Der amerikanische Fahrdienstvermittler Uber möchte in Berlin und München die Anbindung zwischen dem Linienverkehr und den Wohnorten außerhalb der Innenstadt verbessern sowie Alternativen zum privaten Pkw schaffen. Ohne Missachtung der Rückkehrpflicht dürfte der neue Service für die Uber-Partner allerdings kaum möglich sein.
Uber hat bereits einige Erfahrungen in Kirchheim bei München und in Falkensee bei Berlin hinsichtlich ländlicher Regionen sammeln dürfen, und darauf basiert nun die „Heimbringer”-Option, in der ab sofort Fahrten von 14 U-Bahn-Endhaltestellen in München sowie elf U-Bahn-Endhaltestellen außerhalb des Berliner S-Bahn-Rings in die nahe Umgebung angeboten werden. Sofern die Ziele im Umkreis von 2,5 km von der Bahnstation liegen, wird die Option automatisch bei einer UberX-Buchung angewandt und ein Festpreis von 6 Euro berechnet.
Der Fahrdienstvermittler möchte mit diesem Service die Anbindung zwischen dem Linienverkehr und den Wohnorten außerhalb der Innenstadt verbessern sowie Alternativen zum privaten Pkw schaffen.
Das neue Pilotprojekt sei letztlich auch eine Reaktion auf die hohe Nachfrage: In Berlin würden bereits knapp die Hälfte aller Uber-Fahrten außerhalb des S-Bahn-Rings stattfinden. „Gerade die letzte Meile, also der Weg von der Bahnstation nach Hause, ist für viele Menschen eine Herausforderung, weshalb viele nach wie vor das eigene Auto bevorzugen”, sagt Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler.
Wie die „Heimbringer”-Option in der Praxis legal und gesetzeskonform ausgeführt werden soll, lässt Böses erahnen, es sei denn, die Betriebssitze der Uber-Partner liegen direkt an den Endhaltestellen: Uber-Fahrer*innen dürfen sich bekanntlich nicht wie Taxis an den Straßenrand stellen und auf Kunden warten. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass sie nach jedem Auftrag, wenn es keinen Folgeauftrag gibt, direkt zu ihrem Firmensitz zurückkehren müssen. Nur, wenn sie auf dem Rückweg einen neuen Auftrag bekommen, dürfen sie ihn annehmen. hs
Beitragsfoto: Axel Rühle / Taxi Times