Aufgrund einer einstweiligen Verfügung (EV) des Landgerichts Köln darf Uber über seine App „UberX“ in Deutschland keine Fahrten mehr vermitteln. Probleme gibt es allerdings bei der Zustellung des Urteils an die europäische Ubervertretung mit Sitz in Amsterdam.
Wie der Westdeutsche Rundfunk WDR berichtet, habe das Landgericht Köln Uber bereits am 19.7.2019 untersagt, über seine App UberX weiterhin Fahrten zu vermitteln. Ansonsten drohe eine Strafe von bis zu 250.000 Euro pro nachgewiesener Missachtung. Der Antragssteller, ein Kölner Taxiunternehmer, konnte gegenüber dem Gericht glaubhaft nachweisen, dass Uber seine Fahrten unmittelbar an die dem System angeschlossenen Fahrzeuge vermittelt. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um Unternehmen mit Mietwagenkonzessionen. Laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dürfen solche Fahrten allerdings nur dann ausgeführt werden, wenn sie vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind. Ein dem WDR exklusiv vorliegendes Video belege allerdings eindeutig, dass die Fahrten direkt in das Fahrzeug vermittelt werden.
Weil Uber somit gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt, wurde es ihnen am 19. Juli gerichtlich untersagt, weiterhin Fahrten über UberX in Deutschland zu vermitteln. Das Unternehmen hält sich allerdings nicht an den richterlichen Beschluss und weigert sich stattdessen, die an den Amsterdamer Firmensitz des Unternehmens gesandte Verfügung anzunehmen, weil sie nicht in der Landessprache des Firmensitzes (Niederländisch), sondern in deutscher Sprache verfasst sei. jh
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Dann müssten Behörden Uber- App in Deutschland sperren lassen! Gesetz ist Gesetz ! Eine Missachtung des Gesetzes sollte schnell geahndet werden ! Wir müssen uns alle an den Gesetzen halten
Wieder typisch deutsch. Im Ausland (U.a. PL, USA, MX….) funktioniert es bestens, aber wenn hier die TAXI Lobby meckert, spricht das Gericht seltsame Urteile. Taxis stehen hier in D lieber dumm rum, statt innerhalb von Minuten oder sogar Sekunden beim Kunden zu sein.
Nein das ist falsch. Die Gerichte bewerten nach geltendem Recht. Und wenn man sich nicht daran hält, wird halt so geurteilt. Im übrigen stehen Taxen dort wo sie stehen dürfen. Uber Mietwagen müssten an ihrem Betriebssitz stehen ,tun sie aber nicht. Und das wird von Uber toleriert wenn nicht sogar gefordert. Sonst wären die 25 bis 30 % nicht drin.
Der Kommentar von Rainer F. ist schlicht und einfach dumm. Der Schreiber hat sich mit den Inhalten um die es geht, schlicht und einfach nicht auseinander gesetzt. Dann doch besser sich zurück halten.
Solche Kommentare wie der von ReinerF sind doch immer wieder zu lesen. Immer wird vergessen, dass kein Unternehmer zu den Preisen von Uber fahren kann. Die Taxitarife um 20-30% unterbieten, 25-30% an Uber abdrücken: was bleibt dann noch? Die Folge: der Tag muss 36 Stunden haben, damit der Fahrer/Unternehmer überleben und leben kann. Oder schwarz arbeiten, alles am Fiskus vorbei. Die können nicht wirtschaftlich fahren, wir gehen an der illegalen Konkurrenz kaputt. Schöne, heile digitale Mobilität!
Soso. Dann kann ich also ab jetzt im Supermarkt klauen gehen. Werde ich erwischt, gebe ich vor Gericht vor, kein deutsch zu verstehen und mache lustig weiter. Ganz wie bei Uber gelernt.
Liegt dann nach drei! Monaten eine Übersetzung in meine gewünschte Sprache vor, klaue mit der linken Hand weiter, denn die war ja nicht gemeint. Übersetzt: aus Uber X wird Uber Y.
Das Problem ist hier nicht Uber, sondern das deutsche Rechtssystem. Es hat die Aufgabe uns zu schützen, anstatt uns den Finanz-Haien auszuliefern.
Denn so wie der notorische Ladendieb ins Gefängnis kommt, gehört Uber Zwangs-abgeschaltet. Versehen mit einer gehörigen Strafe für die bisherigen Verstösse.
Alles andere ist eine Farce.
Wie wir schon von Beginn der Uber-Aktivitäten an sehen konnten, geht es immer und konsequent darum, „disruptiv“ und an allen bestehenden Spielregeln vorbei, Profit für die eigene Tasche zu erzielen.
Dabei werden auch die eigenen Investoren hinters Licht geführt durch eine vage Hoffnung auf zukünftigen Profit.
Und wenn sich Widerstand zeigt, wird weitergemacht mit dem Schlachtruf „SUE ME!“ – verklagt mich doch!
Und das müssen wir dann leider auch tun, den wir wollen keine amerikanischen Wildwestverhältnisse und kein Faustrecht.
Es sollte uns Mut machen, dass mittlerweile diese unsäglichen Machenschaften auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sind.
