Ein Gericht in Frankfurt hat in einem einstweiligen Beschluss die Fahrtenvermittlungs-App Uber verboten. Das Verbot gilt für beide Apps „Uber Black“ und „Uber Pop“ und wurde für ganz Deutschland ausgesprochen.
Somit wird dem US-Unternehmer bis auf weiteres untersagt, über die beiden genannten Apps Fahrgäste sowohl an konzessionierte Limousinen-Dienste als auch an Privatfahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlungen drohen bis zu einer Viertelmillion Strafe je Fahrt. Das Taxigewerbe hatte bereits im Juni mit europaweiten Straßendemos (unser Foto zeigt den Protest in Berlin) auf den Rechtsbruch bei dieser Art von Vermittlung aufmerksam gemacht.
Geklagt hatte die Genossenschaft „Taxi Deutschland eG“, die mit „Taxi Deutschland“ eine deutschlandweite Taxi-App betreiben, deren Fahrtaufträge über die etablierten Taxizentralen abgewickelt werden.
Den Beschluss hatte das Landgericht Frankfurt gefällt. Auf eine mündliche Anhörung des Gegners wurde dabei verzichtet. Uber kann dagegen Einspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses ersuchen. Darauf folgt eine mündliche Verhandlung mit einem Urteil. Bis zum Start der Verhandlung können Monate vergehen, bis zum Urteilsspruch ist die einstweilige Verfügung gültig.
Das Landgericht Frankfurt vertritt die Meinung, dass Uber rechtswidrige Personenbeförderung betreibt. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Taxigenossenschaft Deutschland, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme erleichtert über den Beschluss: „Im PBefG sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln. Uber kassiert,“ so Schlenker weiter, „ ohne zu investieren und übernimmt keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat alle Steuern. Bei dieser Form der Heuschrecken-Shareconomy verlieren Staat, Gesellschaft und Arbeitnehmer gleichermaßen.“
Auch das übrige Taxigewerbe zeigte sich erleichtert. Der Bundesverband BZP sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt: „Beförderungsleistungen dürfen nicht ohne staatliche Genehmigung und von Fahrpersonal ohne Personenbeförderungsschein erbracht werden. Das ist kein Selbstzweck, sondern dient der Qualität und dem Schutz des Kunden“, betont Michael Müller, Präsident des BZP und stellt in diesem Zusammenhang auch seine Sichtweise zum Thema Wettbewerb vor: “Wir fürchten keineswegs neue Marktteilnehmer. Wettbewerb fördert im Interesse unserer Kunden die Qualität der Leistung. Allerdings kann Wettbewerb nur funktionieren, wenn für alle – auch neue – Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten. Dienste im Internet bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern haben diese Rahmenbedingungen ebenfalls einzuhalten.“
Hermann Waldner, Betreiber der europaweit funktionierenden App „taxi.eu“, spricht in einer ersten Stellungnahme von einem Schritt in die richtige Richtung. „Wir freuen uns über die aktuelle Gerichtsentscheidung und begrüßen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Dieses Urteil ist beispielhaft für weitere Gerichtsurteile in weiteren Ländern.“ jh