Gute Nachricht für alle, die nach dem 1. Juli noch Krankenfahrten auf Basis des „alten“-Muster 4-Formulars durchgeführt haben: Diese werden noch bis Jahresende von den Krankenkassen anerkannt.
Seit 1 Juli ist bei ärztlichen Verordnungen einer Krankenfahrt ein neues Abrechnungsformular gültig. Darin wurden im Vergleich zur alten Variante einige unplausible Formulierungen und Platzierungen nachgebessert. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKVS) hatte allerdings erst Mitte Juni auf die Einführung des neuen Formulars hingewiesen und zunächst verkündet, dass bereits zum Stichtag 1. Juli die alten Formulare nicht mehr zur Abrechnung anerkannt werden.
Nach Protesten aus dem Taxigewerbe, unter anderem des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V., sind die Krankenkassen von dieser strikten Haltung nun wieder abgekommen. Man habe, so berichtet ein Mitarbeiter des GVKS, nach Abfrage bei allen Krankenkassen „die Rückmeldung erhalten, dass die Krankenkassen die Verwendung des alten Musters 4 bei der Abrechnung von Leistungen bis zum 31.12.2020 akzeptieren werden.“
In der Praxis bedeutet dies, dass Taxi- und Mietwagenunternehmer nicht zeitaufwendig den Arzthelferinnen hinterherlaufen müssen, wenn dort auch nach dem 1. Juli 2020 noch alte Formulare herausgegeben wurden. Allerdings sollte man in solchen Fällen unbedingt auf die neuen Formulare hinweisen – damit sich das Problem nicht einfach nur auf den Januar 2021 verschiebt. jh
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