In der Schweiz sind sich Gewerkschaften mit Bund und Kantonen einig, dass Uber mehr ist als ein Fahrtenvermittler und deshalb die Pflichten eines Arbeitgebers hat. Nachdem der Konzern dagegen mit wenig Erfolg gekämpft hat, „droht“ er nun mit dem landesweiten Rückzug.
Der kalifornische Fahrdienstleister Uber eckt nicht nur in EU-Staaten an, sondern seit Längerem auch in der Schweiz. Dort ist Uber in vier der fünf größten Städte aktiv: Zürich, Genf, Basel und Lausanne. Wie in anderen Ländern basiert das Geschäftsmodell auch hier auf der Ausbeutung scheinselbständiger Fahrer, die von Uber nicht als Angestellte anerkannt werden und folglich unzureichend sozial abgesichert sind. Am Montag letzter Woche hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens: „Wir sind überzeugt, dass ohne Arbeitsverpflichtung auch kein Arbeitsverhältnis bestehen kann.“ Uber betrachtet sich selbst als Fahrtenvermittler, nicht als Fahrdienstleister, und seine Fahrer folglich als Selbstständige.
Dagegen kämpft die Gewerkschaft Unia, die Uber als Arbeitgeber und die mindestens 1.500 Uber-Fahrer in der Schweiz als Angestellte betrachtet, und rechnet vor, Uber enthalte jedem Fahrer monatlich 3.500 bis 5.500 Schweizer Franken (3.211 bis 5.046 Euro) vor, laut Schweizer „Tagesanzeiger“ vor allem Kilometerkosten, Ausgaben für Reinigung und Instandhaltung des Autos oder Handykosten. Auch zahle Uber kein Ferien- und Feiertaggeld, keine Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit und keine Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherungen. Deshalb ruft die Unia den Bund und die Kantone dazu auf, festzustellen, dass Uber als Betrieb dem Arbeitsgesetz unterstehe. Damit geht die Unia auch gegen die unterstellte Plünderung der Sozialkassen vor.
Im Unterschied zu Deutschland liegt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz nicht ausschließlich in staatlicher Hand. Die größte Arbeitslosenkasse des viersprachigen Landes wird von der landesweit größten Gewerkschaft, der Unia, geführt, die die Rechtsform eines Vereins innehat. Als Gewerkschaft, die – ähnlich wie die deutsche Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – aus mehreren Gewerkschaften zusammengeschlossen wurde, vertritt die Unia Arbeitnehmer aus zahlreichen Berufszweigen und engagiert sich auch politisch.
In der Schweiz bekommt Uber also klare Grenzen gesetzt, denn einige Kantone haben Uber bereits offiziell als Arbeitgeber eingestuft. Laut Schweizer Online-Portal „Werbewoche“ wird Uber vom Kanton Genf als „Taxidienst“ definiert. Auch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva, größter Unfallversicherer des Landes, und die Sozialversicherungsanstalt der Stadt Zürich stufen Uber als Arbeitgeber ein. „Das bedeutet für das Unternehmen vor allem eines: viele Pflichten und größere Verantwortung gegenüber den Fahrern.“ Ähnlich dem deutschen Verbot wurde auch in der Schweiz die Privat-Fahrer-Vermittlung UberPOPP nach Kritik aus Gewerkschaften 2017 aufgegeben. Prekäre Arbeitsbedingungen sollen laut Online-Portal watson.ch auch bei der Sparte Uber Eats herrschen.
Der Konzern hat die Entscheide, welche den App-Anbieter als Arbeitgeber einstufen, rechtlich angefochten und droht jetzt mit einem kompletten Rückzug aus der Schweiz, wo er seit 2013 aktiv ist. Uber-Schweiz-Frankreich-Österreich-Chef Steve Salom wird vom Online-Portal nau.ch zitiert: „Wenn tatsächlich alle Instanzen sagen: Ihr seid ein Arbeitgeber und daneben gibt es keine Alternative, dann könnten wir hier nicht mehr operieren.“ Eine konkrete Entscheidung ist nur deshalb noch nicht gefallen, weil die Fahrer sich rechtlich gesehen noch immer in einem „Schwebezustand“ befinden, „da es für diese Art Anstellung bis heute keine offizielle Regelung gibt.“ Der „Neuen Züricher Zeitung“ erklärte Salom kürzlich, dass Uber „nicht im Traum daran denke, die Fahrer anzustellen“. ar
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Na geh, des tut uns aber seeehr leid, wir werden es kaum verkraften – Heul und Jubel!Warum noch warten, packts Eure Koffer und Tschüss!
