Bei einer Kontrollaktion in der Grenzstadt Weil am Rhein stellte sich heraus, dass es Uber mit dem Verbot grenzüberschreitender Fahrtenvermittlung nicht so genau nimmt. Das muss gestoppt werden, fordert daher der Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V (VV Baden).
Wie der Verband in einer Mitgliederinfo heute mitteilte, hatten sich der Geschäftsführer Tobias Lang und ein Mitarbeiter des zuständigen Landratsamts Lörrach gemeinsam mittels der Uber-App befördern lassen. Sie hatten das Fahrzeug zu einem Supermarkt-Parkplatz in Weil am Rhein bestellt.
Die Stadt befindet sich im französisch-schweizerisch-deutschem Dreiländer-Eck. Von der Abholadresse aus sind es nur wenige Kilometer bis zur Grenze nach Frankreich und in die Schweiz nach Basel. Basel ist die drittgrößte Stadt in der Schweiz und dort ist Uber mit seiner Fahrtenvermittlung vertreten.
Wie in der App üblich, wurde den beiden vermeintlichen Kunden das Kennzeichen und die Anfahrtsroute angezeigt. Dort war deutlich zu sehen, dass der Wagen aus der Schweiz zum deutschen Abholort fahren würde. Noch größer war die Überraschung dann aber, dass der eingetroffene Wagen dann plötzlich ein französisches Kfz-Kennzeichen hatte.
„Egal – illegal“, kommentiert der Verband in seiner Rundmail. Eine Vermittlung von fremdländischen Taxis ist rechtlich nicht zulässig. „Das muss gestoppt werden“. Der zur Rede gestellte Fahrer zeigte sich jedenfalls schon mal einsichtig. Ob das auch auf Uber selbst zutrifft, darf bezweifelt werden.
Das Landratsamt Lörrach wird sich der Sache annehmen. Der Verband nutzte das Mitgliederschreiben, um sich beim zuständigen Mitarbeiter zu bedanken – „für seinen Einsatz für einen ordnungsgemäßen Personenbeförderungsmarkt im Zuständigkeitsgebiet des LRA Lörrach.“
Das Beitragsfoto wurde als Symbolfoto platziert. Eshandelt sich hier NICHT um das beschriebene Uber-Fahrzeug. Foto: Pixabay