Diese Frage stellte am Pfingstsonntag auch der Berliner Rundfunk RBB. Die Antwort gab Hermann Waldner, Vizepräsident des BVTM. Der Farbwechsel wurde 1971 vollzogen.
In einem Telefoninterview nannte Waldner die beiden Hauptgründe, die zu Beginn der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts dazu geführt haben, dass man vom damaligen Schwarz auf die Sonderfarbe „Hellelfenbein“ umgestiegen ist, die nach der RAL-Farbskala unter der Nummer 1015 geführt wird. Zum einen hätten sich die schwarzen Taxis, die damals noch über keine Klimaanlage verfügt hätten, im Sommer zu sehr aufgeheizt, zum anderen sei der helle Farbton besser wahrnehmbar, was also ein Plus an Sicherheit bedeutet hätte. Anstelle einer auffälligen Signalfarbe habe man sich damals bewusst für das seriösere Hellelfenbein entschieden.
Waldner erläuterte zudem, warum die einheitliche Taxifarbe nicht überall in Deutschland verpflichtend ist. Schon damals sei man sich nicht ganz einig gewesen und habe deshalb den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, eine Befreiung von der Farbpflicht zu erlauben. Davon machen heutzutage einige Bundesländer Gebrauch, beispielsweise Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland oder auch Schleswig Holstein.
Angesprochen auf den eigenen Geschmack, welche Farbe er denn bestimmen würde, wenn er das denn dürfte, schlug Waldner ein dunkles Blau vor, das man von edlen Limousinen kennt, betonte dabei aber auch, dass es auch weiterhin wichtig wäre, wenn man die Taxis in ihrer Einheitsfarbe von allen anderen Fahrzeugen unterscheiden kann.
Das komplette Interview kann über diesen Link nachgehört werden. jh
Beitragsfoto: Axel Rühle
Das ist der größte Blödsinn überhaupt!
In den Bundesländern, in denen die Taxen keine Einheitsfarbe haben, werden diese nicht als Taxi erkannt?? Das Dachschild ist doch wohl als Erkennungsmerkmal nicht zu übersehen! Was ist mit Österreich, was ist mit den Niederlanden?
Danke für Ihren Leserkommentar. Es zeichnet die Pluralität einer Gesellschaft aus, dass man Themen mit unterschiedlichen Ansichten und Argumenten betrachtet. Es sollte dann aber fairerweise die andere Ansicht nicht als Blödsinn abgetan werden.
Das Kennzeichen eines Taxis ist das Taxischild und die Ordnungsnummer. Die Farbe hellelfenbein ist in Bayern zwar vorgeschrieben, aber nicht geschützt und so fahren Mietwagen in hellelfenbein mit der Werbung für Ihr Taxiunternehmen auf den Türen durch Bayern! Das soll der Kunde erkennnen?
Müssen eigentlich Taxifahrer jetzt nach Aufforderung vom Gast Maske tragen? In Nürnberg Bayern.
Die Corona-Regelungen werden von Bundesland zu Bundesland und dort dann auch noch teilweise innerhalb der Kommunen unterschiedlich ausgelegt. Zur Beantwortung dieser Frage bitten wir daher, sich entweder an die örtliche Taxizentrale oder an einen der beiden Gewerbeverbände zu wenden: Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer bzw. Taxiverband Bayern e.V.
Natürlich macht RAL 1015 Sinn. In Berlin hätten wir viel mehr illegale Taxen, wenn jede Farbe funktioniert. Außerdem erkennen sie die Farbe schneller, als ein kleines Taxischild