmen der kreisfreien Stadt vom 19.5. heißt es: „Hiermit gestatten wir Ihnen, abweichend von der Rechtsverordnung […] pro Taxifahrt innerhalb des Tarifgebiets einen Zuschlag in Höhe von 1,00 € auf den Fahrpreis aufzuschlagen. Die Erhebung erfolgt über die Zuschlagsfunktion der Taxameter und ist nach erfolgter Fahrt manuell zum Taxitarif hinzuzurechnen. Voraussetzung für die Erhebung ist ein durchschnittlicher Kraftstoffpreis im Pflichtfahrgebiet in Höhe von 1,80 €/Liter (Diesel/ Benzin).“
Auf die Erhebung des Zuschlags muss am Taxi innen und außen gut lesbar hingewiesen werden. Bei Ruf- oder Bestellfahrten müssen die Kunden bereits im Zuge der Auftragsübermittlung über die Pauschale informiert werden.
Die Regelung gilt „ab sofort“ zunächst bis zum 1. Oktober. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine Aufnahme des „Kraftstoff-Zuschlags“ in die Tarifordnung „aufgrund des Ausnahmecharakters“ vorerst nicht erfolgt.
Laut VDV gehen derzeit „viele“ rheinland-pfälzische Kommunen auf den Vorschlag ein. „Neben der grundsätzlichen Notwendigkeit, die Taxitarife aufgrund Mindestloherhöhungen zum Juli und Oktober diesen Jahres anzupassen, waren die letzten Wochen geprägt von vielen intensiven Gesprächen mit Vertretern der Politik und Verwaltung, um Lösungen zur Abfederung der Folgen des starken Kraftstoffpreisanstiegs zu entwickeln. Ein ‚schnörkelloser’ und unbürokratischer Lösungsvorschlag unseres Gewerbes war dabei immer der sog. ‚Kraftstoffzuschlag’, um den Kolleginnen und Kollegen schnell helfen zu können.“
Als Begründung argumentiert der Verband, die aktuelle Dieselpreis-Explosion sei für seine Mitgliedsunternehmen nach wie vor nicht mehr kompensierbar. „Unseren Mitgliedsunternehmen geht in rasantem Tempo die Luft aus. Die Beförderung mit dem Taxi ist mit den aktuellen Taxitarifen bei solchen Dieselpreissteigerungen hochgradig defizitär.“
Diese harten Aussagen belegt der VDV mit Zahlen: „Im Bereich des Taxigewerbes macht der Diesel durchschnittlich 25% der Betriebskosten aus. Uns berichten Unternehmerinnen und Unternehmer aus allen Teilen von Rheinland-Pfalz inzwischen, dass sie sich buchstäblich ‚das Geld aus dem Haus fahren’. Viele Mitgliedsbetriebe spüren noch die Auswirkungen der Corona-Krise, die in vielen Fällen das Eigenkapital verzehrt hat. Nun droht der Branche ein massiver Aderlass, weil klein- und mittelständische Unternehmen die Treibstoffkosten nicht mehr bezahlen können, um ihre Fahrleistungen zu erbringen. Viele Betriebe stehen vor der Frage, wann sie ihre Taxis stehen lassen müssen, um nicht noch mehr ‚Geld zu verbrennen’. Die Betriebs- und Beförderungspflicht im Taxiverkehr schließt aber selbst das aus.
Der Taxiverkehr finanziert sich überwiegend über die behördlich festgelegten Taxitarife – hat also keine Möglichkeit, flexibel auf diverse Entwicklungen zu reagieren. Konnte man in der Vergangenheit viele Entwicklungen antizipieren, ist das jedoch in Krisenzeiten nicht mehr möglich.“
Der Verband begrüßt den Schritt der Stadt Trier und hofft nun, dass sich diesem Modell weitere Kommunen schnellstmöglich anschließen. ar