Nach der bundesweiten Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV könnte denjenigen Fahrer*Innen, die weiterhin mit Maske fahren, ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen das Verhüllungsverbot blühen. Um diesen Ärger zu vermeiden, könnte man sich nach Alternativen umsehen, die nahezu gleichwertigen Schutz bieten. Hier zwei Beispiele.
Es ist verständlich, dass sich immer noch viele Fahrerinnen und Fahrer, aber auch Unternehmen Sorgen um ihre Sicherheit oder die ihrer Mitarbeiter machen, aber auch nicht anerkennen wollen, wenn sie den langen Weg durch die Instanzen zur Abwehr eines Bußgeldes gehen müssen, falls allzu strenge Mitarbeiter bei einer Straßenverkehrsbehörde kostenpflichtige Verwarnungen aufgrund des Verstoßes gegen das Verhüllungsverbot aussprechen. Daher soll hier der Hinweis auf zwei mögliche Alternativen nicht fehlen, welche die persönliche Sicherheit und die parallele Sicherheit des Portemonnaies unter einen Hut bringen können.
Zum einen haben bundesweit schon einige Unternehmen geeignete Luftreiniger in ihren Fahrzeugen installiert, die sowohl den Fahrgästen als auch den Mitarbeitern erhöhte Sicherheit vor Bakterien und Viren im Fahrzeug gewähren (Taxi Times berichtete). Natürlich lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit garantieren, dass Bakterien und Viren so schnell aus der Fahrzeugluft gefiltert werden, dass sie nicht mehr den Weg in Mund und Nase der Fahrzeuginsassen finden. Der Sicherheitsgewinn erscheint aber schon erheblich.
Besonders interessant ist aber auch der Blick über den Tellerrand hinaus. Als während der Hochzeit der Pandemie ohne Maske gar nichts mehr ging, mussten sich diejenigen Menschen etwas einfallen lassen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind. Ob als gehörloser Mensch oder in der Logopädie, Lippenlesen und Maske schließen sich zunächst eigentlich aus. Inzwischen haben findige Menschen aber eine Alternative für ihr Problem erarbeitet, und so gibt es inzwischen auch transparente Masken oder Masken mit Fenstern auf dem Markt, die zum einen das Lippenlesen trotz Maske ermöglichen, zum anderen die Möglichkeit, trotz Maske erkennbar zu bleiben. Unter dem Begriff „Mundschutz durchsichtig“ oder auch „Maske transparent“ werden in Suchmaschienen zahlreiche Anbieter angezeigt.
Wo sich also Maske und Verhüllungsverbot partout nicht unter einen Hut bringen lassen, erscheinen diese beiden Optionen als ernsthafte Alternative, denn der Ruf nach einer politischen Lösung mag dem einen oder der anderen doch zu lange dauern. rw
Beitragsfoto: Mund-Nasen-Schutz mit Sichtfenster (Foto: Sonos, schweizerischer Gehörlosenverband); Kfz-Luftreiniger (Foto: Remmer Witte)