Überwachungskameras im öffentlichen Raum und in öffentlichen Verkehrsmitteln gehören mittlerweile zum Alltag. Wie sieht es rechtlich jedoch mit dashcams bei Taxis aus? Am Freitag befasste sich mit dieser Frage das Dresdner Amtsgericht.
Ein Dresdner Unternehmer hatte bereits seit 2009 zum Schutz seiner Fahrer Kameras in all seinen Taxis installiert. Doch die Aufklärung eines Überfalles, bei dem die Bilder ausgewertet worden waren, rief die Datenschützer auf den Plan. Er sollte nun wegen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz 9.000 Euro Strafe zahlen. Dagegen legte der Taxiunternehmer Einspruch ein und das Verfahren landete vor dem Dresdner Amtsgericht.
An den Fahrzeugen seien gut sichtbar Aufkleber angebracht gewesen, die die Fahrgäste auf die Aufnahmen hingewiesen hätten. Zudem wären die Aufnahmen nach einigen Stunden bereits wieder überspielt worden. Nur der Dresdner Taxiunternehmer selbst hätte über den Code verfügt, um sich die Aufnehmen anzuschauen. Was die Datenschützer monierten, ist jedoch die dauerhafte Aufzeichnung mit Ton.
Einem Zeitungsbericht der „Dresdner Neuesten Nachrichten“ zu Folge schraubte der zuständige Richter Jochen Meißner nun die fällige Strafe wegen der schwierigen Rechtslage und der verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Datenschutzes auf 1.000 Euro zurück. nu
Symbol-Foto: Taxi Times
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Überwachung cam gibt jetzt überall.Für taxi fahrer kein sicherheit.kein einzige toileten .was ist ein job?
Es ist an der Zeit „aufzustehen“ und sehr genau hinzuschauen welche Gesetze erlassen werden. Oder über welche gerade diskutiert werden. Die Urteile der Gerichte sind nur das Ergebnis was vorher erlassen wird. Wir müssen vorher aufstehen, und uns einbringen. Es kann nicht sein, dass ein Persönlichkeitsrecht so einen hohen Stellenwert bekommt, im Gegensatz für eine Aufzeichnung, welche sowieso wieder nach kurzer Zeit gelöscht wird, und nur als Beweissicherung dienen soll. Datenschutz muss sein, aber nicht übertrieben, und wenn es um Aufklärung von Verbrechen geht, sollte der Datenschutz niemals den höheren Stellenwert haben. Das Urteil ist für meine Begriffe unmöglich.
Ich hatte ein Verkehrsunfall mit Taxi und Problem war keine Zeuge. Aussage gegen Aussage. Ging es um eine Kreuzung mit Ampeln. Da ich Linksabbieger und der Unfallgegner geradeaus fahrend sieht das aus da ich schuld bin. Kamera würde helfen und meine Versicherung muss %100 schaden bezahlen.
Dumm? Kann jedem passieren.
Gruß