Nach einer einjährigen Pilotphase hat der Fahrtenvermittler Uber in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass das Uber-Angebot im Münchner Vorort Kirchheim dauerhaft verlängert werden soll.
Zur Erinnerung: Ende November 2019 startete Uber in Kooperation mit der Gemeinde Kirchheim die Pilotphase des Projekts. Schon damals warb Uber mit Festpreisen, wie beispielsweise Heimfahrten aus dem nahegelegenen München zum Nachtschwärmer-Tarif von 15 Euro. Fahrten innerhalb der Ortschaft, bzw. nahegelegenen Nachbargemeinden, wurden mit 5 Euro beworben.
Jetzt, nach einem Jahr, so zieht Uber Bilanz, sollen rund 10.000 Fahrten per App vermittelt worden sein. In der Konsequenz soll der Pilot jetzt in den Regelbetrieb übergehen und gegebenenfalls noch ausgebaut werden.
Von Beginn an ist der Kirchheimer Bürgermeister, Maximilian Böltl (CSU) eine Hauptperson, von Ubers Pressemitteilungen. Auch bei der aktuellen Pressemitteilung wird er wieder einmal zitiert. „Wir freuen uns sehr darüber, dass Uber nach erfolgreicher Einführungsphase die Optionen in unserem Kreis dauerhaft anbieten will. Gerade das vergangene Jahr mit all seinen Herausforderungen hat uns gezeigt, dass individuelle Mobilität auch künftig parallel zu einem starken öffentlichen Nahverkehr ein wichtiger Baustein in der Infrastruktur für unsere Bürger bleibt.”
Christoph Weigler, Uber-Chef der DACH Region, will Uber auch auf dem Land etablieren: „Unser langfristiges Ziel ist es, zuverlässige und bezahlbare Mobilität auch außerhalb der Stadtzentren anzubieten. Gerade in ländlich geprägten Regionen und am Stadtrand ist dies aufgrund der aktuellen Regulierung, vor allem wegen der Rückkehrpflicht für Mietwagen mit Fahrer, nur eingeschränkt möglich. Deshalb haben wir Pilotprojekte wie in Kirchheim gestartet, um zu testen, wie wir mit den vorhandenen Einschränkungen dennoch den Menschen in ländlichen Regionen Mobilität anbieten können.“ Weiterhin sieht er Uber als Ergänzung des ÖPNV an: „Das Beispiel Kirchheim zeigt, dass wir mit unserem Angebot Lücken des öffentlichen Nahverkehrs schließen und die Bürger das auch annehmen. Wir freuen uns daher, dass wir unser Angebot jetzt dauerhaft anbieten werden. Zudem prüfen wir eine Erweiterung des Testgebiets.”
Der Dauerbrenner für die Kirchheimer Einwohner scheint der sogenannte ‚Heimbringer‘-Dienst zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens zu sein. Ob auch ältere Kirchheimer Einwohner von dem Angebot angesprochen werden, ist nicht bekannt. Wie sich eine Fahrt aus dem Münchner-Stadtgebiet nach Kirchheim rentieren soll, ohne die Rückkehrpflicht zu verletzen, leider auch. sg
Kommentar der Redaktion: Soso, jetzt will Uber, da man sich ja quasi als Ergänzung des ÖPNV selbst legitimiert hat, dauerhaft den Kirchheimern erhalten bleiben. Wie das mit der aktuellen Gesetzgebung, den günstigen Pauschalpreisen und einem finanziellen Gewinn vereinbar sein soll, ist nur schwer nachvollziehbar. Stattdessen wird hier mit den Pauschal-Angeboten ein prekäres Arbeitsverhältnis geschaffen.
Dass die Kalkulation einen Haken hat, ist ganz einfach nachvollziehbar. Die Fahrtstrecke vom Münchner Stadtzentrum nach Kirchheim beträgt ca. 18 Kilometer und soll in etwa 26 Minuten zurückzulegen sein. Grob überschlagen muss der Mietwagenunternehmer also mit rund einer Stunde Fahrzeit (Rückkehrpflicht) rechnen. Zieht man von den 15 Euro, welche die Fahrt pauschal kosten soll 25 Prozent als Uber Anteil ab, dann blieben noch 11,25 Euro brutto übrig. Davon ist maximal der Mindestlohn des Fahrers gedeckt. An einen Nachtzuschlag ist nicht mehr zu denken. Die anfallenden Betriebskosten bleiben ebenso ungedeckt. Sie müsste der Unternehmer dann aus eigener Tasche mitbringen. Ein glattes Minusgeschäft also.
