Bei einem ausführlichen Gespräch mit den Vorständen des Bundesverbands der Taxi- und Mietwagenunternehmer BZP hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Leistungen des Gewerbes im Gesamt-Mobilitätsangebot als sehr wichtig eingeordnet. Themenschwerpunkte waren neben der Änderung des PBefG auch die Elektromobilität.
Wie aus einer internen Mitteilung des BZP an seine Mitglieder hervorgeht, zeigte sich der Vorstand sehr zufrieden mit dem Gespräch. Präsident Michael Müller, seine beiden Vizes Hermann Waldner und Peter Zander sowie Geschäftsführer Thomas Grätz waren vergangenen Donnerstag von Bundesverkehrsminister Scheuer zu einem „intensiven, konstruktiven und in ausgesprochen freundlicher Atmosphäre geführten Austausch“ empfangen worden.
„Bundesminister Scheuer führte ein, dass für ihn das Taxigewerbe von sehr wichtiger Bedeutung bei der Gewährleistung der Mobilität ist“, berichtet der BZP und fasst anschließend die Erwartungshaltung zusammen, die Scheuer an die Taxiunternehmer richtet: „Das Gewerbe sollte dringend die Chance ergreifen, eine Leuchtturmfunktion bei den alternativen Antrieben einzunehmen.“
Auf die von Präsident Müller damit verbundenen Probleme hingewiesen, versprach Scheuer, sich dafür einsetzen, dass im Taxibereich einzelne Fahrzeuge gefördert werden können. Der Verkehrsminister forderte den Verband auf, den Finger in die offene Wunde zu legen und die Probleme bei der Antragsstellung auch belegt vorzutragen. „Zudem sprach sich Scheuer dafür aus“, berichtet der BZP, „dass im kommenden Recht den Kommunen die Option gegeben wird, den Taxiunternehmen in den belasteten Städten technische Vorschriften für die Antriebsart vorschreiben zu können. Ebenfalls sagte er die Prüfung zu, ob nicht die Förderquote im öffentlichen Verkehr, also unter Einbeziehung der Taxiunternehmen, einheitlich festgesetzt wird. Im Moment erhalten Busse 80 % der Mehrkosten zu den bisher eingesetzten Fahrzeugmodellen, Taxis erhalten aber vergleichsweise nur geringe 40 %.“
Daran anschließend wurde das Gespräch auf das Thema Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und eine mögliche Änderung dieses Rechtsrahmens gelenkt. Der BZP konnte Herrn Scheuer vom eben bekannt gewordenen Verbot der App „UberBlack“ durch den BGH berichten. Und Scheuer seinerseits betonte, „dass er keinesfalls die von der Presse kolportierte Aussage, er wolle Uber zulassen, so getätigt habe. Seine Aussage habe vielmehr gelautet, dass er sich neuen Anbietern nicht in den Weg stellen werde, sofern sie intelligente Konzepte für die kommende Mobilität vorlegen können.“
Das BZP-Präsidium konnte in diesem Zusammenhang verdeutlichen, wie digital die Branche schon jetzt aufgestellt ist. „Insbesondere der Verweis auf die Vernetzung der Kern-Apps über die BZP-Schnittstelle sowie die bereits erreichte einheitliche Bestellung über die Taxi-Apps des Taxigewerbes in vielen europäischen Ländern und der geplante weitere internationale Ausbau wurde mit großem Interesse aufgenommen“, berichtet der BZP an seine Mitglieder.
Gegenüber Scheuer betonte man auch, dass man „keinerlei Vorbehalte gegen on-demand-Konzepte habe, diese müsse und könne man mit dem sehr intelligenten System der gesetzlichen Experimentierklausel überprüfen, ob sie denn der Daseinsvorsorge dienten. Wogegen man etwas habe, sei das Rosinenpicken, das Herausschneiden besonders lohnend erscheinender Teile aus dem ÖPNV-Gesamtkuchen.“
Danach war wieder Minister Scheuer an der Reihe, der fünf Punkte aufzählte, die bei den anstehenden Diskussionen zu berücksichtigen seien.
