Der Mietwagen-Service „Uber Black“ wurde vom römischen Berufungsgericht wieder zugelassen, berichten verschiedene Nachrichtendienste. Für andere Dienste im Wirrwarr des Uber-Angebots gilt das im April per Gerichtsentscheid verhängte Verbot in Italien jedoch weiter.
Begründung für das nun teilweise gelockerte, landesweite Verbot aller Uber-Dienste in Italien war „unfairer Wettbewerb“, der durch die willkürliche Preisbildung durch Uber entsteht. Uber argumentierte, das 25 Jahre alte Gesetz sei „veraltet“.
UberPOP, bei dem Fahrten an Privatpersonen mit Privatfahrzeugen ohne Personenbeförderungsschein oder Lizenz vermittelt werden, sowie UberX bleiben verboten. „Uber X“ vermittelt an Fahrer, die immerhin einen Personenbeförderungsschein besitzen. „Uber Black“ soll einen gehobenen Mietwagenservice darstellen.
Das amerikanische Unternehmen feierte das italienische Urteil über Twitter als Erfolg. prh
Foto: Uber
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