Das Versprechen, den Service dauerhaft, vor allem zu dem Preis, anzubieten ist nicht mehr als nur ein Lippenbekenntnis, schließlich wissen wir ja, dass Mietwagen keiner Betriebspflicht unterliegen. Schade nur, dass die Lokalpresse, wie der Münchner Merkur, nicht wie in der Vergangenheit, die Fakten hinter der Geschichte nicht sehen, oder wie sonst kann man die Tatsache interpretieren, dass der Münchner Merkur die Pressemitteilung unkommentiert wiedergibt?
Nicht hinnehmbar ist zudem die politische Ignoranz des Kirchheimer Bürgermeisters Maximilian Böltl (CSU), der hier einem Geschäftsmodell Tür und Tor öffnet, das gesellschaftspolitisch den Nährboden für prekäre Arbeitsverhältnisse und juristisch für die Umgehung von Rechtsvorschriften schafft.
Daran erkennt man doch einmal mehr, dass wir nur ein Spielball der Politik sind. In München setzt sich der OB (SPD) für die Taxen ein und direkt nebenan (CSU), interessieren sie sich ein sch… für uns. Es zeigt sich einmal mehr, hast du Geld für gute Lobbyisten, bekommst du in diesem Land, was du willst!
Danke für die dümmliche Rechnung die zeigt, dass die Rückkehrpflicht abgeschafft gehört. Wenn er auf dem Rückweg keine Leerfahrt zum Betriebssitz hätte, wäre genug Geld da, da er direkt den nächsten Gast transportieren würde. Nein, stattdessen wollen die Taxis weiterhin das Oligopol durch begrenze Ausgabe von Konzessionen in den Städten bleiben und somit die Preise künstlich hochhalten – zum Nachteil der Kunden. Damit lohnt sich natürlich die Fahrt von Kirchheim nach München für über 50€. Absolute Abzocke. Danach dann wieder einreihen und über eine Stunde Däumchen drehen am Bahnhof oder Flughafen und in einer Reihe von dicken Mercedes oder BMW’s stellen. Was ihr nicht verstehen wollt, es gibt 50.000 Taxis in Deutschland aber 40 Mio!!! PKW’s. Wenn nur ein Bruchteil davon umsteigen würde auf ÖPNV und neue Mobilitätsformen, wäre allen geholfen. Aber das wird keiner machen, da Taxis viel zu teuer und unattraktiv sind. Kein Kunde will mühevoll das nächste Taxiunternehmen im Internet Recherchieren. Und kein Kunde will bei einer Taxizentral anrufen. Einfach mal Veränderung zulassen. Vielleicht wird euer Gewerbe dann auch mal Kundenorientiert.
Guten Tag Herr Wendler, schade, dass Sie diese Rechnung als dümmlich bezeichnen, denn das ist sie natürlich keineswegs. Die Rückkehrpflicht besteht bekanntermaßen nur, solange der Mietwagen „auftragslos“ ist. Der Begriff Oligopol ist leider auch grundlegend falsch, denn eine Branche, die aus zehntausenden kleinster Unternehmen besteht, kann qua definitionem kein Oligopol sein. Und dass die Taxipreise weder künstlich hochgehalten noch Wucher sind, kann ihnen jeder Taxiunternehmer betriebswirtschaftlich vorrechnen. Bei der aktuellen Kostenstruktur ist es nun mal so, dass ein gefahrener Kilometer in der Einzelbeförderung etwa 2 Euro betragen muss, will man unter anderem auch denjenigen, der das Fahrzeug lenkt, zumindest nach den gesetzlichen vorgegeben Standards entlohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie anhand dieser Argumente Ihr Meinungsbild nochmal überdenken würden. Die Redaktion
Hallo liebe Redaktion, der Mietwagen muss sich unverzüglich auf die Rückkehr begeben, was keinen Sinn macht, wie Sie schon sagen. Wenn z.B. mit 10min. Verzug der nächste Kunde mitfahren möchte, wäre der Mietwagen ja bereits auf halber Strecke in Richtung des Betriebssitz gefahren und müsste dann wieder umkehren und den Kunden einsammeln. Gerade in ländlichen Gebieten wo die Nachfrage geringer ist, ist das ökologischer und ökonomischer Irrsinn. Zum Thema Oligopol haben Sie es sich auch einfach gemacht: Was nützt es einem Kunden in z.B. Kirchheim bei München, wenn es in Berlin ein weiteres Taxi-Unternehmen gibt? Diese stehen doch in überhaupt keiner Konkurrenz zueinander. Der Markt wird künstlich ausgehebelt durch die Vergabe von Konzessionen (Wenige Anbieter=Oligopol). Warum auch sonst wird mit Taxi-Konzession gehandelt? Taxis können einzig und allein durch den Schutz des Staates (Protektionismus) nach aktueller Gesetztes Lage bestehen, was bereits durch die Monopolkomission bestätigt wurde. Stattdessen sollte man probieren effizienter zu arbeiten (mehr Nachfrager gewinnen anstatt Konkurrenz verbieten zu wollen), dann würden auch geringe Fahrpreise ausreichen und die Verbraucher würden profitieren. Die Reaktion auf die Novelle der PBefG zeigt daher eher, dass die Taxizentralen und Verbände Angst haben obsolet zu werden und die Taxifahrer lassen sich vor den Karren spannen.
