Es hat allmählich eine beängstigende Routine: Uber setzt weiterhin rechtswidrig seine App ein und wird dafür vom Wiener Exekutionsgericht zu Geldstrafen verurteilt. Die heute bekannt gewordene Strafzahlung über 100.000 Euro ist dabei abermals sechsstellig.
20.000 Euro, 120.000 Euro, zuletzt 80.000 Euro und nun 100.000 Euro. Fast wöchentlich gibt das Exekutivgericht den Strafanträgen der Wiener Taxizentrale 40100 statt und verdonnert den Fahrdienstvermittler zu hohen Geldstrafen. Noch muss das Unternehmen nicht bezahlen, da man immer sofort Widerspruch eingelegt hat.
Hintergrund der Strafen ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung am 25. April 2018, wonach Uber die App nicht mehr einsetzen darf. Das Unternehmen hatte daraufhin drei Tage lang nicht vermittelt und anschließend den Betrieb wieder aufgenommen. Seitdem sammelt der von der Wiener Taxizentrale beauftragte Rechtsanwalt Dieter Heine dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 halten, dokumentiert diese und leitet sie an das Gericht weiter. „Insgesamt neun Strafanträge hat das für die Causa zuständige Bezirksgericht Innere Stadt schon stattgegeben“, berichtet Taxi 40100.
Was wie eine Dauerschleife klingt, hat diesmal doch eine aussagekräftige Neuerung: „Das Exekutionsgericht hat den Strafbeschluss zum achten Antrag allein aufgrund der Tatsache, dass Uber seine APP und die Homepage zur Verfügung stellt, erlassen. Die Uber-App, wie sie derzeit in Wien funktioniert, verstößt gegen die Einstweilige Verfügung und ist illegal“, betont Rechtsanwalt Heine.
Mit der erneuten Bestrafung muss Uber nun schon insgesamt 320.000 Euro bezahlen. Christian Holzhauser, Geschäftsführer bei Taxi 40100, kann darüber nur verwundert den Kopf schütteln: „Wir haben in unserem Land Taxivermittler, die sich an das Recht halten, die Steuern zahlen und die ebenfalls per APP gebucht werden können – warum schafft Uber das nicht? Offenbar sind insgesamt 320.000 Euro Strafe für einen internationalen Konzern noch immer kein Grund, rechtskonform zu handeln“. jh
In Deutschland ist Uber aktuell in Berlin und München aktiv. Auch hier verstoßen die Uber-Partner täglich gegen die Rückkehrpflicht. Eine für heute angesetzte Verhandlung in München wurde abermals verschoben. Die Hoffnung vieler Taxikollegen, dass die Uber-App kurz vor dem Start des Oktoberfestes verboten wird, hat sich damit zerschlagen.
Symbolfoto: Foto: Kernmayer Johannes
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Eine gute Nachricht. Eine Strafe jagt die nächste und für Uber wird’s immer teurer. Bis sich das Wiener Geschäft nicht mehr rentiert. Natürlich kann das Unternehmen zwar Geld nachschießen. Für die Stadt an sich gerechnet bleibt dabei trotzdem ein Minus für Uber übrig. Wien kann somit als leuchtender Hoffnungsschimmer gesehen werden.
Gerade deshalb heißt es für andere Städte: Jetzt erst recht! Vor allem das Münchner P1 spielt uns doch die besten Chancen in die Hand, daß es während der Wiesn vor Anzeigen nur so hagelt.
Unter diesem Gesichtspunkt ist der Aufschub der Gerichtsverhandlung als Chance zu sehen. Ein Richter braucht aktenkundige Beweise, damit er ein Verbot aussprechen kann.
Doch wer führt die Kontrollen bzw. Testfahrten durch? Wir brauchen Leute dafür. Also auf geht’s Kollegas. Vernetzen wir uns. Am besten am Dienstag auf der Taxi Demo.