Eigentlich darf Uber seine App in Österreich gar nicht mehr anbieten – doch kaum ist eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt, findet der US-Vermittler wieder irgendwelche Winkelzüge, um die Konsequenzen des Urteils mal wieder auf die lange Bank schieben zu können.
Das letzte Kapitel dieser rechtsverhöhnenden Geschichte wurde im Sommer 2019 geschrieben, als die Wiener Handelskammer einer von Taxi 40100 erwirkten einstweiligen Verfügung entsprach. Uber müsse die Fahrtenvermittlung über seine App unterlassen, weil man über keine Gewerbeberechtigung verfüge. Bei Zuwiderhandlung drohe eine Strafe über 100.000 Euro.
Uber sah sich damals tatsächlich veranlasst, seinen Dienst für fünf Tage einzustellen, ehe man ein Gewerbe als Reisebüro mit Sitz in Österreich anmeldetet und wieder On-Air ging. Die tagelange kostenlose PR – vorangetrieben vor allem durch ein politisches Geschrei durch Abgeordnete der Neos-Partei – machte man sich dann gleich zunutze, indem man zum Neustart gleich mal mit Rabattaktionen Fahrgäste zurückeroberte.
Als Reisebüro ist man in Österreich berechtigt, die Vermittlung von durch Verkehrsunternehmen durchzuführenden Personenbeförderungen zu betreiben. Also musste nun abermals das Gericht bemüht werden – in diesem Fall das Oberlandesgericht Wien und das wiederum hat vergangene Woche bestätigt, dass Uber eine Gewerbeberechtigung gemäß des Gelegenheitsverkehrsgesetzes benötige, also eine Taxi- oder Mietwagenlizenz. Die von Uber beantragte Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom Juli konnte somit also nicht erreicht werden.
Eigentlich müsste Uber seine App jetzt abermals vom Markt nehmen, doch weit gefehlt. Man habe seit der Systemumstellung im Sommer eine neue Firma, lässt sich im „Kurier“ nachlesen. Jene Uber-Firma, die geklagt worden ist, sei nicht mehr auf der Straße, argumentiert Uber. Außerdem sei damals nicht darüber geurteilt worden, ob eine Reisebürolizenz unzureichend sei.
Dieter Heine, Rechtsanwalt der Taxi 40100, sieht das anders. Für ihn ist nun jede weitere Fahrt, die Uber anbietet, illegal. Heine kündigte an, nun Strafanträge stellen zu wollen.
Foto: WKO
Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.
Es ist schon beachtlich, mit welcher krimineller Energie und Arroganz UBER seit Jahren die Gesetze bricht und die Gerichte verhöhnt. Das ist so noch nie dagewesen. Es hilft nur, wegen ständigen ständigen Rechtsverstößen, UBER in den einzelnen Ländern, wie z. B. Dänemark es macht, nicht zuzulassen.
Es ist in der Tat nicht zu verstehen, dass in Deutschland jemand Geschäfte machen kann, der dann aber Gerichtsunterlagen nicht annehmen muss, weil sie in Deutsch sind.
Die dreiste Uber Verhaltensweise ist Absicht und Methode.
Daher ist dringend nötig, bei der Novellierung des PbefG ähnlich wie in Österreich einen Inlandsvorbehalt für Dienste der öffentlichen Daseinsvorsorge einzuarbeiten!
Taxi ist öffentliches Verkehrsmittel mit umfangreichen Verpflichtungen im öffentlichen Auftrag.