- Die Kunden entsagen sich vom eigenen Fahrzeug.
- Der Rechtsrahmen müsse ein gesundes und faires Umfeld garantieren; dies mit Standards, die zwecks Qualitätssteigerung von Seiten des Gesetzgebers gesetzt würden, denn Qualität müsse sich mehr als bisher auszahlen.
- Das Personenbeförderungsgesetz soll sich nicht verschlechtern.
- Der Gesetzgeber habe zu berücksichtigen, dass der Trend zu on-demand in der Gesellschaft angekommen ist.
- Die Folgen des Rückzuges der Betriebe mit Großfahrzeugen aus dem ländlichen Raum sei eine Riesenchance für das Taxi- und Mietwagengewerbe.
Die BZP-Vertreter brachten daraufhin § 2, Absatz 7 des PBefG ins Gespräch, die so genannte Experimentierklausel. Diese sei eine hervorragende Vorschrift, die auch von den Unternehmen des vertretenen Gewerbes stärker genutzt werden könnte. Im ländlichen Raum sei die fehlende Einbeziehung des Gewerbes mit einer der großen Hindernisgründe, deshalb sollte es stärker in die Nahverkehrsplanung eingebunden werden. „Den Gedanken fand Andreas Scheuer ausgesprochen interessant, er werde diesen Punkt bei einem im Frühjahr stattfindenden Kommunalgipfel einführen“, berichtet der BZP und zieht insgesamt ein positives Gesamtfazit: Grätz, Müller, Waldner und Zander zeigten sich „sehr zufrieden darüber, dass dem Bundesverkehrsminister die Problemlagen des Gewerbes sehr am Herzen liegen und er die Bereitschaft verdeutlichte, die Branchenanliegen bei den kommenden Überlegungen insgesamt ausgleichend in die Novelle einzuarbeiten.“ jh
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Die digitalen Kern-Apps als Fortschritt zu verkaufen … sind doch nur billige Kopien. Geschaffen in Vor-App-Zeiten nach dem Pflichtenheft der Unternehmer, nicht nach dem Wunsch der Kunden, das kommt erst Zug um Zug. Allein die Begrenzungen der Zuständigkeit in der Fläche – sie müssen fallen !
Die telefonische Erreichbarkeit unseres Gewerbes hätte als Fortschritt verkauft werden müssen. Ebenso wie der Einstieg am Halteplatz – mit Beförderungspflicht. Analog ist modern !
Der Kunde wünscht Beides, WIR liefern, myTaxi und Uber nicht.
Eine App muss nur Eines können: vermitteln, vermitteln, vermitteln – sonst nix ! Dafür rund um die Uhr.
Die telefonische Erreichbarkeit kann zeitlich begrenzt werden, die Kosten für 24/7 sind zu hoch.
Scheuer denkt sich auch- was wollen diese Herren eigentlich von mir?! Sie stehen für ein Kartell das für schlechte Dienstleistung und das Füllen der eigenen Taschen bekannt war und ist.
Nur weil das Geschäftsmodell der Vermittlungszentralen nun bedroht ist, werden sie aktiv.
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen: Mit welchem Recht stellen die Herrschaften sich hin und behaupten „das Gewerbe“ zu vertreten? Das tun sie nämlich nicht. Es geht um den Schutz der Vermittlungszentralen- nichts weiter. Veraltet und kartellrechtlich bedenklich.
Glücklicher Weise wird dies nichts nützen- Uber hin oder her, aber dieses veraltete Konglomerat hat ausgedient.
Eine gewagte These, die Sie da aufstellen! Da Sie aber niemanden beleidigen, geben wir natürtlich auch diesen Kommentar frei und erklären die Diskussion mit unseren anderen Lesern hiermit für eröffnet! Die Redaktion
Die These ist korrekt.
Ob der Herr Scheuer allerdings diesen Durchblick hat, bezweifle ich.
Warum war da der Herr Mönch nicht mit dabei ? Unerwünscht ?
