In neun Monaten dürfen nur noch Taxameter mit einer manipulationssicheren Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) eingesetzt werden. Doch wie ein solcher Taxameter aussehen soll, war lange unklar. Jetzt hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt.
Im klassischen Bürokratendeutsch ausgedrückt handelt es sich um einen „Vorschlag zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 146a […] anlässlich der Aufnahme von EU-Taxameter und Wegstreckenzähler in den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).“
Jener Anwendungserlass wird nun grundlegend umgestaltet und gliedert sich laut dem Entwurf künftig in vier Teile, von denen die Teile III und IV die Vorgaben für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler enthalten. Sie wurden neu aufgenommen.
„Bei den Vorgaben hierzu wurde sich an der Funktion der Geräte als Messgeräte und damit an einem eingeschränkten Funktionsumfang orientiert“, erläutert das zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben an die Taxameterhersteller. „Lediglich die Funktionen und Daten, die sich bereits aus dem Europa- oder Eichrecht ergeben, wurden als zwingend vorgegeben. Andere Funktionen, die die Geräte haben können, weil Hersteller diese freiwillig implementiert haben (z. B. Fahrer- anmeldung und -abmeldung), wurden als fakultativ aufgenommen.
Die Vorgaben sind größtenteils technischer Art, sie enthalten beispielsweise eine „Definition der Datenstrukturen zur Übergabe an das Sicherheitsmodul“. An ihnen können sich nun endlich die Taxameterhersteller orientieren. Daher wurden sie vom BMF nun auch im Rahmen des schriftlichen Anhörverfahrens informiert, in dem sich der Entwurf derzeit befindet und bei dem auch die Taxiverbände die Gelegenheit haben, eine Stellungnahme bis zum 12. April 2023 abzugeben. „Sofern Sie Anmerkungen für erforderlich halten, lassen Sie diese in die Stellungnahme des Verbandes einfließen, bei dem Sie organisiert sind“ bitte das BMF die Taxameterhersteller AA24Group GmbH i.Gr., Digitax, Hale, Kienzle, Semitron, Taxitech und Taxitronic.
Nach der Anhörfrist ist eine Abstimmung des BMF mit den Ländern vorgesehen. Wann der geänderte Anwendungserlass rechtsgültig wird, ist noch nicht terminiert. Glaubt man den Taxameterherstellern, lassen sich die Vorgaben allerdings größtenteils in die vorhandenen Taxmetertypen integrieren, so dass ein Austausch vorhandener Taxameter nicht notwendig ist.
Konkretere Ausführungen dazu werden am kommenden Wochenende von Jürgen Weberpals von Semitron erwartet. Er wird am Samstag am ERFA-Treffen der Taxizentralen in München teilnehmen und dort über den aktuellen Stand zur TSE berichten. jh
Hinweis der Redaktion: Alle bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.
Beitragsfoto (Collage): Axel Rühle