Eine allerletzte Klarstellung, wobei uns bewusst ist, dass dies für einen Laien schwer verständlich ist. Wenn ein Mietwagen einen Folgeauftrag hat, muss er natürlich nicht zurückfahren. Ganz generell übersehen Sie leider die Tatsache, dass Taxis nicht dem freien Marktwettbewerb unterliegen, sondern eine Verpflichtung zur mobilen Daseinsvorsorge haben. Jeder Bürger dieses Staates hat das Recht, zu jeder Tages- und Nachtzeit von Neujahr o Uhr bis Silvertser 24 Uhr ein Taxi zu bekommen. Damit diese mobile Daseinsvorsorge aufrecht erhalten wird, werden den Taxis (und nur den Taxis, nicht den Mietwagen) die Pflicht auferlegt, 24/7/365 zur Verfügung zu stehen, zu einem von der Politik bestimmten Preis. Wer solche Pflichten hat, bekommt im Gegenzug auch das ein oder andere Privileg eingeräumt. So will es das Gesetz.
Was schert es den „Deutschen Michel“ ob sein Nachbar , der Taxifahrer oder was ja beinahe noch schlechter ist, allein fahrender Unternehmer ist, von seinem Beruf oder seiner Tätigkeit angemessen leben kann, aber wenn seine Gewerkschaft für höhere Löhne auf der Straße mobil macht, dann ist dies natürlich etwas ganz anderes.
Dem Herrn Wendler möchte ich noch sagen, dass ich als Taxiunternehmer in der Vergangenheit deshalb einen Mercedes als Taxi gefahren habe, weil es zum einen eine Investition in ein zuverlässiges, langlebiges Fahrzeug war und zum anderen, weil der potentielle Fahrgast genau diese Marke bei seiner Taxibestellung erwartet hatte und deshalb auch bereit war ein höheres Beförderungsentgeld zu bezahlen als mit Bus und Bahn.
Wer eine Beförderung durch einen Uberfahrer wünscht macht sich eines nicht bewusst, nämlich wenn
Uber das Taxigewerbe mit seinen unwirtschaftlichen Dumpingangeboten kaputtgemacht hat, dann wird dieses „Unternehmen“ die Daumenschrauben bei der Preisgestaltung anziehen (das nennt man dann Monopolstellung). Dann kostet eine Fahrstrecke z.B. in der Neujahrsnacht, die mit dem Taxi „immer“ 25 Euro kostet- egal wann im Jahr- plötzlich 80 Euro oder 100 Euro, weil der Algorithmus der App dies so bestimmt. Das ist ein Fakt, der sich so in der Neujahrsnacht 2019/2020 in Berlin ereignet hat.
Genau deshalb bestimmt der regionale Gesetzgeber die Taxitarife gemessen an der Kaufkraft der Taxinachfrager. Wer ein Taxi bestellt wird in der Regel von einem erfahrenen, ortskundigen Berufskraftfahrer sicher von A nach B befördert und das zu einem angemessenen Entgeld, wovon der Taxiunternehmer nicht nur seine Taxifahrer angemessen bezahlen soll, sondern auch noch die Betriebskosten bezahlen und Rückstellungen für ein neues Taxi bilden muss. Denn die heutigen Autos egal welchen Herstellers halten nicht mehr so lange wie noch vor zwanzig Jahren.
Diese von mir geschilderten Fakten werden gerne von Leuten wie Herrn Wendler oder was noch schlimmer ist von sogenannten Expertenkommissionen bestehend aus „Verkehrsforschern“, die das Verkehrsministerium beraten, übersehen oder missachtet.
…. und unbedingt hinzufügen ist, dass die eindeutige Rechtslage von Herrn Wendler, Uber und anderen bisher vorsätzlich missachtet wurde.
Nicht dass sie sich bemüht hätten, ein sauberes Geschäft aufzubauen, nein, es ging von Anfang an nur darum disruptiv neoliberal auf Monopol angelegt, Verdrängung unter Missachtung aller Sozial-, Steuer-und Berufsvorschriften zu betreiben.
Wacht auf!
Ihr Herren und Damen Politiker im Lande Bayern und in Berlin!
Daseinsvorsorge braucht einen seriösen Rahmen.
Wie oft haben wir in diesen Coronazeiten gehört, dass es darum geht, Regeln einzuhalten im Interesse der Allgemeinheit!
Es eilt!