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen., diese Begründung warum wenn so sein sollte dort nicht mehr agiert. Ja wenn der Profit auf Null geht, machts halt keinen Sinn. Entlarvender geht’s nicht.
Liebe Taxi-Times Redaktion, bevor Ihr weiterhin Eure Leserschaft „verblödet“, einfach mal nachlesen, wie die Plattform-Ökonomie funktioniert. Bei Amazon und E-bay sind die angeschlossenen Händler auch selbständig und mit Angestellte von der Plattform. Zudem sind in Deutschland alle Fahrer von Uber angestellt, hier ist Fahrer auf selbständiger Basis quasi nur fuer den Lizenzinhaber moeglich. Habe heute wieder Taxen mit S-Klasse und Maserati gesehen, das sind die asozialen Methoden der Taxler, den armen Bürgern hohe Fahrpreise berechnen und in umweltschaedliche Luxuskarossen investieren. Vermutlich rechnet sich sowas fuer den Taxler eh nur, wenn er jede zweite Fahrt schwarz macht. Warum gestaltet die Taxi-Lobby den Wandel nicht mit (z. B. durch Einsatz fuer flexible Tarife) anstatt ihn mit Populismus zu blockieren. Die Taxler koennen doch nicht im Ernst glauben, dass der Staat Ihnen neben reduzierter MwSt., festen Tarifen und z.T. beschränkter Anzahl an Lizenzen noch mehr Vorteile gg. Mietwagen gewährt. Diese Denkweise ist nur von Gier geprägt. Die Mietwagen-Lobby wird groesser und groesser und wird ggf. doppelt so stark zurückschlagen und sich massiv fuer das Verbot von Taxen in Städten einsetzen, den dort solche der freie Markt herrschen, der bisher nur von den Taxlern verhindert wird.
Hallo Herr Josi, leider enthielt ihr Kommentar so viele Falsch-Aussagen, dass wir uns die Mühe gemacht haben, in einem eigenen Beitrag darauf mit echten fakten zu antworten. Nachzulesen hier: https://taxi-times.com/verbloedet-und-assozial-fakten-gegen-falsche-beschuldigungen/
Lieber Martin Josi,
schaffen wir doch ganz einfach alle Taxen in Europa ab und FAHREN NUR NOCH FÜR DIE VON UBER VORGESCHRIEBENEN FAHRPREISE !!! Das wäre wohl deine „Endlösung“ des Problems, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Nur wird dann mit Sicherheit die Zahl der „Verkehrstoten“ wegen Trunkenheit am Steuer innerhalb kürzester Zeit um 500% steigen, da es sich kein Mensch mehr leisten kann, am Wochenende nach einem „Diskoabend“ oder einer „Weihnachstfeier“ und dem damit einhergehenden Alkoholgenuss leisten kann, für seine Heimfahrt, blos, weil er besoffen ist, dass 5-fache dessen zu bezahlen, was es Ihn früher im Taxi gekostet hätte.
Ich wünsche Ihnen nichts Böses, nur dass Ihre Angehörigen die ersten sein werden, die dann von einem Besoffenen platt gefahren werden.
Gleichzeitig räumte der Uber-Schweiz-Chef aber ein, dass die Fahrer zum Beispiel die Preise für ihre
Fahrten nicht selber bestimmen können. Dies geschieht durch den Algorithmus der OnlinePlattform, wobei eine Fahrt je nach Tageszeit, Nachfrage und Wetter unterschiedlich viel kostet.
Diesen Umstand ziehen auch Schweizer Behörden zur Begründung dafür heran, dass die UberFahrer in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und das Unternehmen ein Arbeitgeber sei, der
Beiträge an die Sozialversicherungen leisten müsse.
Wie Uber-Schweiz-Chef Salom ausführte, sei sein Unternehmen bereit, notfalls den Gang bis zum
Bundesgericht anzutreten. Damit dürften noch einige Jahre ins Land ziehen, bis ein
höchstinstanzliches Urteil vorliegt. Dies wiederum verärgert die Gewerkschaft Unia, die seit
längerem an vorderster Front eine Kampagne gegen die Plattform betreibt.
Artikel auf Seite 8 der Zeitung Tages-Anzeiger vom Mo, 09.12.2019 https://epaper.tagesanzeiger.ch/
1 von 2 09.12.2019, 10:47
Letzte Woche hatte die Gewerkschaft eine Rechnung vorgelegt, wonach Uber den Fahrern seit dem
Markteintritt in der Schweiz 2013 eine Summe von mehr als einer halben Milliarde Franken schuldig
geblieben sei. Darauf angesprochen, sagte Salom: «Das ist dermassen übertrieben und falsch, da
weiss ich gar nicht, wo ich anfangen soll.»