Und auch Gerichte nicht blind sind und sich nicht mehr ganz so leicht instrumentalisieren lassen.
Wir brauchen das Recht auf unserer Seite, gerade wenn es jetzt darum geht, das PbefG zu gestalten.
Hallo Herr Uhl.
Genau richt was sie geschriebeb haben.
Ich bin Taxifahrer und abeite gerade .Die Zeit ist 5.44 und warte auf Auftrag Seit Uber auf die Markt gekommenen ist weiß ich nicht wie ich meine 5 köpfige Familie über die Runde bringen.
Die klaue unsere Fahrgäste und Kehren sie nicht in ihren Betriebsitz zurück. Die lauern ständig ingendwo auf Auftrag.
Ich verstehe das ganzeTheater ohnehin nicht!Die Vermittlung über eine App zielt einzig und alleine zur sofortigen Annahme und Ausführung eines Fahrauftrag.Nicht anders wie bei uns im Taxi, allerdings dürfen wir uns in unseren Pflichtfahrgebiet bereit halten.Also verstößt diese Vermittlungsmethode für Mietwagen gegen das Gesetz!Basta, verbieten!
Liebe Taxifahrer u Unternehmer, im Jammern sind die viele von Euch ganz groß aber mal etwas reflektiert vor der eigenen Haustüre zu kehren, kommt nicht in Frage. Sorgt doch z.B. mal dafür das Eure Fahrer sich an die StvO. und PbefG halten. Hierzu wäre es wahrscheinlich notwendig mindestens 60% der Fahrer auf die Strasse zu setzten. Hier in München ist das Verhalten der Taxifahrer im Strassenverkehr das aller letzte. Ihr mindert dadurch die Lebensqualität und seid eine Gefährdung. Erst gestern wieder musste ich eine Vollbremsung einleiten weil ein Taxi vor mir bei Rot über die Ampel gefahren ist. Durch mein Hupen liess sich der Fahrer nicht aus der Ruhe bringen und an der nächsten Ampel als er neben mir stand musste ich mir auch noch anhören O-Ton: Was wills u? So etwas und anderes unsoziales Verhalten erlebt seitens Taxifahrer hier und vermutlich anderswo auch, täglich. Der Lobbyismus und das Geschiss was um Euch gemacht wird ist eine absolute Schande für dieses Land. Schönen Gruß vom Mietwagenunternehmer
Lieber Didie, ich gebe diese ganzen „Komplimente“ von Dir zurück an Dich und DIE MIETWAGENFAHRER, die mich durch ihre unprofessionelle Fahrweise jeden Tag behindern. Ihr seid kein bisschen besser. Nur weil ihr kein Taxischild habt, seid ihr nicht so schnell für normale Verkehrsteilnehmer zu erkennen. Das ist Euer Vorteil.
Gruß nach München, dieses Verhalten ist nun wahrlich nicht nur bei diversen Taxifahrern der Fall!Dies ist doch leider Alltag im Straßenverkehr. Wenn ich in meinem gelben Auto sitze und den Blinker zum anzeigen des gewünschten Spurwechsel benutze, wird dem Vordermann fast in die Stoßstange gefahren, bloß nicht den Assi im Taxi die Möglichkeit geben. Das ist zum Teil dem Verhalten vieler Kollegen geschuldet, die so fahren wie von dir beschrieben.Aber was kann ich dafür? Wie gesagt, Gesellschaftsproblem in allen Lebenssituationen. Leider!
Vielleicht könnte sich das Gericht dazu aufraffen, die Entscheidung in‘s Niederländische oder besser in‘s Englische übersetzen zu lassen. Dann könnte die Polizei in Amsterdam das Urteil den Raubtierkapitalisten persönlich zustellen.
Obwohl die Amerikaner nur eine Sprache sprechen, werden sie das Urteil wenigstens in ihrer Muttersprache lesen und verstehen können !?
So einfach wäre das.
Hallo Herr Förster, als Antwort auf ihren Kommentar möchtn wir auf diesen Beitrag hinweisen: https://taxi-times.com/uberx-verbot-viele-fragen-hier-die-antworten/
Ja leider fahren wirklich 70 %der Taxifahrer in Düsseldorf wie die letzten hänker. Sorry aber es ist eine Tatsache..
Auch ich beklage die oftmals sehr unprofessionelle Fahrweise mancher Fiaker. Als Berufskraftfahrer sollte man z.B. wissen, daß das rechtzeitige (!) Setzen des Blinkers zur Stau- und Unfallvermeidung beiträgt. Oder daß das Einfahren in eine bereits verstopfte Kreuzung sinnlos ist, weil man dann nur den Querverkehr behindert, wenn dieser „grün“ bekommt.
§ 1 Abs. 1 der STVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“
Abs. 2: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Nur kann ich, lieber Didie, nicht erkennen, daß die Taxler da schlimmer wären als Ihr Mietwagenfahrer. Aber Ihr fahrt ja mit ‚Tarnkappe‘, seid also nicht als Mietwagler nicht zu erkennen – und da kann man schön mit dem Finger auf Andere zeigen. Wer das nötig hat, diskreditiert sich selbst!
Schöne Grüße (auch) aus München