Die erste Strafkammer des Münchner Oberlandesgerichts verkündete heute das Urteil in der Strafsache gegen den Münchner Taxischläger: sechs Jahre Haft bei vorläufiger Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt. Dabei erkannte das Gericht auf versuchten Mord und nicht auf gefährliche Körperverletzung, wie von der Verteidigung beantragt. Die Brutalität, mit der der Täter vorging, belegt, dass er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen hat.
Mit dem Urteil bleibt das Gericht zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Dabei berücksichtigte die Kammer, dass sich der 26-jährigeTäter selbst bei der Polizei gestellt hatte. Außerdem sei er geständig und hätte sich mehrfach und glaubhaft bei seinem Opfer entschuldigt. Das der heute 62-jährige Taxifahrer, der bis heute unter den Folgen des Angriffs leidet und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, die Entschuldigung angenommen hat, fand bei der Findung des Strafmaßes ebenfalls Beachtung.
Denn, wenn der Verurteilte seine Chance nutzt und eine zweijährige Entziehung von Alkohol und Kokain erfolgreich hinter sich bringt, dann kann er unter Anrechnung der Untersuchungshaft die Suchtklinik unter Umständen als freier Mann verlassen. Der Rest der Strafe könnte dann nämlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Chance auf einen Neustart, die ihm der geschädigte Taxifahrer nicht verbauen wollte.
Vor einem Jahr hatte der Verurteilte den Taxifahrer auf der Münchner Leopoldstraße zusammengeschlagen und verletzt liegengelassen. Der Grund des Streits war, dass sich sein Freund im Taxi übergeben hatte. Der Fahrer forderte eine Reinigungspauschale von 50 Euro. Das regte den Täter so stark auf, dass er mehrfach mit der Faust zuschlug und mindestens einmal auf sein inzwischen wehrloses Opfer eintrat.
Verteidigung, Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der ausführliche Bericht zur Urteilsverkündung übermorgen als Freitagskommentar auf taxi-times.com.
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