Die Uber Switzerland GmbH ist nicht eine zuständige Arbeitgeberin für Schweizer Uber-Fahrer, urteilte das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und hob 14 Einspracheentscheide der Suva auf. Es sei „wahrscheinlich“, dass Uber B.V. oder Rasier Operations B.V., beide mit Firmensitz in Amsterdam, Arbeitgeber sind.
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva stufte die Tätigkeit der Laien-Taxifahrer von Uber als in zahlreichen Fällen als unselbstständige Erwerbstätigkeit ein und forderte von der Schweizer Filiale des amerikanischen Fahrdienstanbieters Uber Switzerland GmbH Sozialversicherungsbeiträge. Das Winterthurer Sozialgericht sah es aber als nicht geklärt an, welche Firma eigentlich verantwortliche Auftrag- oder Arbeitgeberin der Menschen hinter dem Steuer sei. Um die Vertragsbeziehungen sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, müsse zunächst festgestellt werden, welche Gesellschaft in Frage käme. Das Gericht trug der Suva diese Aufklärung auf. Rasier Operations B.V. ist dabei eine Art Mutterfirma, unter der verschiedene weltweite Uber-Zweige versteckt sind.
Nach der Einstufung als Arbeitgeber wechselte Uber seine Strategie. Um weiterhin die Sozialabgaben nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen eines Arbeitgebers zu entgehen, überließ man es sognannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen, die dann für Uber Fahraufträge ausführen sollten. Uber bietet in der Schweiz nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“ an. Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne Limousine sind drei Firmen, die der SRF als Partner recherchiert hat. Dieses Schlupfloch wurde im März gestopft, als das Schweizer Staatsekretariat für Wirtschaft Seco diese Taxi- und Mietwagenfirmen als Personalverleiher einstufte. prh