Kaum eineinhalb Monate nach dem offiziellen Start von Uber in Wolfsburg erhebt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) schwere Vorwürfe gegen den neuen Wettbewerber. Er spricht von massivem Preisdumping, möglichen Rechtsverstößen und einer zunehmend angespannten Stimmung in der Branche.
Uber vermittelt seit dem 27. November letzten Jahres auch in Wolfsburg Fahrten über seine App. Schon zum Markteintritt hatte es Kritik aus der lokalen Taxi-Zunft gegeben. Nun zieht der GVN eine erste Zwischenbilanz – und die fällt aus Sicht der Taxi- und Mietwagenunternehmen deutlich negativ aus.
„Die bisherigen Erfahrungen mit Uber in Wolfsburg werden von unseren Mitgliedern überwiegend kritisch bewertet“, sagt Stephen Schubert, Geschäftsführer der GVN-Fachvereinigung Taxi und Mietwagen. Nach Beobachtungen des Verbandes lägen die über die App angebotenen Preise teilweise bis zu 50 Prozent unter dem örtlichen Taxi-Tarif.
Grundsätzlich sei eine freie Preisgestaltung im Mietwagenverkehr zwar zulässig, wirtschaftlich halte Schubert diese Preise jedoch für kaum darstellbar. „Der Taxi-Tarif ist auf eine auskömmliche Betriebsführung kalkuliert. Mietwagenunternehmen zahlen eine höhere Mehrwertsteuer, hinzu kommen bei Plattformen wie Uber Vermittlungsprovisionen von 20 bis 30 Prozent“, so Schubert. Unter diesen Bedingungen seien solche Fahrpreise kaum kostendeckend – erst recht nicht unter Einhaltung des Mindestlohns.
Zusätzlich berichten Taxiunternehmer von Fahrgastschilderungen, wonach sehr kurze Fahrten – etwa im Umfeld von Kneipen oder Bars – kostenfrei angeboten worden sein sollen. Belege dafür lägen bislang jedoch nicht vor, betont der GVN.
Konkreter sind hingegen Vorwürfe zu möglichen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht. Nach Angaben des Verbandes seien hierzu bereits Anzeigen bei der Stadt Wolfsburg eingegangen. Nun liege es an der Verwaltung, die Sachverhalte zu prüfen und gegebenenfalls einzuschreiten.
Besonders kritisch sieht der GVN zwei Punkte: die Rückkehrpflicht nach Abschluss einer Fahrt sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Auftragseingang am Betriebssitz oder in der Wohnung des Fahrers. Nach Beobachtungen des Verbandes würden diese Vorgaben häufig unterlaufen. Als Beispiel nennt Schubert Uber-Fahrzeuge, die in Nebenstraßen auf neue Aufträge warten, während diese direkt auf die Smartphones der Fahrer im Fahrzeug eingehen.
„Das ist uns ein Dorn im Auge“, so Schubert. Für Taxiunternehmen gelte schließlich weiterhin strikt die Betriebs- und Beförderungspflicht – ein Ungleichgewicht, das den Wettbewerb verzerrt. Angesichts der aktuellen Entwicklung fordert der GVN für Wolfsburg die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen. Kommunen seien hierzu rechtlich befugt, auch wenn die Umsetzung oft langwierig sei. „Das derzeitige Geschäftsmodell ist ruinös – nicht nur für Taxiunternehmen, sondern langfristig auch für die angeschlossenen Uber-Fahrer“, warnt Schubert. Besonders betroffen seien die seit Jahren in Wolfsburg ansässigen Betriebe. Im schlimmsten Fall drohten „weiße Flecken auf der Beförderungslandkarte“.
Der Konflikt zwischen Taxi-Gewerbe und Plattformanbietern erreicht wie auch in Essen eine neue Eskalationsstufe. Ob Kontrollen, Bußgelder oder Mindestentgelte folgen, liegt nun bei Politik und Verwaltung. Klar ist: Der Ruf nach fairem, konsequent überwachtem Wettbewerb wird lauter. nu
Beitragsfoto: Symbolbild „Unter Druck“, pixabay






Entscheidend ist, dass verstanden wird, was der Unterschied von Taxi zu Mietwagen (MW) ist. Und dass MW NICHT Leihauto ist (juristisch korrekt: Selbstfahrer-Vermietfahrzeug).
Wie ich in zahllosen Gesprächen feststellen konnte, ist dem unbefangenen Kunden nicht klar, dass Taxi ein Verkehrsmittel mit öffentlichem Auftrag ist:
)dass MW nicht ein billigeres Taxi ist, sondern gemäß Personenbeförderungsgesetz (PbefG) ein komplett anderes Geschäftsfeld im Bereich gewerbliche Personenbeförderung abdeckt als Taxi.
)dass nur mit den umfangreichen Auflagen für Taxis und den abgrenzenden Bestimmungen für MW dieser Auftrag zur Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen durchführbar ist.
)dass plattformabhängige MW systematisch, vorsätzlich und kriminell gegen diese abgrenzenden Bestimmungen verstoßen.
Trotzdem ist es verlockend für Fahrgäste, die günstig erscheinenden Preise der MW zu nutzen.
Kleines Rechenbeispiel aus den Berichten in Essen: die dort beschriebenen Fahrten führen zu einem Stundenumsatz bei MW, der noch nicht mal den Mindestlohn abdecken kann, nachdem die Vermittlungsprovision und Mehrwertsteuer abgezogen sind.
Das ist unter anderem Umsatzsteuerhinterziehung. Die gesamte betriebswirtschaftliche Kalkulation kann einfach nicht aufgehen.
Die Taxitarife dagegen sind schon immer im harten Ringen mit den Kommunen hart an der Grenze zur Unrentabilität festgelegt worden. Wenn nun dieser Umsatz dem Taxigewerbe verloren geht, ist das existenzvernichtend.
Diese Vermittlungsplattformen wollen einfach nur Provisionen abkassieren, egal von MW oder Taxi oder von wem auch sonst. Ihr Motto ist: nach uns die Sintflut, Hauptsache „…be fast and destroy…“ (sei schnell und zerstör) so wie es Uber’s ex-ceo Travis C. Kalanick angedroht hatte: „…I will kill this asshole-business Taxi, I will kill it worldwide…“ (ich werde dieses Arschlochgeschäft Taxi töten, weltweit). Das ist offene Mordrohung!
Man kann bei diesem Artikel das Wort „Wolfsburg“ durch jeden anderen Städtenamen ersetzen und der Text passt immer.