Bereits 2016 hatte ein heute 23 jähriger aus dem schweizerischen Limmatal mit seinem Auto einen Taxifahrer angefahren und schwer verletzt. Im Bezirksgericht Dietlikon wurde das Verfahren verhandelt.
Wie die Limmataler Zeitung berichtete, lautete die Anklage auf vorsätzliche schwere Körperverletzung, pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall, vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Vergehen gegen das Waffengesetz und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Was in Beamtendeutsch schon relativ deutlich ist, beschreibt einen unerhörten Vorgang aus dem Jahre 2016. Der Angeklagte hat damals nach einer vermeintlichen Provokation des Taxifahrers auf der örtlichen Autobahn die Verfolgung aufgenommen und soll, so der Vorwurf, anschließend das Taxi mit seinem Auto bedrängt haben. Nachdem der Taxifahrer seinen Kunden am Fahrtziel abgesetzt hatte, eskalierte die Situation. Der Angeklagte fuhr den zuvor ausgestiegenen Taxifahrer an. Dieser ist in Folge dessen schwer verletzt worden und musste mehrfach operiert werden. Aktuell ist er immer noch zu 100% erwerbsunfähig.
Bei der Verhandlung forderte sein Anwalt ein Schmerzensgeld von 292.000 Schweizer Franken, während der Staatsanwalt über fünfeinhalb Jahre Haft forderte. Der vorsitzende Richter folge dem Staatsanwalt weitgehend, allerdings blieb er mit 50 Monaten unter dem geforderten Strafmaß, weil, so die Limmataler Zeitung, eine Gefährdung des Lebens nicht nachgewiesen werden konnte. Dem Taxifahrer muss der Angeklagte 25.000 Euro Genugtuung zahlen. Über einen Schadensersatz wird ein Zivilgericht entscheiden. Der Angeklagte ist dem Gericht bereits einschlägig bekannt. Er muss sich in einer weiteren Anklage wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. sg
Symbol-Foto: Archiv
Oder: Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.