@Sascha N.: Wer sollte denn Deiner Meinung nach beim Verkehrsminister vorsprechen und die Probleme, Sorgen und Lösungsansätze vom Taxigewerbe vortragen ?Engagierst Du Dich in einer Gewerbevertretung ?Traust Du Dir darüber hinaus zu, mit einem Verkehrsminister sachlich und professionell die Probleme anzusprechen?Nicht dabei gewesen zu sein und solche Thesen aufzustellen, ist immer sehr einfach.Ich denke auch, dass die Zentralen das kleinste Gesprächsthema war.
Die Situation der Zentralen wurde bestimmt ausgiebig besprochen, es wurde erklärt, wie digital wir sind. Ob das allerdings gestochen hat ? ich glaube nicht.
Unser Problem ist der kommende Verkehrskollaps ! Gegen den kann TAXI auch nicht viel tun. Uber hingegen – beschleunigt und verstärkt ihn, MOIA auch. Die Politik ebenso: durch Rückbau von Straßen bzw. durch Nicht-Ausbau derselben … wo soll denn auch der Platz dafür herkommen ? der fehlt doch schon beim Wohnungsbau.
Den Kollaps verhindern kann man nur durch Bündeln und Teilen von Fahrten, möglichst mittels einer App. Dann wird auch die Luft in den Städten wieder sauber Da sind dann vor allem die Privatfahrer gefordert, die wollen das jedoch nicht. Man muss sie dazu zwingen, durch drastisches Erhöhen der Kosten …
Pendeln ohne Privatfahrzeuge geht doch gar nicht ! Zu teuer und zu unzuverlässig ist der ÖPNV. Die Fläche kann er schon gar nicht bedienen, zu umständlich wären die Fahrwege. Mitnahme ist angesagt !
Uns Taxler würde das nicht betreffen, unsere Klientel ist eine andere.
Sascha … den hatten wir doch schon mal.
So stellte er sich in’nem Forum vor: https://vimeo.com/122303935
Ich tippte sofort: Ein ehemaliger TAXI-Unternehmer ! Er hat es nie verraten.
Man könnte Fahrtenmakler- also Vermittlungszentralen oder Apps die für die Vermittlung kassieren, und angeschlossene Leistungserbringer in eine Abhängigkeitssituation wie jeden „Arbeitgeber“ dazu verpflichten, Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsansprüche und alle anderen Rechte und Pflichten die ein Arbeitgeber gegenüber seinen Leistungserbringer hat zu tragen.
So würde die Verantwortung und Stellung eines Vermittlers nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verknüpft.
Es ist doch unfair wenn der Unternehmer der die Leistung erbringt die Zeche zahlt
Genau deswegen hat der Auftragseingang bei der Mietwagenvermittlung zuerst beim Leistungserbringer zu erfolgen. Eine Vermittlung von Fremdwagen ist da nicht erwünscht.
Das PBefG ist moderner, als manch einer denkt.
Ich verstehe die Diskussion nicht. Das Taxigewerbe ist sehr wohl funktionsfähig und bestens organisiert. Auch bei der Digitalisierung hat das Gewerbe nicht geschlafen. Dank unserer Vermittlingsgesellschaft wie Taxi Berlin unter Hr. Waldner, haben wir App´s die Europaweit funktionieren. Wir bieten alle Bargeldlosen Zahlungsmittel bis zum Handybezahlen an. Nicht zu vergessen bitte unsere Tarifsicherheit und noch vieles mehr.
Uber usw. haben ausser einer App nichts zu bieten. Keinen Service wie Tag und Nacht verfügbar oder die Unterstützung von Behinderten und Alten keine Tarifsicherheit usw.
Selbst bei der Inclusion sind wir dabei. Wo ist denn da UBER ?
Sicher gab es Probleme mit illegal arbeitenden Betrieben aber nur weil die Ordnungsbehörden ihre Arbeit nicht gemacht haben.
Wir sollten mehr unsere langjährige professionelle Erfahrung hervorstellen und das illegale und Rücksichtslose Gebaren von den assozialen Renditejägern wie UBER usw. öffentlich machen
Paul, du sprichst mir aus der Seele!