Den Dienst UberPOP hatte das Unternehmen schon vor einiger Zeit in Deutschland eingestellt. Juristisch war das Verbot aber bis vorgestern immer noch in der Schwebe. Nun hat Uber allerdings die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen.
Damit wird das Urteil des OLG Frankfurt (AZ 6U-73/15 vom März 2016) endgültig rechtskräftig. Damals hatten die Richter ein Verbot der Vermittlung von Fahrten durch die App UberPOP für ganz Deutschland ausgesprochen. Uber BV, der in Amsterdam ansässige europäische Statthalter des US-Unternehmens, hatte als Beklagter Revision vor dem BGH eingelegt.
Da im März 2016 aber bereits ein spanisches UberPOP-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorlag, hatten sich alle Prozessbeteiligten darauf verständigt, dass Uber die Begründung zur Revision erst vorlegen müsse, wenn das EuGH-Verfahren aus Spanien entschieden ist.
Diese Entscheidung wurde im Dezember getroffen. Uber wurde vom EuGH als Verkehrsdienstleister eingestuft, der in Sachen UberPOP dem nationalen Verkehrsdienstgesetzen unterliege.
Für Deutschland bedeutet das: UberPOP muss voll und ganz nach den Paragraphen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) agieren. Der BGH hätte in der Revision also gar nicht anders können, als gegen Uber zu entscheiden. Das hat das Unternehmen nun wohl veranlasst, die Revision zurückzuziehen.
Damit geht nach exakt 1.278 Tagen ein Prozess zu Ende, den Taxi Deutschland, der Zusammenschluss großer deutscher Taxizentralen, am 25. August 2014 mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen UberPOP begonnen hatte. Die Verfügung war damals gewährt, dann aber wieder abgelehnt worden. Im Hauptsacheverfahren (März 2015) entschied das Landgericht Frankfurt pro Taxigewerbe. Im von Uber angestrengten Berufungsverfahren im Februar 2016 bestätigte schließlich auch noch das Oberste Landgericht (OLG) Frankfurt das Verbot der App UberPOP. „Wegen der Bedeutung des Urteils hatte damals das OLG ausdrücklich die Revision vor dem BGH zugelassen“, berichtet Rechtsanwalt Herwig Kollar, Mitglied des BZP-Vorstands und Prozessbevollmächtigter für Taxi Deutschland.
UberPOP durfte bereits seit dem Landgerichtsurteil in ganz Deutschland nicht mehr angeboten werden. Für den Fall, dass Uber nun aber in weiteren Instanzen doch noch gewonnen hätte, wären hohe Schadenersatzforderungen auf Taxi Deutschland zugekommen. Sie mussten deshalb damals eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 Euro bei der Gerichtskasse hinterlegen. Um diese Summe zusammen zu bekommen, haben taxi.eu und zahlreiche andere Zentralen Taxi Deutschland finanziell unterstützt. Das Geld kann nun wieder ausbezahlt werden.
Insgesamt hat das Verfahren Taxi Deutschland zwischen 150.000 und 180.000 Euro gekostet. Ein hoher Preis, um einen Wettbewerber abzuwehren, der sich von Anfang an gegen geltende Gesetze auf den Personenbeförderungsmarkt breit gemacht hatte und den eigentlich die Behörden von Anfang an hätten verbieten müssen.
„Da damals mit Ausnahme von den Verwaltungsbehörden in Berlin und Hamburg niemand sonst die Sache in die Hand genommen hatte, mussten wir auf Basis des Wettbewerbsrechts tätig werden“, blickt Kollar auf die letzten Jahre zurück. „UberPOP hätte sich sonst in Deutschland richtig breit machen können und das wäre für das Taxigewerbe sehr teuer geworden.“ jh
Anmerkung der Redaktion: Nach wie vor nicht endgültig entschieden sind zwei weitere Verfahren Uber gegen Taxigewerbe: Ein Verbot von UberBlack wurde vom BGH an den EuGH weitergereicht, ein Verbot von UberX in München wird aktuell vor dem LG München verhandelt.
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