Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg mussten sich zwei junge Männer unter anderem wegen der versuchten schweren räuberischen Erpressung verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte empfindlichen Strafen, die Richter blieben insgesamt nur geringfügig darunter.
Wie der SWR berichtete, sollen in der Nacht zum 13. März zwei junge Männer (21 und 24 Jahre alt) einen 64-jährigen Taxifahrer mit einem Messer bedroht und die Herausgabe seines Bargelds gefordert haben. Die ca. 45-minütige Fahrt startete am Heidelberger Hauptbahnhof und sollte zum Stadtteil Rohrbach führen. Nur der Aufmerksamkeit eines Taxikollegen war es geschuldet, dass die beiden Täter von ihrem Opfer abgelassen haben. Gefasst werden konnten sie deshalb aber leider trotzdem nicht.
Erst ein paar Tage später wurden die beiden Straftäter unter heftiger Gegenwehr gefasst. Beim Versuch einen Motorroller zu stehlen, liefen sie der Polizei direkt in die Hände. Bei einem umfassenden Geständnis konnte so im Nachgang auch der Überfall auf den Taxifahrer geklärt werden. Beide Täter sind bereits einschlägig aktenkundig. Ihr Geständnis wurde vom zuständigen Staatsanwalt als „von Einsicht und Reue geprägt“ eingestuft. Das geforderte Strafmaß wurde allerdings auf siebeneinhalb Jahre für den älteren Täter, der auch das Tatmesser mitführt haben soll und auf sechseinhalb Jahren bei dem 21-jährigen Täter beziffert.
Gestern hat sich nun das Gericht ein Urteil gefällt, welches teilweise unter der Forderung des Staatsanwalts lag. Der 24-jährige Straftäter wurde zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Beim 21-jährigen Straftäter wurde das Strafmaß auf sechs Jahre und sechs Monate festgelegt und lag damit sogar drei Monate über dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß.
Beide Straftäter gaben sich vor Gericht einsichtig und baten den Taxifahrer um Entschuldigung, was sich, genau wie die umfassenden Geständnisse, auch zum Teil positiv auf das Strafmaß auswirkte. Von der Haftstrafe müssen die beiden verurteilten Straftäter nur einen Teil absitzen, werden dann aber in einer Entziehungsanstalt eingewiesen, um so ihrer Drogensucht Herr zu werden. Kommt es in dieser Zeit zu einem Rückfall müssen sie die gesamte Haftstrafe hinter Gittern absitzen. sg
Kommentar der Redaktion: Die verschiedenen Presseberichten erzählen übrigens auch den immer noch anhaltenden Leidensweg des Überfallopfers. Er ist wohl stark traumatisiert, leidet unter Schlafstörungen und kann nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten.
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