Sexuelle Übergriffe auf weibliche Taxifahrgäste sind ein absolutes No Go. Das machte nun auch ein Gericht in Wien deutlich. Ein Uber-Fahrer wurde dort wegen Vergewaltigung verurteilt. In Düsseldorf wird nach einem ähnlichen Übergriff nach einem Taxifahrer gefahndet.
Nach einem Bericht des österreichischen Rundfunksenders ORF ist ein 33-jähriger Uber-Fahrer aus Wien wegen Vergewaltigung einer 20-jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Bis zum Schluss hätte der Angeklagte seine Unschuld bekundet, aber gleichwohl das rechtskräftige Urteil akzeptiert.
In der Nacht auf den 28. Juni um 1.00 Uhr hatte eine junge Studentin mit zwei Freunden ein Uber-Fahrzeug bestellt, weil sie die letzte U-Bahn verpasst hatten. Nachdem die beiden Freunde an ihrem Fahrziel ausgestiegen waren, soll sich die 20-Jährige auf Wunsch des Angeklagten auf den Beifahrersitz gesetzt haben.
Während der Fahrt hätte der Uber-Fahrer nach ihren sexuelle Erfahrungen gefragt. Am Ende der Fahrt soll er ihr eine Zigarette angeboten und sie dann plötzlich ohne Vorwarnung geküßt und vergewaltigt haben. Die junge Frau war laut ORF bei der Schilderung vor Gericht in Tränen ausgebrochen, so dass die Gerichtsverhandlung für einige Minuten unterbrochen werden musste.
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und gab an, dass es zu keinem Übergriff gekommen sei. Man habe sich gut unterhalten und am Ende der Fahrt habe er ihr lediglich die Handynummer für weitere Fahrten gegeben.
Auf die Frage des Gerichts, wieso sie nicht um Hilfe geschrien habe, gab die Studentin an, in einem Schockzustand gewesen zu sein: „Ich hatte Angst, dass er aggressiver wird, wenn ich schreie“, sagte sie aus. Auf den Austausch der Telefonnummern habe sie sich eingelassen, „um kein Risiko einzugehen“.
Den Übergriff zur Anzeige gebracht hatte die junge Frau auf Drängen ihrer Freunden und Bekannten erst rund eine Woche später. Der Mietwagen-Fahrer wurde daraufhin von der Polizei festgenommen und von Uber aus der Vermittlung ausgeschlossen.
„Für den Senat steht eindeutig fest, dass die Angaben der Zeugin glaubwürdig und logisch nachvollziehbar sind“, hieß es in der Urteilsbegründung. Es gebe auch kein Motiv, weshalb die Zeugin einen Mann zu Unrecht belasten sollte, den sie bis zur gegenständlichen Tat gar nicht gekannt habe.
Der Angeklagte akzeptierte überraschend die dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Bedauerlicherweise beschäftigt ein ähnlicher Fall auch die Polizei in Düsseldorf. Hier laufen Ermittlungen gegen einen noch nicht identifizierten Taxifahrer, der am 18. Juni ebenfalls eine Frau nach der Fahrt vergewaltigt haben soll. Die Polizei sucht den Täter nun mit einem Phantombild. Auf Nachfrage von Taxi Times soll es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um ein Taxi gehandelt haben. Hinweise nimmt das zuständige Kriminalkommissariat 12 der Düsseldorfer Polizei unter Telefon 0211-8700 entgegen.