Weitergeleitet von der „taxisektion-zh.ch“
Der Fahrdienstvermittler entziehe jedem Fahrer in der Schweiz bis zu 5500 Franken pro Monat.
Die Gewerkschaft Unia verschärft die Tonart gegenüber dem Fahrdienstvermittler Uber. Ihre Kritik
hat sich bislang darauf konzentriert, dass Uber seine Fahrer nicht als Angestellte anerkennt und
stattdessen in die Scheinselbstständigkeit zwingt. Nun hält die Unia dem umstrittenen US-Konzern
vor, den Fahrern seit seinem Markteintritt in die Schweiz 2013 eine Millionensumme vorenthalten zu
haben.
Wie Roman Künzler, Unia-Verantwortlicher für Logistik & Transport, am Dienstag ausführte, bleibe
Uber jedem Chauffeur und jeder Chauffeuse hierzu lande 3500 bis 5500 Franken pro Monat
schuldig. Am stärksten ins Gewicht fällt, dass Uber keinen Auslageersatz leistet. Dieser umfasst
Kilometerkosten, Ausgaben für Reinigung und Instand haltung des Autos oder Handykosten.
Künzler schätzt den Aus lageersatz bei einem Vollzeitpensum von angenommenen 45 Stunden auf
monatlich 2000 bis 2500 Franken.
Auch zahle Uber keine existenzsichernden Löhne. Laut Roman Künzler erzielt ein Uber-Fahrer bei
einem Vollzeitpensum monatliche Einnahmen von 2500 bis 4500 Franken (nach Abzug der Abgaben
an Uber). Als existenzsichernden Lohn in grossen Städten erachtet der Gewerkschafter 4500
Franken. Gemessen daran, ergebe sich für die allermeisten Fahrer eine «Lohnlücke» von 500 bis
2000 Franken.
Weckruf an die Behörden
Berücksichtigt man ferner, dass Uber kein Ferien- und Feiertaggeld, keine Zuschläge für Sonntagsund Nachtarbeit und keine Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherungen zahlt, ergibt sich die
besagte Summe von bis zu 5500 Franken, die der Konzern jedem Schweizer Fahrer Monat für Monat
vorenthält. «Diese Beträge sind vor Arbeitsgericht auf fünf Jahre rückwirkend einklagbar», sagte
Künzler. Ausgehend von 1500 Vollzeitstellen bei Uber in der Schweiz – aus Künzlers Sicht eine
konservative Schätzung -, entzieht der Plattformbetreiber seinen Fahrern jährlich 63 bis 99 Millionen
Franken. «Das heisst», so der Unia-Vertreter, «die Fahrerinnen und Fahrer wurden um bis zu einer
halben Milliarde Franken betrogen, seit Uber in der Schweiz aktiv ist.»
Angesichts dieser finanziellen Dimensionen sieht Unia-Präsidentin Vania Alleva die Behörden in der
Pflicht. Besonders gefordert sei in Sachen Uber das Staatssekretariat für Wirtschaft, so Alleva, «weil
es sich um ein schweizweites Problem handelt». Doch auch die kantonalen Arbeitsämter müssten
Artikel auf Seite 10 der Zeitung Tages-Anzeiger vom Mi, 04.12.2019 https://epaper.tagesanzeiger.ch/
1 von 2 04.12.2019, 07:07
aktiv werden: An ihnen sei es, festzustellen, dass ein Betrieb dem Arbeitsgesetz unterstehe. Anfang
November hatte der Kanton Genf ein Verbot gegen Uber erlassen, weil das Unternehmen seinen
gesetzlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber nicht nachkommt.
Es muss für derart Dienste ebenso klare Rahmenbedingungen geben wie in anderen, regulierten Branchen üblich. Alle haben sich an die gleichen Bedingungen zu halten.
Warum, meine Frage, muss Uber teurer sein als der regulierte ÖPNV, darf aber ruinös billiger sein als die regulierte Taxibranche ?
Warum darf ein Taxi nicht für eine Tour, deren Ziel unveränderbar feststeht und die im Taxinavi auf 100 m genau angezeigt wird, nicht einen Preis vorab verbindlich angeben?
Sind diese beiden Kriterien verbindlich, reguliert sich alles von selbst.
Um für beide Verkehre gut ausgebildete Fahrer zu bekommen, sollte generell für die gewerbliche Personenbeförderung die Ortskundeprüfung Pflicht sein und eine Schulung in Sozialverhalten einschließen.
Auch bei den zuständigen Behörden muss es möglich sein, die ihnen per Gesetz aufgetragene Aufsichtspflicht einklagen zu können.